OVG kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer
DÜSSELDORF/MÜNSTER (dpa) Das NRW-Gesundheitsministerium setzt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft. „Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend. Eine entsprechende Mitteilung an die Kommunen erfolge umgehend.
Das OVG für NRW in Münster hatte wenige Stunden zuvor die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen
als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss des OVG stellt nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums das bisherige System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten infrage. Das OVG sei der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Derzeit erfolge eine Einordnung als Risikogebiet durch das RKI unabhängig von einem Vergleich mit der jeweiligen Infektionslage in Deutschland. Das NRW-Gesundheitsministerium kündigte an, das Urteil des OVG in den nächsten Tagen auszuwerten.