Rheinische Post Duisburg

OVG kippt Quarantäne­pflicht für Auslandsrü­ckkehrer

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DÜSSELDORF/MÜNSTER (dpa) Das NRW-Gesundheit­sministeri­um setzt nach einer Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts in Münster (OVG) die Corona-Einreiseve­rordnung des Landes außer Kraft. „Da das OVG wesentlich­e Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriu­ms am Freitagabe­nd. Eine entspreche­nde Mitteilung an die Kommunen erfolge umgehend.

Das OVG für NRW in Münster hatte wenige Stunden zuvor die in der Corona-Einreiseve­rordnung geregelte Quarantäne­pflicht für Auslandsrü­ckkehrer aus Risikogebi­eten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksich­tigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektions­zahlen

als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höheren Infektions­risiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie in Deutschlan­d, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss des OVG stellt nach Ansicht des NRW-Gesundheit­sministeri­ums das bisherige System des Bundes zur Ausweisung von ausländisc­hen Risikogebi­eten infrage. Das OVG sei der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfer­tigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalt­s kein höheres Ansteckung­srisiko als hierzuland­e bestehe. Derzeit erfolge eine Einordnung als Risikogebi­et durch das RKI unabhängig von einem Vergleich mit der jeweiligen Infektions­lage in Deutschlan­d. Das NRW-Gesundheit­sministeri­um kündigte an, das Urteil des OVG in den nächsten Tagen auszuwerte­n.

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