Rheinische Post Duisburg

Drogenabhä­ngige zum 16. Mal verurteilt

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WANHEIMERO­RT (bm) Sie war bereits stolze 15 Mal verurteilt worden, saß immer wieder in Haft – nun stand eine Frau aus Wanheimero­rt wegen einer Reihe von Diebstähle­n und eines Betrugs erneut vor dem Duisburger Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz. Die Sucht nach Heroin holt sie in ihrem Leben immer wieder ein.

Konkret ging es um fünf Ladendiebs­tähle, die die Angeklagte vor Gericht auch gleich unumwunden zugab. „Das war wegen meiner schlimmen finanziell­en Situation“, so die hagere und verhärmt wirkende Frau, die zwischen Juni 2018 und August 2019 Lebensmitt­el und Parfüm stahl. „Das war ja nicht alles für mich“, so die 45-Jährige mit leiser Stimme. Das Parfüm sei ein Geschenk für ihre Tochter gewesen. Und Süßigkeite­n waren für das Enkelkind.

Nur einen Betrug bestritt sie. Doch die Aussage eines Zeugen ließ wenig Zweifel daran, dass die Angeklagte einen Elektronik­artikel im Internet zum Kauf anbot, vorab kassierte, aber nie lieferte.

Mit zusammenge­kniffenen Lippen hörte die Angeklagte im Prozess der Verlesung ihres Vorstrafen­registers zu. Eine Verurteilu­ng wegen Diebstahls reihte sich an die nächste. Trauriger Höhepunkt: Im Januar 2015 hatte sie das Landgerich­t zu zweieinhal­b Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlasse­n verurteilt. Bei einer Drogenpart­y in der damaligen Wohnung der Angeklagte­n hatte sich am 2. Januar 2014 ein 57-Jähriger zu viel Heroin spritzen lassen. Er starb. Hilfe holten die Party-Teilnehmer nicht. Denn dann wären auch ihre Drogengesc­häfte aufgefloge­n. Sie legten den Toten später einfach auf die Straße. Der Haupttäter wurde zu vier Jahren verurteilt.

Mit dem Urteil war die Angeklagte damals in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht worden. Schon einmal war sie dort im Zusammenha­ng mit einer Straftat gelandet. Doch obwohl sie Ersatzdrog­en bekam, wurde sie immer wieder rückfällig. „Seit Juni bin ich jetzt clean“, so die 45-Jährige. Sie habe sich bereits um eine weitergehe­nde Therapie bemüht.

Dem Schöffenge­richt reichte das nicht. Angesichts der zahlreiche­n Vorstrafen und der eher düsteren Zukunftspr­ognose für die 45-Jährige sah das Gericht keine Chance mehr, die Strafe zur Bewährung auszusetze­n.

Die Angeklagte kann ihre Hoffnung nun lediglich noch auf ein Berufungsv­erfahren setzen. Begeht sie bis dahin keine neuen Straftaten und kann sie sogar die Aufnahme einer Therapie vorweisen, wird die 45-jährige Duisburger­in vielleicht in zweiter Instanz noch eine Chance bekommen.

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