Drogenabhängige zum 16. Mal verurteilt
WANHEIMERORT (bm) Sie war bereits stolze 15 Mal verurteilt worden, saß immer wieder in Haft – nun stand eine Frau aus Wanheimerort wegen einer Reihe von Diebstählen und eines Betrugs erneut vor dem Duisburger Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Die Sucht nach Heroin holt sie in ihrem Leben immer wieder ein.
Konkret ging es um fünf Ladendiebstähle, die die Angeklagte vor Gericht auch gleich unumwunden zugab. „Das war wegen meiner schlimmen finanziellen Situation“, so die hagere und verhärmt wirkende Frau, die zwischen Juni 2018 und August 2019 Lebensmittel und Parfüm stahl. „Das war ja nicht alles für mich“, so die 45-Jährige mit leiser Stimme. Das Parfüm sei ein Geschenk für ihre Tochter gewesen. Und Süßigkeiten waren für das Enkelkind.
Nur einen Betrug bestritt sie. Doch die Aussage eines Zeugen ließ wenig Zweifel daran, dass die Angeklagte einen Elektronikartikel im Internet zum Kauf anbot, vorab kassierte, aber nie lieferte.
Mit zusammengekniffenen Lippen hörte die Angeklagte im Prozess der Verlesung ihres Vorstrafenregisters zu. Eine Verurteilung wegen Diebstahls reihte sich an die nächste. Trauriger Höhepunkt: Im Januar 2015 hatte sie das Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen verurteilt. Bei einer Drogenparty in der damaligen Wohnung der Angeklagten hatte sich am 2. Januar 2014 ein 57-Jähriger zu viel Heroin spritzen lassen. Er starb. Hilfe holten die Party-Teilnehmer nicht. Denn dann wären auch ihre Drogengeschäfte aufgeflogen. Sie legten den Toten später einfach auf die Straße. Der Haupttäter wurde zu vier Jahren verurteilt.
Mit dem Urteil war die Angeklagte damals in einer Entziehungsanstalt untergebracht worden. Schon einmal war sie dort im Zusammenhang mit einer Straftat gelandet. Doch obwohl sie Ersatzdrogen bekam, wurde sie immer wieder rückfällig. „Seit Juni bin ich jetzt clean“, so die 45-Jährige. Sie habe sich bereits um eine weitergehende Therapie bemüht.
Dem Schöffengericht reichte das nicht. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen und der eher düsteren Zukunftsprognose für die 45-Jährige sah das Gericht keine Chance mehr, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Die Angeklagte kann ihre Hoffnung nun lediglich noch auf ein Berufungsverfahren setzen. Begeht sie bis dahin keine neuen Straftaten und kann sie sogar die Aufnahme einer Therapie vorweisen, wird die 45-jährige Duisburgerin vielleicht in zweiter Instanz noch eine Chance bekommen.