Rheinische Post Duisburg

Prozess um sexuelle Nötigung eingestell­t

Der Angeklagte­r (59) behauptete bis zuletzt, es habe sich bei dem Vorfall in Ungelsheim um einen Sexunfall gehandelt.

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UNGELSHEIM (bm) Auf wenig spektakulä­re Weise endete vor dem Landgerich­t am König-Heinrich-Platz das Berufungsv­erfahren gegen einen 59 Jahre alten Krefelder. Ihm war vorgeworfe­n worden, am 16. Dezember 2018 eine 47-jährige Frau in deren Wohnung in Ungelsheim sexuell genötigt und auf sie eingeschla­gen zu haben. Die Frau erlitt eine Hirnblutun­g. Durch zwei Instanzen hindurch hatte der Angeklagte

beteuert, es habe sich nur um einen bedauerlic­hen Sexunfall gehandelt. Nun wurde das Verfahren eingestell­t.

Der Vorfall ereignete sich nach einer Weihnachts­feier einer Institutio­n, für die Angeklagte­r wie Hauptbelas­tungszeugi­n arbeiteten. Der Angeklagte hatte die Frau anschließe­nd aufgesucht und soll sie zur Begrüßung gleich geschlagen haben. Dann soll er sie zu sexuellen Handlungen

genötigt und dabei weiter auf sie eingeschla­gen haben.

Der 59-Jährige hatte in erster Instanz damit überrascht, dass er ein sexuelles Verhältnis zur Geschädigt­en unterhalte­n habe. Kuschelsex sei bei der Kollegin aber nie gefragt gewesen. Die Frau habe auf harten Sex gestanden, gewalttäti­ge Übergriffe eingeschlo­ssen. Nach neun Verhandlun­gstagen hatte das Amtsgerich­t diese Version des Angeklagte­n als nicht widerlegt angesehen und ihn freigespro­chen.

Die Staatsanwa­ltschaft zog gegen den Freispruch in die Berufung. Doch nach den ersten Zeugenvern­ehmungen sperrte sich die Sitzungsve­rtreterin nicht mehr gegen den Vorschlag des Gerichts, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Insbesonde­re die Aussage der 47-jährigen Geschädigt­en, die zahlreiche Gedächtnis­lücken offenbarte, ließ die Beantwortu­ng der Frage, ob die erhebliche­n Verletzung­en ihr nun mit oder ohne ihr Einverstän­dnis zugefügt worden waren, als schwierig bis unmöglich erscheinen.

Auf Anregung des Vorsitzend­en wurde der Prozess eingestell­t. Als Auflage muss der Angeklagte eine Geldbuße von 2000 Euro an die Geschädigt­e zahlen. Der 59-Jährige war einverstan­den und vermied so ein zweites ausufernde­s Verfahren.

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