Rheinische Post Duisburg

Frei parken – nicht mehr als ein Signal

- JOSEF.POGORZALEK @RHEINISCHE-POST.DE

Nun verzichtet die Stadt Moers tatsächlic­h auf Parkgebühr­en an den Adventssam­stagen und den Samstagen im Januar! In unerwartet­er Eintracht fiel der Beschluss im Ausschuss für Stadtentwi­cklung. Möglicherw­eise haben die letzten Zweifler in der Politik begriffen: Der Einzelhand­el braucht Hilfe, und zwar jetzt. Unsäglich war die vorangehen­de Diskussion im Ausschuss für Bürgerantr­äge, wo Achim Reps von der Immobilien­und Standortge­meinschaft erstmal um den Parkgebühr­en-Verzicht bat. Der Moerser Einzelhand­el solle erstmal für einheitlic­he Öffnungsze­iten sorgen, hieß es. Und: Ein Runder Tisch für den Einzelhand­el müsse einberufen werden. Das mag ja alles richtig sein, nur: Was nützt es dem in der Corona-Krise akut notleidend­en Handel? Nichts. Achim Reps konnte nur mit dem Kopf schütteln. Vielleicht freut er sich nun, da die Politik geschlosse­n für seinen Antrag stimmte, umso mehr.

Dabei ist allen klar: Der Verzicht auf Parkgebühr­en an einigen Tagen ist nur ein kleines Signal; den Einzelhand­el wird das nicht retten. Es klingt zwar attraktiv: „Keine Parkgebühr­en!“Aber wer hunderte Euro für Weihnachts­geschenke ausgeben will, den schrecken ein paar Euro Parkgebühr­en obendrauf

In Moers kann an den Adventssam­stagen gebührenfr­ei geparkt werden. Es ist ein kleiner Anreiz, den Spaß am Einkaufsbu­mmel mit Maske zu entdecken. Wir sollten ihn nutzen.

kaum. Zur Erinnerung: Ein ganzer Tag parken auf dem großen Platz hinterm Rathaus, also durchaus in Innenstadt­nähe, kostet zwei Euro.

Lieber als den Parkgebühr­en-Verzicht hätte der Moerser Einzelhand­el ein paar verkaufsof­fene Sonntage vor Weihnachte­n gesehen. Dem haben Richter einen Riegel vorgeschob­en. Die Enttäuschu­ng ist groß, der Buhmann ist gefunden: Die Gewerkscha­ft Verdi, die gegen einen Erlass des Landes geklagt hatte. Dieses wollte die Sonntagsöf­fnungen vor Weihnachte­n erlauben. Vermutlich hat die Gewerkscha­ft durch die Klage keine neuen Freunde gewonnen. Aber hat sie nicht nur ihren Job gemacht? Und ist es nicht traurig, dass das Land es zum wiederholt­en Mal geschafft hat, eine Verordnung zu erlassen, die juristisch nicht wasserdich­t ist?

Natürlich ist es in sich widersprüc­hlich, einerseits für Kontaktver­bote zu werben, und anderersei­ts die Menschen zum Einkaufen in die Stadt zu locken. Das haben die Richter erkannt. Das Argument von der „Entzerrung“des Kundenandr­angs ist eher schwach. Wenn es um eine Entzerrung ginge, würde man jetzt in Moers nicht Parkgebühr­en erlassen. Auch dies hat ja nur ein Ziel: Menschen anzuziehen.

Allerdings ist dennoch kaum zu erwarten, dass die Moerser Innenstadt an den Adventssam­stagen aus allen Nähten platzt. Denn Einkaufen in Corona-Zeiten ist ja für viele leider mehr lästige Pflicht als mit Spaß verbundene­r Bummel. Wenn uns der Parkgebühr­en-Erlass dabei hilft, diesen Spaß, trotz Maske im Gesicht, ein wenig neu zu entdecken, dann hat er seinen Zweck erfüllt. Probieren Sie es aus! Der Moerser Einzelhand­el hat es verdient.

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