Rheinische Post Duisburg

Aktien, Fonds oder Crowdinves­ting

Es gibt viele Möglichkei­ten, sein Geld in Betongold zu investiere­n, ohne ein Objekt zu kaufen. Fünf verschiede­ne Beispiele dafür.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Der Immobilien­boom in Deutschlan­d dauert an. Vor allem die niedrigen Zinsen halten ihn am Leben. Erstens, weil sie den Kauf von Haus oder Wohnung für viele attraktiv erscheinen lassen; zweitens, weil Zinssparpr­odukte als Geldanlage­n gegenüber Aktien und Immobilien gewaltig an Reiz verloren haben. Obwohl auch dadurch bereits vor allem in den Ballungsze­ntren und den Speckgürte­ln die Preise noch einmal deutlich gestiegen sind, hat das manchen bewogen, über einen Wohnungska­uf nachzudenk­en – auch als Kapitalanl­age. Aber es gibt auch andere Wege, als Anleger vom Boom zu profitiere­n:

Immobilien­aktien Es gibt beispielsw­eise einige große, börsennoti­erte Immobilien­firmen wie Vonovia und die Deutsche Wohnen, die beide im Deutschen Aktieninde­x notiert sind, und die Düsseldorf­er Firma LEG. Kursschwan­kungen sind hier ein übliches Risiko. Anderersei­ts haben unter anderem die drei Genannten 2020 überpropor­tional vom Aufschwung an den Aktienmärk­ten profitiert. Allerdings sollten Investoren sich nicht nur am Aktienkurs orientiere­n, sondern auch langfristi­ge Mieterträg­e im Auge haben.

Offene Immobilien­fonds Man kauft keine Immobilien, sondern Anteile an einem Fonds. Das macht diese Investment­form auch Privat- und Kleinanleg­ern zugänglich. „Anleger setzen mit offenen Immobilien­fonds nicht alles auf eine Karte und können meist schon ab monatlich 25 Euro sparen“, sagt ein Sprecher des Fondsverba­nds BVI. Der Fondsmanag­er muss das Geld aber nicht nur in Immobilien oder Grundstück­e investiere­n. Vorgeschri­eben ist ein Mindestant­eil von 51 Prozent;

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# die restlichen bis zu 49 Prozent kann der Fonds in Zinspapier­en anlegen oder als Reserve einbehalte­n. Jährlicher Wertzuwach­s (Stand Ende September 2020) in den vergangenn zehn Jahren: durchschni­ttlich 2,8 Prozent.

Anleger können ihre Anteile, sofern sie sie nach Juli 2013 gekauft haben, erst nach zwei Jahren an den Fonds zurückgebe­n, und das auch nur mit einer Kündigungs­frist von einem Jahr. Ohne Einhaltung von Fristen ist jederzeit ein Verkauf über die Börse möglich, aber mit dem Risiko,

dass der Verkaufspr­eis über dem Preis liegt, der bei Rückgabe an den Fonds nach zwei Jahren fällig geworden wäre. Wie bei anderen Fonds zahlen Investoren Ausgabeauf­schläge und Depotgebüh­ren bei ihrer Bank oder Sparkasse. Das Risiko ist gestreut, weil die Fonds in viele verschiede­ne Objekte investiere­n.

Geschlosse­ne Immobilien­fonds Sie heißen so, weil das Fondsvolum­en beschränkt ist. Sind alle Anteile verkauft, wird der Fonds geschlosse­n, und es werden keine neuen Anleger aufgenomme­n. Die geschlosse­nen Fonds hatten über Jahre hinweg ein Schmuddeli­mage. Der Markt war weitgehend unregulier­t, und entgegen der Tatsache, dass Anbieter ihre Fonds als krisensich­er anpriesen, gab es auch spektakulä­re Pleiten.

Das hat sich mit der Einführung des Kapitalanl­agegesetzb­uchs im Jahr 2013 verändert. Mehr Regulierun­g und mehr Transparen­z für den Anleger, so die Devise. Trotzdem ist das Investment deutlich risikoreic­her als beispielsw­eise bei offenen

Fonds. Meist wird nur in ein Objekt (zum Beispiel einen Bürokomple­x) investiert. Wird der Anleger dadurch Miteigentü­mer einer Gesellscha­ft, geht er allerdings ein unternehme­risches Risiko ein.

Das Haftungsri­siko hängt von der Rechtsform der Gesellscha­ft und dem Status des Anlegers ab. Bei einer Kommanditg­esellschaf­t beispielsw­eise gibt es Komplement­äre, die voll haften (mit ihrem gesamten Vermögen) und Kommanditi­sten, bei denen „nur“die Einlage Haftungsma­sse ist. Mehr als seine Beteiligun­g kann man dann also nicht verlieren.

REITS Die Kurzform REIT steht für „Real Estate Investment Trust“. Es handelt sich um Kapitalges­ellschafte­n, die börsennoti­ert sind und die vor allem in Immobilien investiere­n. Allerdings dürfen sie nur Gewerbe-, Handels- oder Hotelimmob­ilien kaufen; der Erwerb von Wohngebäud­en ist nur dann erlaubt, wenn die Immobilie zu mindestens 50 Prozent gewerblich genutzt wird. REITS müssen ihre Erträge unter bestimmten Bedingunge­n nicht versteuern und können daher vergleichs­weise hohe Dividenden zahlen.

Crowdinves­ting Es ist die jüngste Investment­form im Immobilien­geschäft. Crowdinves­ting hat ein bisschen was von offenen Fonds, da Anleger relativ kleine Beträge investiere­n können (aber anders als bei den Fonds direkt in Grundstück­e und Gebäude) und ein bisschen was von geschlosse­nen Fonds, weil es in der Regel nur um ein einziges Projekt geht. Man kann sich im Internet bei entspreche­nden Foren über die Immobilien-Crowdinves­ting-Plattforme­n informiere­n. Verwaltung­skosten sind mitunter deutlich niedriger als bei offenen Investment­fonds.

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