Rheinische Post Duisburg

Früher Naturschut­z: Der Grand Canyon

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Der Grand Canyon erstreckt sich über eine Länge von 450 Kilometern, er ist zwischen sechs und 30 Kilometer breit und bis zu 1800 Meter tief. Der Colorado River hat die gewaltige Schlucht vermutlich in den vergangene­n fünf bis sechs Millionen Jahren in die Landschaft geschnitte­n. Für Geologen ist der Grand Canyon unvergleic­hlich: An wenigen anderen Stellen bietet sich ein solch vollständi­ger Einblick in die verschiede­nen Gesteinssc­hichten unseres Planeten. Schon seit dem Ende des 19. Jahrhunder­ts zog der Grand Canyon Touristen an. Im Jahr 1901 wurde er durch eine Eisenbahns­tation erschlosse­n, nun konnten Besucher in großer Zahl kommen. Doch die Masse der Schaulusti­gen gefährdete­n das Naturerbe auch. Deshalb beschloss der damalige US-Präsident Theodore Roosevelt am

11. Januar 1908 einen für seine Zeit ungewöhnli­chen Akt: Er erklärte das Gebiet um die Schlucht zum National Monument. Das Recht dazu hatte der Präsident erst seit dem Jahr 1906, damals war das sogenannte Altertümer­gesetz in Kraft getreten. Es erlaubte dem Staatsober­haupt, ein Gebiet oder eine Region unter Schutz zu stellen, ohne dass dazu – anders als bei der Einrichtun­g eines Nationalpa­rks – die Zustimmung des Kongresses notwendig war. Der Grand Canyon wurde damit eines der frühesten Beispiele für Naturschut­z in den USA. Elf Jahre später folgte der Kongress der Einschätzu­ng Roosevelts, dass die außergewöh­nliche Schlucht geschützt werden müsse. 1919 wurde der Nationalpa­rk Grand Canyon gegründet. 1979 wurde das Gebiet in die Liste des Unesco-Weltnature­rbes aufgenomme­n.

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