Das Land lässt die Hotspots allein
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ist derzeit auf vielen politischen Bühnen unterwegs. Er bewirbt sich um den CDU-Vorsitz und kämpft im eigenen Land mit steigenden Corona-Fallzahlen in etlichen Landesteilen. Sieben Städte und Kreise liegen bei der Inzidenz, der wöchentlichen Zahl der Neufälle pro 100.000 Einwohner, über der Grenze von 200, sechs nur knapp darunter. In der seit Montag geltenden Corona-Schutzverordnung gibt es keine Vorgabe, was dann zu tun ist.
Die Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Januar hatte sich für diesen Fall auf eine Beschränkung des Aktionsradius aller Bewohner auf 15 Kilometer von ihrer Wohnung aus geeinigt. Warum weicht NRW davon ab? In einer Regionalverordnung hat die Landesregierung jetzt festgelegt, dass für vier Kreise nun ein eingeschränkter Bewegungsradius für die Einwohner gilt. Doch schon die Verantwortlichen für Städte wie Krefeld, die am Dienstag voraussichtlich die Grenze von 200 überschreiten werden, wissen nicht, wie sie darauf konkret reagieren sollen.
Diese Kommunalverwaltungen fühlen sich im Stich gelassen. Prophylaktisch hatte der von der 200er Inzidenz betroffene Oberbergische Kreis etwa eine nächtliche Ausgangssperre verhängt, die wenig bringt. Zugleich gelten dort die scharfen Kontaktbeschränkungen, die nur Treffen mit einer zusätzlichen Person pro Haushalt erlauben, nun auch im privaten Bereich. Eine Kreisverwaltung muss in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, weil sie nicht weiter weiß. Welch ein Vorgang.
Die NRW-Regierung muss dringend einen Automatismus in die Corona-Schutzverordnung einbauen. Die Städte und Kreise brauchen einen verlässlichen Rahmen, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das ist Laschet dem Land schuldig.
BERICHT 15-KILOMETER-REGEL IN VIER HOTSPOTS, NRW