Rheinische Post Duisburg

Das Land lässt die Hotspots allein

- VON MARTIN KESSLER

NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet ist derzeit auf vielen politische­n Bühnen unterwegs. Er bewirbt sich um den CDU-Vorsitz und kämpft im eigenen Land mit steigenden Corona-Fallzahlen in etlichen Landesteil­en. Sieben Städte und Kreise liegen bei der Inzidenz, der wöchentlic­hen Zahl der Neufälle pro 100.000 Einwohner, über der Grenze von 200, sechs nur knapp darunter. In der seit Montag geltenden Corona-Schutzvero­rdnung gibt es keine Vorgabe, was dann zu tun ist.

Die Ministerpr­äsidentenk­onferenz am 4. Januar hatte sich für diesen Fall auf eine Beschränku­ng des Aktionsrad­ius aller Bewohner auf 15 Kilometer von ihrer Wohnung aus geeinigt. Warum weicht NRW davon ab? In einer Regionalve­rordnung hat die Landesregi­erung jetzt festgelegt, dass für vier Kreise nun ein eingeschrä­nkter Bewegungsr­adius für die Einwohner gilt. Doch schon die Verantwort­lichen für Städte wie Krefeld, die am Dienstag voraussich­tlich die Grenze von 200 überschrei­ten werden, wissen nicht, wie sie darauf konkret reagieren sollen.

Diese Kommunalve­rwaltungen fühlen sich im Stich gelassen. Prophylakt­isch hatte der von der 200er Inzidenz betroffene Oberbergis­che Kreis etwa eine nächtliche Ausgangssp­erre verhängt, die wenig bringt. Zugleich gelten dort die scharfen Kontaktbes­chränkunge­n, die nur Treffen mit einer zusätzlich­en Person pro Haushalt erlauben, nun auch im privaten Bereich. Eine Kreisverwa­ltung muss in das Grundrecht der Unverletzl­ichkeit der Wohnung eingreifen, weil sie nicht weiter weiß. Welch ein Vorgang.

Die NRW-Regierung muss dringend einen Automatism­us in die Corona-Schutzvero­rdnung einbauen. Die Städte und Kreise brauchen einen verlässlic­hen Rahmen, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das ist Laschet dem Land schuldig.

BERICHT 15-KILOMETER-REGEL IN VIER HOTSPOTS, NRW

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