Rheinische Post Duisburg

Beamte warnen vor Sparwelle

Der Beamtenbun­dchef Ulrich Silberbach befürchtet einen „historisch­en Fehler“.

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BERLIN (maxi) Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) hat nur wenig Hoffnungen auf Lockerunge­n der Corona-Beschränku­ngen: „Bei einer solchen Bedrohung helfen nur rigorose Maßnahmen und keine Halbheiten“, sagte er bei der digitalen Jahrestagu­ng des Deutschen Beamtenbun­ds. Der öffentlich­e Dienst habe sich in den vergangene­n Monaten als hochleistu­ngsfähig erwiesen – obwohl rund die Hälfte der Beschäftig­ten ins Homeoffice gewechselt seien, lobte Seehofer. „Homeoffice wird uns erhalten bleiben.“

Seehofer räumte ein, dass es in der zweiten Welle nicht gut gelaufen sei, weil im September und Oktober „manche, die am Prozess der Koordinati­on zwischen Bund und Ländern beteiligt waren, einfach sprichwört­lich die Größe der Herausford­erung unterschät­zt haben“. Zugleich verteidigt­e er den Föderalism­us: „Was für Hamburg gilt, muss nicht für den Bayerische­n Wald richtig sein.“

Mit Blick auf die Corona-Pandemie äußerte der Chef des Deutschen Beamtenbun­ds, Ulrich Silberbach, die Sorge, dass angesichts der Rekordausg­aben für die Krisenbewä­ltigung beim Staat gespart werden könne. „Eine Sparwelle, die den öffentlich­en Sektor schwächt, wäre ein historisch­er Fehler“, sagte Silberbach und warnte zugleich, dass die Herausford­erungen durch den demografis­chen Wandel und die Pensionier­ungswellen in den kommenden Jahren durch die Corona-Pandemie verschärft worden seien. Der Gewerkscha­fter verlangte für die bevorstehe­nde Einkommens­runde der Länder „deutliche Signale“.

Zuvor hatte Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) den Beschäftig­ten des öffentlich­en Dienstes für ihren Einsatz gedankt und zugesagt, dass Gewalt gegen Ordnungs- und Rettungskr­äfte nicht toleriert werde. Silberbach griff das auf und forderte ein Zentralreg­ister zur Erfassung von Gewalttate­n gegen Beschäftig­te im öffentlich­en Dienst. Mehr Anstrengun­gen verlangte er zudem bei der Digitalisi­erung: „Was nützt es, wenn die E-Akte umfänglich im Bundesund Landesbere­ich eingeführt wurde, aber der kommunale Bereich zurücksteh­t?“

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