Optimaler Schutz für Haus und Wohnung
Um manche Versicherung kommen Eigentümer nicht herum. Andere können sinnvolle Ergänzungen zu bestehenden Policen sein.
DÜSSELDORF Für Haus und Wohnung ist Versicherungsschutz unerlässlich. Mieter und Hausbesitzer sollten ihren Schutz auf den Prüfstand stellen. Denn sie können derzeit von einem intensiven Wettbewerb der Versicherer profitieren.
Wohngebäudeversicherung
Das teure Haus muss gegen schwere Schäden geschützt werden. Daher ist bei der Hausfinanzierung eine Wohngebäudeversicherung meist vorgeschrieben. Standardmäßig schützt sie gegen Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser. Im Extremfall, etwa wenn es durch einen Brand zum Totalschaden kommt, kann das Haus auf Kosten der Assekuranzen neu aufgebaut werden. Damit höhere Baukosten abgedeckt sind, sollte die Police unbedingt den Passus „gleitende Neuwertversicherung“enthalten. Dann gilt Neubauschutz, egal wie alt das Gebäude ist. „Noch riskieren die Kunden bei den meisten Wohngebäudeverträgen im Schadensfall hohe Abzüge“, warnt der Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück. In neuen Tarifen verzichten die Assekuranzen hingegen meist auf Abzüge wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens. „Schäden durch Regenwasser können zudem ebenfalls versichert werden“, erläutert Experte Brück.
Ein Vergleich über die Datenbank von Smartinsurtech am Beispiel eines Zweifamilienhauses zeigt, dass hochwertiger Schutz günstig sein kann. Bevor der bestehende Vertrag jedoch gekündigt wird, sollte der neue unter Dach und Fach sein. So verlangen die Versicherer bei älteren Häusern für das Leitungswassersystem oft eine Dichtigkeitsprüfung. Manche Versicherer nehmen sogar im Neugeschäft ältere Häuser, die mehr als 20 oder 30 Jahre auf dem Buckel haben, gar nicht unter Vertrag.
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Einen Umstieg sollten Immobilienbesitzer auch prüfen, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht werden soll. Teilweise versuchen die Versicherer, Ableitungsrohre ganz aus dem Schutz zu nehmen, oder sie fordern eine hohe Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden.
Extra-Unwetterschutz-Police
In der klassischen Wohngebäudeund Hausratversicherung sind Überschwemmungsschäden nicht versichert. Dazu gehören Starkregen und Rückstau aus Kanälen. Hierzu bedarf es eines Extra-Unwetterschutzes, auch Elementarversicherung genannt. Diese sogenannte Naturgefahrenversicherung zahlt außerdem bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck. Laut einer Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben bisher immer noch weniger als die Hälfte der Deutschen den Extra-Unwetterschutz abgeschlossen. „Wer seine Police so sinnvoll erweitert hat, sollte aber unbedingt seine Rückstausicherung einmal pro Jahr warten lassen und dies dokumentieren“, erläutert Versicherungsmakler Johannes Brück. Andernfalls kann der Schutz wegen Pflichtverletzung verloren gehen.
Hausratversicherung Wohnungsmieter oder Eigentümer, die Opfer eines Einbruchs, eines Feuers oder einer Naturkatastrophe werden, müssen mit der völligen Zerstörung ihres Hausrates rechnen. „Einen solchen Schaden kann kaum jemand selbst bezahlen“, warnt der Bund der Versicherten und rät zur Hausratversicherung, die gegen Einbruch, Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und Schäden durch Leitungswasser absichert.
Auch beim Hausratschutz kann man meist preiswerter und leistungsstärker umsteigen. So schützen neue Policen besser gegen Fahrraddiebstahl und schließen auch
E-Bikes ein. Der frühere sogenannte Nachtzeitausschluss wurde gestrichen. Die Policen zahlen bei Diebstahl somit rund um die Uhr, wenn das Fahrrad draußen an einem festen Gegenstand gesichert wird.
Grundsätzlich ist Einbruchdiebstahl in Wohnung oder Keller abgesichert. Die Versicherungssumme darf aber nicht niedriger sein als die tatsächlich im Haushalt vorhandenen Werte. Wird pro Quadratmeter Wohnfläche eine ausreichende Summe abgesichert – sie liegt je nach Versicherung zwischen 600 und 750 Euro – verzichten die Assekuranzen darauf, eine Unterversicherung geltend zu machen und zahlen ohne Abschläge den Neuwert. Das heißt, dass man einen Gegenstand der gleichen Art und Güte wieder erwerben kann, wenn ein Totalschaden vorliegt.
Haftpflichtpolicen
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist notwendig, wenn man das Haus nicht ausschließlich selbst bewohnt oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Die Police begleicht berechtigte Ansprüche, etwa wenn jemand im Winter auf einem glatten Weg vor dem Haus stürzt. Gleichzeitig wirkt sie auch als Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Wer baut, benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Kleinere Bauvorhaben sind in der Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert. Ein Blick in die Police zeigt, bis zu welcher Bausumme das gilt.