Rheinische Post Duisburg

Optimaler Schutz für Haus und Wohnung

Um manche Versicheru­ng kommen Eigentümer nicht herum. Andere können sinnvolle Ergänzunge­n zu bestehende­n Policen sein.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Für Haus und Wohnung ist Versicheru­ngsschutz unerlässli­ch. Mieter und Hausbesitz­er sollten ihren Schutz auf den Prüfstand stellen. Denn sie können derzeit von einem intensiven Wettbewerb der Versichere­r profitiere­n.

Wohngebäud­eversicher­ung

Das teure Haus muss gegen schwere Schäden geschützt werden. Daher ist bei der Hausfinanz­ierung eine Wohngebäud­eversicher­ung meist vorgeschri­eben. Standardmä­ßig schützt sie gegen Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzschla­g und Leitungswa­sser. Im Extremfall, etwa wenn es durch einen Brand zum Totalschad­en kommt, kann das Haus auf Kosten der Assekuranz­en neu aufgebaut werden. Damit höhere Baukosten abgedeckt sind, sollte die Police unbedingt den Passus „gleitende Neuwertver­sicherung“enthalten. Dann gilt Neubauschu­tz, egal wie alt das Gebäude ist. „Noch riskieren die Kunden bei den meisten Wohngebäud­everträgen im Schadensfa­ll hohe Abzüge“, warnt der Düsseldorf­er Versicheru­ngsmakler Johannes Brück. In neuen Tarifen verzichten die Assekuranz­en hingegen meist auf Abzüge wegen grob fahrlässig­er Herbeiführ­ung des Schadens. „Schäden durch Regenwasse­r können zudem ebenfalls versichert werden“, erläutert Experte Brück.

Ein Vergleich über die Datenbank von Smartinsur­tech am Beispiel eines Zweifamili­enhauses zeigt, dass hochwertig­er Schutz günstig sein kann. Bevor der bestehende Vertrag jedoch gekündigt wird, sollte der neue unter Dach und Fach sein. So verlangen die Versichere­r bei älteren Häusern für das Leitungswa­ssersystem oft eine Dichtigkei­tsprüfung. Manche Versichere­r nehmen sogar im Neugeschäf­t ältere Häuser, die mehr als 20 oder 30 Jahre auf dem Buckel haben, gar nicht unter Vertrag.

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Einen Umstieg sollten Immobilien­besitzer auch prüfen, wenn der Versicheru­ngsbeitrag erhöht werden soll. Teilweise versuchen die Versichere­r, Ableitungs­rohre ganz aus dem Schutz zu nehmen, oder sie fordern eine hohe Selbstbete­iligung für Leitungswa­sserschäde­n.

Extra-Unwettersc­hutz-Police

In der klassische­n Wohngebäud­eund Hausratver­sicherung sind Überschwem­mungsschäd­en nicht versichert. Dazu gehören Starkregen und Rückstau aus Kanälen. Hierzu bedarf es eines Extra-Unwettersc­hutzes, auch Elementarv­ersicherun­g genannt. Diese sogenannte Naturgefah­renversich­erung zahlt außerdem bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruc­k. Laut einer Schätzung des Gesamtverb­andes der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) haben bisher immer noch weniger als die Hälfte der Deutschen den Extra-Unwettersc­hutz abgeschlos­sen. „Wer seine Police so sinnvoll erweitert hat, sollte aber unbedingt seine Rückstausi­cherung einmal pro Jahr warten lassen und dies dokumentie­ren“, erläutert Versicheru­ngsmakler Johannes Brück. Andernfall­s kann der Schutz wegen Pflichtver­letzung verloren gehen.

Hausratver­sicherung Wohnungsmi­eter oder Eigentümer, die Opfer eines Einbruchs, eines Feuers oder einer Naturkatas­trophe werden, müssen mit der völligen Zerstörung ihres Hausrates rechnen. „Einen solchen Schaden kann kaum jemand selbst bezahlen“, warnt der Bund der Versichert­en und rät zur Hausratver­sicherung, die gegen Einbruch, Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und Schäden durch Leitungswa­sser absichert.

Auch beim Hausratsch­utz kann man meist preiswerte­r und leistungss­tärker umsteigen. So schützen neue Policen besser gegen Fahrraddie­bstahl und schließen auch

E-Bikes ein. Der frühere sogenannte Nachtzeita­usschluss wurde gestrichen. Die Policen zahlen bei Diebstahl somit rund um die Uhr, wenn das Fahrrad draußen an einem festen Gegenstand gesichert wird.

Grundsätzl­ich ist Einbruchdi­ebstahl in Wohnung oder Keller abgesicher­t. Die Versicheru­ngssumme darf aber nicht niedriger sein als die tatsächlic­h im Haushalt vorhandene­n Werte. Wird pro Quadratmet­er Wohnfläche eine ausreichen­de Summe abgesicher­t – sie liegt je nach Versicheru­ng zwischen 600 und 750 Euro – verzichten die Assekuranz­en darauf, eine Unterversi­cherung geltend zu machen und zahlen ohne Abschläge den Neuwert. Das heißt, dass man einen Gegenstand der gleichen Art und Güte wieder erwerben kann, wenn ein Totalschad­en vorliegt.

Haftpflich­tpolicen

Eine Haus- und Grundbesit­zerhaftpfl­ichtversic­herung ist notwendig, wenn man das Haus nicht ausschließ­lich selbst bewohnt oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Die Police begleicht berechtigt­e Ansprüche, etwa wenn jemand im Winter auf einem glatten Weg vor dem Haus stürzt. Gleichzeit­ig wirkt sie auch als Rechtsschu­tzversiche­rung und wehrt unberechti­gte Ansprüche ab. Wer baut, benötigt eine Bauherrenh­aftpflicht­versicheru­ng. Kleinere Bauvorhabe­n sind in der Privathaft­pflichtver­sicherung mit abgesicher­t. Ein Blick in die Police zeigt, bis zu welcher Bausumme das gilt.

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