Bund gibt zwei Milliarden Euro für Ladesäulen an Autobahnen
Berlin (mah/rtr) Die Bundesregierung hat sich auf ein Konzept für den flächendeckenden Aufbau von Stromtankstellen auf Langstrecken verständigt. Mit insgesamt fast zwei Milliarden Euro sollen so bis Ende 2023 rund 1000 Ladestationen an Autobahnen, aber auch in abgelegenen Regionen aufgebaut werden. Das geht aus dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Laut Regierungskreisen sind letzte Streitpunkte zwischen den Ministerien geklärt, sodass das Kabinett das Gesetz am 10. Februar beschließen kann.
Dieses sieht unter anderem vor, dass Bau und Betrieb der Stationen öffentlich ausgeschrieben werden. Der Bieter, der die geringsten Subventionen fordert, erhält demnach den Zuschlag. Dabei sollen attraktive Standorte mit abgelegeneren zusammengefasst werden, um eine lückenlose Stromversorgung zu garantieren.
Das Fehlen öffentlicher Lademöglichkeiten gilt als zentrales Nadelöhr für den flächendeckenden Ausbau der Elektromobilität. Während die jüngst erhöhten und verlängerten Kaufprämien die Nachfrage nach elektrifizierten Fahrzeugen angeschoben haben, ist das Ladenetz weiterhin erst im Aufbau. Insbesondere Langstreckenfahrten sind daher mit reinen E-Autos schwierig.
Auf der anderen Seite buhlen sowohl Energieversorger, Autokonzerne als auch E-Mobiltäts-Start-ups um den neuen und zunehmend lukrativen Markt.
Das hatte bei den bisherigen Ladestationen jedoch häufig zu einem Tarif-Wirr-Warr geführt, wie auch viele Elektromobilisten und Lobbyverbände immer wieder beklagen. Jetzt soll es daher Preis-Obergrenzen für den Strom geben. Bezahlt werden kann dem Vorhaben zufolge sowohl per Kredit- als auch mit Girokarte. Die Schnellladestationen mit einer Ladeleistung von mindestens 22 Kilowatt sollen es möglich machen, ein Auto innerhalb einer Kaffeeoder Toilettenpause mit Strom zu betanken, so wie es der Elektropionier Tesla mit seinen eigenen, „Supercharger“genannten Schnellladestationen seit geraumer Zeit öffentlich propagiert.
Auf öffentlichem Gelände hatte der Staat Ladesäulen bislang mit festen Zuschüssen von der Hälfte der Kosten gefördert. Dies erwies sich jedoch in eher dünn besiedelten Regionen mit wenig Nachfrage als unzureichend. Das Ausschreibungsverfahren stieß vor allem bei Firmen auf Kritik, die bereits Schnellladestationen aufgebaut hatten und nun hoch subventionierte Konkurrenz fürchteten. Im neuen Gesetzentwurf ist geregelt, dass der Bund den Betreibern solcher Anlagen eine „angemessene Entschädigung“zahlt.