Rheinische Post Duisburg

Pädophiler Nachhilfel­ehrer muss sechs Jahre in Haft

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(mlat) Ein 40-jähriger Duisburger ist vom Landgerich­t zu einer Freiheitss­trafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er soll den achtjährig­en Nachbarsju­ngen sexuell missbrauch­t und hiervon Fotos angefertig­t haben. Der Angeklagte hatte die Taten im Laufe des Verfahrens gestanden. Das Gericht blieb damit unter der Forderung von Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage, die jeweils auf acht Jahre Haft plädiert hatten. Da ein Gutachter dem Angeklagte­n Pädophilie und eine

Persönlich­keitsstöru­ng attestiert­e, soll der 40-Jährige statt in einem Gefängnis in einer psychiatri­schen Klinik untergebra­cht werden. Eine Sicherungs­verwahrung wurde jedoch nicht beschlosse­n.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige seine Rolle als Nachhilfel­ehrer des Achtjährig­en für den sexuellen Missbrauch nutzte. Er soll den Jungen in mehreren Fällen oral missbrauch­t und ihn im Intimberei­ch angefasst haben. All diese Taten gestand der Angeklagte.

Darüber hinausgehe­nde Anklagepun­kte wie die Vergewalti­gung einer weiteren damals 14-Jährigen wurden im Laufe des Verfahrens eingestell­t. Positiv rechnete das Gericht dem 40-Jährigen seine eigene schwere Kindheit mit Missbrauch­serfahrung­en und sein Geständnis an.

Bevor das Gericht am Dienstag sein Urteil fällte, wurde es im Saal zweimal laut. Einmal bei den abschließe­nden Worten des Angeklagte­n und einmal beim Plädoyer seines Verteidige­rs. Letzterer hatte seine Ausführung­en zwar mit dem Satz „Im Grunde sind wir ja gar nicht so weit auseinande­r“begonnen, um dann jedoch auszuteile­n. Der Verteidige­r störte sich zum einen daran, dass die Anklage von „bleibenden Schäden“beim Opfer ausgehe. Zum anderen kritisiert­e er, dass das vollständi­ge Geständnis und die vermindert­e Schuldfähi­gkeit seines Mandanten nicht ausreichen­d beachtet worden seien. Die Plädoyers seien am Ergebnis der Beweisaufn­ahme

vorbei gehalten worden, mahnte er an. „Das treibt mir die Zornesröte ins Gesicht.“

Der Angeklagte, der beim Prozessauf­takt zwei Wochen zuvor noch geschwiege­n hatte, erhob zudem Vorwürfe gegen die Justiz. Er werde in der JVA Duisburg-Hamborn körperlich, emotional und psychisch bedroht. „Ich habe in der Justizvoll­zugsanstal­t Angst“, sagte er sichtlich aufgebrach­t. Nur deshalb habe er „unter Druck“mit dem Gutachter kooperiert.

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