Pädophiler Nachhilfelehrer muss sechs Jahre in Haft
(mlat) Ein 40-jähriger Duisburger ist vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er soll den achtjährigen Nachbarsjungen sexuell missbraucht und hiervon Fotos angefertigt haben. Der Angeklagte hatte die Taten im Laufe des Verfahrens gestanden. Das Gericht blieb damit unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die jeweils auf acht Jahre Haft plädiert hatten. Da ein Gutachter dem Angeklagten Pädophilie und eine
Persönlichkeitsstörung attestierte, soll der 40-Jährige statt in einem Gefängnis in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Eine Sicherungsverwahrung wurde jedoch nicht beschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige seine Rolle als Nachhilfelehrer des Achtjährigen für den sexuellen Missbrauch nutzte. Er soll den Jungen in mehreren Fällen oral missbraucht und ihn im Intimbereich angefasst haben. All diese Taten gestand der Angeklagte.
Darüber hinausgehende Anklagepunkte wie die Vergewaltigung einer weiteren damals 14-Jährigen wurden im Laufe des Verfahrens eingestellt. Positiv rechnete das Gericht dem 40-Jährigen seine eigene schwere Kindheit mit Missbrauchserfahrungen und sein Geständnis an.
Bevor das Gericht am Dienstag sein Urteil fällte, wurde es im Saal zweimal laut. Einmal bei den abschließenden Worten des Angeklagten und einmal beim Plädoyer seines Verteidigers. Letzterer hatte seine Ausführungen zwar mit dem Satz „Im Grunde sind wir ja gar nicht so weit auseinander“begonnen, um dann jedoch auszuteilen. Der Verteidiger störte sich zum einen daran, dass die Anklage von „bleibenden Schäden“beim Opfer ausgehe. Zum anderen kritisierte er, dass das vollständige Geständnis und die verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten nicht ausreichend beachtet worden seien. Die Plädoyers seien am Ergebnis der Beweisaufnahme
vorbei gehalten worden, mahnte er an. „Das treibt mir die Zornesröte ins Gesicht.“
Der Angeklagte, der beim Prozessauftakt zwei Wochen zuvor noch geschwiegen hatte, erhob zudem Vorwürfe gegen die Justiz. Er werde in der JVA Duisburg-Hamborn körperlich, emotional und psychisch bedroht. „Ich habe in der Justizvollzugsanstalt Angst“, sagte er sichtlich aufgebracht. Nur deshalb habe er „unter Druck“mit dem Gutachter kooperiert.