Rheinische Post Duisburg

Frau Achenbach muss Schadeners­atz zahlen

Die Aldi-Nord-Erben erstritten vor Gericht eine knappe Million Euro von Kunsthisto­rikerin Dorothee Achenbach. Sie müssen nur den Materialwe­rt für einen nicht autorisier­ten Nachguss zahlen.

- VON STEFANI GEILHAUSEN

DÜSSELDORF / ESSEN In der Prozesschl­acht mit dem Kunstberat­er des verstorben­en Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht hat dessen Familie einen weiteren Sieg errungen. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf verurteilt­e am Dienstag eine frühere Ehefrau des bereits wegen Betruges verurteilt­en Helge Achenbach zur Zahlung von 980.000 Euro Schadeners­atz. Lediglich das Material eines Kunstwerks, das Dorothee Achenbach Albrecht vor elf Jahren verkauft hat, muss sie nicht ersetzen.

Der 3. Zivilsenat des Oberlandes­gerichts bestätigt damit ein Landgerich­tsurteil aus dem vorvergang­enen Jahr. Es stellt fest, dass das aus vier Figuren bestehende „Conversati­on Piece“im privaten Garten der Albrecht-Familie kein Original des spanischen Künstlers Juan Munõz ist, sondern ein nicht genehmigte­r

Nachguss, der nur das bloße Material von rund 20.000 Euro wert ist.

Kunstsamml­er Albrecht hatte das Werk 2009 für eine runde Million gekauft. Eingefädel­t hatte das Geschäft seinerzeit sein Kunstberat­er Helge Achenbach, der es ursprüngli­ch seiner Frau zum 40. Geburtstag geschenkt hatte. Im Landgerich­t hatte die Kunsthisto­rikerin ausgesagt, sie habe das

Geschenk jahrelang nicht ausgepackt und wisse nichts über dessen Herkunft. Kunstberat­er Achenbach hatte zunächst von einem „Dankeschön“des Künstlers gesprochen, mit dem der Nachguss verabredet gewesen sei. Anders als seine inzwischen geschieden­e Frau hatte der Kunstberat­er, der wegen Betruges zu einer sechsjähri­gen Haftstrafe verurteilt worden war, das Urteil der Zivilkamme­r nicht angefochte­n, das auch ihn regresspfl­ichtig macht.

Die Kunsthisto­rikerin aber, die Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hätte nach Auffassung des Oberlandes­gerichts „Anlass gehabt, sich im Rahmen ihrer Möglichkei­ten zu erkundigen, ob es sich bei den geschenkte­n Figuren tatsächlic­h um Originale handelte“. Weil sie ihre Erkundigun­gspflicht verletzt habe, müsse Dorothee Achenbach für „den Sachmangel der Skulpturen einstehen“und die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert ersetzen.

Zwischen den einst befreundet­en Familien Albrecht und Achenbach war es nach dem Tod von Berthold Albrecht zum Bruch gekommen, als dessen Witwe Unstimmigk­eiten bei den Rechnungen für Kunstwerke und Oldtimer entdeckt und Helge Achenbach angezeigt, der nach anfänglich­em Zögern im Prozess zugab, Rechnungen nachträgli­ch verändert zu haben. 2015 wurde er wegen Betruges zu sechs Jahren Haft und von einem Zivilgeric­ht zur Zahlung von knapp 20 Millionen Euro Schadeners­atz verurteilt. Seine Unternehme­n gingen nach Achenbachs Verhaftung im Sommer 2014 in die Insolvenz.

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FOTO BRETZ Über die Zeit nach der Verhaftung ihres Mannes schrieb Dorothee Achenbach zwei Bücher.

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