Empfindliche Strafe wegen Handel und Konsum von Drogen
MOERS (aflo) Das Moerser Amtsgericht hat einen 31-jährigen Mann aus Meerfeld wegen bewaffneten unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren und zur Unterbringung in eine Entziehungsanstalt verurteilt. Die Drogen hatte er über einen Lieferanten aus den Niederlanden bezogen und zum größten Teil gewinnbringend weiterverkauft“, teilweise unter Einbeziehung eines Helfers, urteilte das Gericht. Beide waren durch den Hinweis eines anderen Verkäufers ins Visier der Polizei geraten. Die Polizei fand in der Wohnung und dem Auto des Mannes knapp ein Kilo Marihuana,
Kokain und Ampthetamine, dazu noch einen Schlagring und zwei Messer, darunter eines mit einer Klingenlänge von 25 Zentimetern.
Der 31-Jährige, der die Taten einräumte, begann mit 16 Jahren mit dem Konsum von Cannabis, später kamen Speed und Kokain dazu. Im Verfahren betonte er seinen Willen, von seinem Drogenkonsum wegkommen.
„Ich bin froh, das es soweit gekommen ist“, sagte er zu seiner Verhaftung. Er habe in den ersten zwei Wochen im Gefängnis noch konsumiert. „Da kann man locker was klarmachen“, sagte der Mann . Seitdem habe er aber nichts mehr genommen. Er wolle mit Drogen „nix zu tun haben“. Ihm sei auch bewusst, was er seiner langjährigen Partnerin und seiner Familie angetan habe.
Ein Gutachter hatte ein „leichtes Überwiegen“bei den Erfolgsaussichten auf eine Therapie konstatiert, auch wenn der Mann in der Vergangenheit nichts gegen die Sucht unternommen und wenig selbstkritisch gewirkt habe. Seine Familie hatte ihn zum Entzug in ein türkisches Dorf geschickt, das habe er aber nur einen Monat lang ausgehalten. Der Gutachter schlug eine Therapiedauer von drei Jahren vor. Eine „erheblich verminderte Schuldfähigkeit“aufgrund des Drogenkonsums konnte er aber bei dem Angeklagten nicht feststellen.