Besser vor und nach dem Ausleihen Fotos machen
So vermeiden Nutzer von Car-Sharing Ärger.
(tmn) Wer ein Car-Sharing-Auto übernimmt, überprüft es besser vor dem Losfahren rundum auf Schäden und dokumentiert den Zustand kurz mit der Handykamera. Das rät der Dresdner Rechtsanwalt Christian Janeczek aus der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). So kann vermieden werden, dass ein Schaden des Vorgängers unentdeckt bleibt und einem später zu Unrecht angelastet wird. Aber auch wenn der Vornutzer das Auto einwandfrei verlassen hat, könnten in der Zwischenzeit bis zur neuen Vermietung ja Schäden entstanden sein.
„Fotos macht man besser auch nach dem Abstellen“, sagt Janeczek. So schließt man aus, dass einem der Nachfolger von ihm verursachte Schäden zurechnen kann oder solche geltend gemacht werden sollen, die Unbekannte in der Zwischenzeit verursacht haben könnten. Zwar sei Car-Sharing rechtlich mit normalen Vermietungen vergleichbar, doch in der Regel fertigt man dabei kein Übergabeprotokoll an, das die Vorschäden für beide Parteien nachvollziehbar vor Ort dokumentiert. „Grundsätzlich liegt die Beweislast allerdings beim Anbieter, der muss beweisen können, dass ich den Schaden verursacht habe“, sagt Janeczek. Das sei in der Regel für diesen aber nur sehr schwer zu nachzuweisen.
Allerdings könnte nicht nur die Beweislast des Anbieters eine Rolle spielen, sondern im Einzelfall auch die sogenannte Darlegungslast. Dann wird erwartet, dass Nutzer etwas vorbringen können, das ihre Aussagen stützt. Das könnten dann beispielsweise die Fotos oder Zeugenaussagen sein.
Wer zu Unrecht vom Anbieter in Haftung genommen werde, sollte die Forderung mit kurzen Worten zurückweisen. „Zu lange Ausführungen können schaden, da laienhafte Ausführungen schnell falsch verstanden werden können“, empfiehlt Janeczek. Bei Unsicherheit rät er zu anwaltlicher Hilfe oder Beratung durch eine Verbraucherzentrale.