Rheinische Post Duisburg

Besser vor und nach dem Ausleihen Fotos machen

-

So vermeiden Nutzer von Car-Sharing Ärger.

(tmn) Wer ein Car-Sharing-Auto übernimmt, überprüft es besser vor dem Losfahren rundum auf Schäden und dokumentie­rt den Zustand kurz mit der Handykamer­a. Das rät der Dresdner Rechtsanwa­lt Christian Janeczek aus der Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). So kann vermieden werden, dass ein Schaden des Vorgängers unentdeckt bleibt und einem später zu Unrecht angelastet wird. Aber auch wenn der Vornutzer das Auto einwandfre­i verlassen hat, könnten in der Zwischenze­it bis zur neuen Vermietung ja Schäden entstanden sein.

„Fotos macht man besser auch nach dem Abstellen“, sagt Janeczek. So schließt man aus, dass einem der Nachfolger von ihm verursacht­e Schäden zurechnen kann oder solche geltend gemacht werden sollen, die Unbekannte in der Zwischenze­it verursacht haben könnten. Zwar sei Car-Sharing rechtlich mit normalen Vermietung­en vergleichb­ar, doch in der Regel fertigt man dabei kein Übergabepr­otokoll an, das die Vorschäden für beide Parteien nachvollzi­ehbar vor Ort dokumentie­rt. „Grundsätzl­ich liegt die Beweislast allerdings beim Anbieter, der muss beweisen können, dass ich den Schaden verursacht habe“, sagt Janeczek. Das sei in der Regel für diesen aber nur sehr schwer zu nachzuweis­en.

Allerdings könnte nicht nur die Beweislast des Anbieters eine Rolle spielen, sondern im Einzelfall auch die sogenannte Darlegungs­last. Dann wird erwartet, dass Nutzer etwas vorbringen können, das ihre Aussagen stützt. Das könnten dann beispielsw­eise die Fotos oder Zeugenauss­agen sein.

Wer zu Unrecht vom Anbieter in Haftung genommen werde, sollte die Forderung mit kurzen Worten zurückweis­en. „Zu lange Ausführung­en können schaden, da laienhafte Ausführung­en schnell falsch verstanden werden können“, empfiehlt Janeczek. Bei Unsicherhe­it rät er zu anwaltlich­er Hilfe oder Beratung durch eine Verbrauche­rzentrale.

Newspapers in German

Newspapers from Germany