Die Checkliste für das Impfzentrum
Wenn an diesem Montag die Impfungen für die über 80-Jährigen beginnen, ist es für einen reibungslosen Ablauf wichtig, dass die zu Impfenden ein paar Dinge beachten und die richtigen Unterlagen dabeihaben.
KREFELD Die Termine sind minutenscharf vergeben, und es war bekanntlich nicht einfach, sie zu bekommen: Damit die Impfprozedur in den kommunalen Impfzentren ohne Verzögerungen abläuft, bitten die zuständigen Ärzteteams dringend darum, ein paar Dinge zu beachten, die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten und sich – eine Kleinigkeit, aber nicht unwichtig – so zu kleiden, dass man den Oberarm für die Impfspritze problemlos freilegen kann. Welche Unterlagen muss man mit sich führen? Für das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) – das ist der größte Teil des Niederrheins – gelten folgende Regeln.
Im Rahmen der Terminanmeldung hat man entweder per Post oder über einen Ausdruck per Internetlink seine persönlichen Impfunterlagen zugewiesen bekommen. Es handelt sich dabei um die Terminbestätigung, ein dreiseitiges Aufklärungsmerkblatt und eine zweiseitige
Anamnese-Einwilligung. Für einen reibungslosen Ablauf sollte man sowohl die Terminbestätigung als auch die anderen Bögen in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben mit sich führen. Doppelt deswegen, weil man je einen Bogen mit Unterschriften der Ärzte wieder mit nach Hause nehmen kann.
Aufklärungsbogen Er erläutert die Corona-Pandemie, die Erkrankung an Covid-19 und das Impfgeschehen mit Verhaltensempfehlungen und möglichen Risiken (die äußerst gering sind, im Vergleich dazu sind die Risiken einer Erkrankung an Covid-19 viel höher). Der Bogen muss ausgefüllt (Name) und unterschrieben sein.
Anamnese Sie umfasst zwei Seiten; die „Anamnese Einwilligung S. 1“und die „Anamnese Einwilligung S. 2“. Bei Bogen Nummer eins geht es um Vorerkrankungen, Allergien, Immunschwächen und aktuelle Erkrankungen mit Fieber. Die
KVNO-Fachleute empfehlen, bei Fragen diesen Bogen mit seinem Hausarzt durchzusprechen. Für die Impfung selbst muss das Blatt vollständig ausgefüllt zum Impfzentrum mitgebracht werden.
Der Bogen „Anamnese Einwilligung S. 2“ist die Einwilligung zum Impfen. Neben Angaben zur Person kann man vier Felder ankreuzen. Eins davon besagt, dass man die Impfung ablehnt. Wer dies tut, sollte erst gar nicht den Weg zum Impfzentrum antreten und sich fragen, warum er sich überhaupt angemeldet hat und einen Impfwilligen blockiert hat. Alle Impfwilligen müssen folgende Felder bestätigen: „Ich habe keine weiteren Fragen“; „Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff ein“und „Ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch“.
Der Hintergrund ist einfach: Wenn jeder Impfwillige im Impfzentrum ein Aufklärungsgespräch führen möchte, bricht die Terminplanung zusammen. Daher die dringende Aufforderungen: Fragen rund um Vorerkrankungen und ums Impfen vorher mit dem Hausarzt klären; im Impfzentrum hält man mit diesem Gesprächsbedarf alles auf und macht einen geregelten Betrieb unmöglich.
Identifikation Die Teams in den Impfzentren dürfen nur impfen, wenn jemand nachweisen kann, dass er die Person mit dem jeweiligen Termin ist. Daher gilt: Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Zur Klarstellung: Die Krankenversichertenkarte wird nicht gebraucht.
Kleidung Ein nicht ganz unwichtiger Hinweis: Die KVNO-Fachleute bitten darum, sich so zu kleiden, dass der Oberarm für die Impfung möglichst problemlos freigelegt werde kann. Das kann im Ernstfall für den Betroffenen schon lästig und mühsam sein – und es hält unnötig auf. Vielleicht hilft zur Motivation ein Gedanke: Die Impfungen der über 80-Jährigen ist auch eine Art Testlauf für die hoffentlich bald erfolgenden Massenimpfungen, wenn endlich reichlich Impfstoff für die weiteren Bevölkerungsgruppen vorliegt. Schnelligkeit kann dann für viele, viele Menschen lebensrettend sein.
Mund-Nasen-Schutz Nicht vergessen: Natürlich gelten auch beim Besuch des Impfzentrums die Corona-Regeln – man sollte unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Abweichende Regeln Die Vorschriften für das Gebiet der KV Westfalen-Lippe können auf der Internetseite www.corona-kvwl.de/ impftermin eingesehen werden. Wichtige Unterschiede: In diesem Gebiet sollten Krankenkassenkarte (wenn vorhanden), Impfpass (wenn vorhanden) und medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden) mitgebracht werden. Bei der KVNO erhalten die Geimpften eine Impfbescheinigung; auf einen Eintrag in den Impfpass wird aus Zeitgründen verzichtet.