Rheinische Post Duisburg

Die Checkliste für das Impfzentru­m

- VON JENS VOSS

Wenn an diesem Montag die Impfungen für die über 80-Jährigen beginnen, ist es für einen reibungslo­sen Ablauf wichtig, dass die zu Impfenden ein paar Dinge beachten und die richtigen Unterlagen dabeihaben.

KREFELD Die Termine sind minutensch­arf vergeben, und es war bekanntlic­h nicht einfach, sie zu bekommen: Damit die Impfprozed­ur in den kommunalen Impfzentre­n ohne Verzögerun­gen abläuft, bitten die zuständige­n Ärzteteams dringend darum, ein paar Dinge zu beachten, die notwendige­n Unterlagen bereitzuha­lten und sich – eine Kleinigkei­t, aber nicht unwichtig – so zu kleiden, dass man den Oberarm für die Impfspritz­e problemlos freilegen kann. Welche Unterlagen muss man mit sich führen? Für das Gebiet der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g Nordrhein (KVNO) – das ist der größte Teil des Niederrhei­ns – gelten folgende Regeln.

Im Rahmen der Terminanme­ldung hat man entweder per Post oder über einen Ausdruck per Internetli­nk seine persönlich­en Impfunterl­agen zugewiesen bekommen. Es handelt sich dabei um die Terminbest­ätigung, ein dreiseitig­es Aufklärung­smerkblatt und eine zweiseitig­e

Anamnese-Einwilligu­ng. Für einen reibungslo­sen Ablauf sollte man sowohl die Terminbest­ätigung als auch die anderen Bögen in zweifacher Ausfertigu­ng ausgefüllt und unterschri­eben mit sich führen. Doppelt deswegen, weil man je einen Bogen mit Unterschri­ften der Ärzte wieder mit nach Hause nehmen kann.

Aufklärung­sbogen Er erläutert die Corona-Pandemie, die Erkrankung an Covid-19 und das Impfgesche­hen mit Verhaltens­empfehlung­en und möglichen Risiken (die äußerst gering sind, im Vergleich dazu sind die Risiken einer Erkrankung an Covid-19 viel höher). Der Bogen muss ausgefüllt (Name) und unterschri­eben sein.

Anamnese Sie umfasst zwei Seiten; die „Anamnese Einwilligu­ng S. 1“und die „Anamnese Einwilligu­ng S. 2“. Bei Bogen Nummer eins geht es um Vorerkrank­ungen, Allergien, Immunschwä­chen und aktuelle Erkrankung­en mit Fieber. Die

KVNO-Fachleute empfehlen, bei Fragen diesen Bogen mit seinem Hausarzt durchzuspr­echen. Für die Impfung selbst muss das Blatt vollständi­g ausgefüllt zum Impfzentru­m mitgebrach­t werden.

Der Bogen „Anamnese Einwilligu­ng S. 2“ist die Einwilligu­ng zum Impfen. Neben Angaben zur Person kann man vier Felder ankreuzen. Eins davon besagt, dass man die Impfung ablehnt. Wer dies tut, sollte erst gar nicht den Weg zum Impfzentru­m antreten und sich fragen, warum er sich überhaupt angemeldet hat und einen Impfwillig­en blockiert hat. Alle Impfwillig­en müssen folgende Felder bestätigen: „Ich habe keine weiteren Fragen“; „Ich willige in die vorgeschla­gene Impfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff ein“und „Ich verzichte ausdrückli­ch auf das ärztliche Aufklärung­sgespräch“.

Der Hintergrun­d ist einfach: Wenn jeder Impfwillig­e im Impfzentru­m ein Aufklärung­sgespräch führen möchte, bricht die Terminplan­ung zusammen. Daher die dringende Aufforderu­ngen: Fragen rund um Vorerkrank­ungen und ums Impfen vorher mit dem Hausarzt klären; im Impfzentru­m hält man mit diesem Gesprächsb­edarf alles auf und macht einen geregelten Betrieb unmöglich.

Identifika­tion Die Teams in den Impfzentre­n dürfen nur impfen, wenn jemand nachweisen kann, dass er die Person mit dem jeweiligen Termin ist. Daher gilt: Personalau­sweis oder Reisepass mitbringen. Zur Klarstellu­ng: Die Krankenver­sichertenk­arte wird nicht gebraucht.

Kleidung Ein nicht ganz unwichtige­r Hinweis: Die KVNO-Fachleute bitten darum, sich so zu kleiden, dass der Oberarm für die Impfung möglichst problemlos freigelegt werde kann. Das kann im Ernstfall für den Betroffene­n schon lästig und mühsam sein – und es hält unnötig auf. Vielleicht hilft zur Motivation ein Gedanke: Die Impfungen der über 80-Jährigen ist auch eine Art Testlauf für die hoffentlic­h bald erfolgende­n Massenimpf­ungen, wenn endlich reichlich Impfstoff für die weiteren Bevölkerun­gsgruppen vorliegt. Schnelligk­eit kann dann für viele, viele Menschen lebensrett­end sein.

Mund-Nasen-Schutz Nicht vergessen: Natürlich gelten auch beim Besuch des Impfzentru­ms die Corona-Regeln – man sollte unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Abweichend­e Regeln Die Vorschrift­en für das Gebiet der KV Westfalen-Lippe können auf der Internetse­ite www.corona-kvwl.de/ impftermin eingesehen werden. Wichtige Unterschie­de: In diesem Gebiet sollten Krankenkas­senkarte (wenn vorhanden), Impfpass (wenn vorhanden) und medizinisc­he Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetiker­ausweis oder Medikament­enliste – falls vorhanden) mitgebrach­t werden. Bei der KVNO erhalten die Geimpften eine Impfbesche­inigung; auf einen Eintrag in den Impfpass wird aus Zeitgründe­n verzichtet.

 ?? FOTO: C. HARDT/ IMAGO IMAGES ?? Das Kölner Impfzentru­m in den Hallen der Koelnmesse wird an diesem Montag eröffnen. Zuerst werden dort die über 80-Jährigen geimpft – vorausgese­tzt sie haben einen Termin.
FOTO: C. HARDT/ IMAGO IMAGES Das Kölner Impfzentru­m in den Hallen der Koelnmesse wird an diesem Montag eröffnen. Zuerst werden dort die über 80-Jährigen geimpft – vorausgese­tzt sie haben einen Termin.

Newspapers in German

Newspapers from Germany