Streit um Shopping-Sonntage geht weiter
Ein dreitägiges Kürbisfest in der City Ende Oktober – das ist einer von zwölf Terminen, an denen der Handel 2021 verkaufsoffene Sonntage in Duisburg beantragt. Die Gewerkschaft Verdi lehnt alle kategorisch ab.
„Das große Duisburger Kürbisfest (Halloween)“soll eine dreitägige Veranstaltung Ende Oktober heißen, bei der einiges geplant ist: Die Palette reicht vom Streetfood-Festival, einer Bühne vor dem City Palais mit Musik-Liveacts, einem großen Kinderfest auf der Düsseldorfer Straße, musikalischen und komödiantischen Walkacts in der ganzen Innenstadt, einem Herbst- und Bauernmarkt auf der Münz-, Kuh- und Königstraße, einer Kunst-im-Schaufenster-Ausstellung auf der Münzstraße, Livemusik vor der Königsgalerie sowie Halloween-bezogenen Aktionen. Die Stadt rechnet mit rund 15.000 Festivalbesuchern. Das neue Veranstaltungsformat soll am 31. Oktober von einem verkaufsoffenen Sonntag flankiert werden. So sieht es ein Antrag des Einzelhandelsverbandes Niederrhein vor, der an insgesamt zwölf Terminen in diesem Jahr öffentliche Veranstaltungen, Stadt(teil)feste und größere Aktionen von Werbegemeinschaften mit Shopping-Angeboten begleiten will. Für die City sind vier solcher Termine vorgesehen (siehe Box).
Die Stadt hat diese Termine in einer „ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten“zusammengefasst, über die der Rat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 18. Februar, in der Mercatorhalle entscheiden soll. Die Verwaltung hält die Termine nach dem Landesöffnungsgesetz für genehmigungsfähig. Danach sind verkaufsoffene Sonntage ab 13 Uhr zulässig, wenn sie in Zusammenhang mit Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgen und geeignet sind, den Einzelhandel zu stärken und den jeweiligen Standort beleben oder attraktiver machen. Innerhalb einer Gemeinde dürfen pro Jahr nicht mehr als 16 solcher Termine stattfinden.
Dem schließt sich die Katholische Kirche in Duisburg an. Stadtdechant Roland Winkelmann erklärte auf Anfrage der Stadt, die Kirche habe gegen diese Termine keine Einwände. Auch die Niederrheinische Industrieund Handelskammer erklärte ihr Einverständnis.
Bereits im Herbst 2020 hatte es darum Streit gegeben. Da der Weihnachtsmarkt Corona-bedingt ausfallen musste, hatte der Einzelhandelsverband für Duisburg verkaufsoffene Sonntage auch ohne eine konkrete Anlassbezogenheit beantragt. Eine entsprechende Verordnung des Landeswirtschaftsministeriums hatte dies möglich gemacht. Der Rat der Stadt Duisburg stimmte dem Antrag mit großer Mehrheit zu.
Als die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in anderen Städten erfolgreich gegen nicht anlassbezogene verkaufsoffene Sonntage geklagt hatte, blieb Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link nichts anderes übrig, als den Ratsbeschluss zu kassieren, da er vermutlich rechtswidrig war.
Für die Haltung von Verdi zeigte der Einzelhandelsverband wenig Verständnis. „Verkaufsoffene Sonntage geben dem Handel die Möglichkeit, sich zu präsentieren und bringen zusätzlichen Umsatz in die Städte, an den Tagen selbst und in den Wochen danach“, erklärte Geschäftsführerin Doris Lewitzky damals im RP-Interview. Auch für die
Mitarbeiter im stationären Einzelhandel sei die Absage kontraproduktiv, so die Handelslobbyistin. Schließlich habe der Handel in der Corona-Zeit besonders gelitten. Umsatz sichere Arbeitsplätze. Der Einzelhandel zähle zu den großen Arbeitgebern in Duisburg. „Ich sehe eine nicht nachvollziehbare Diskrepanz, wenn Verdi einerseits gegen verkaufsoffene Sonntage vorgeht und andererseits bei geplanten Schließungen wie zum Beispiel der Karstadt- und Kaufhof-Filialen für den Erhalt von Arbeitsplätzen im Einzelhandel auf die Straße geht“, so Doris Lewitzky.
Hatte Verdi 2020 noch hauptsächlich damit argumentiert, nach dem Landesöffnungsgesetz müsse es einen konkreten Anlass wie ein großes Fest für einen verkaufsoffenen Sonntag geben, so geht Gewerkschaftssekretär Werner Kämink nun erneut auf Konfrontation: „Wir lehnen die geplanten Sonntagsöffnungen
für das Jahr 2021 ab“, heißt es in seiner Stellungnahme.
Sonntagsöffnungen „dienen ausschließlich dem Kommerz und rechtfertigen keine private Daseinsvorsorge an einem Sonntag“, so Kämink weiter. Der Sonntag sei vielmehr ein „kollektiv freier Tag, wo alle Menschen gleich frei haben“. Der Sonntag diene der Ruhe, der Religionsausübung, dem Leben in der Familie. „Sonntagsöffnungen haben aus unserer Sicht einen reinen werktäglichen Charakter. Dies ist unzulässig, da Sonntagsarbeit dem Arbeitsverbot unterliegt“, so der Gewerkschafter. Kämink verweist auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das an Ausnahmen zu Sonn- und Feiertagen hohe Anforderungen stelle. „Hier mangelt es bei den geplanten Sonntagsöffnungen in Duisburg“, schreibt er. Es seien „keine herausragenden Anlässe“zu erkennen, die dies rechtfertigten.