Rheinische Post Duisburg

Streit um Shopping-Sonntage geht weiter

- VON MIKE MICHEL

Ein dreitägige­s Kürbisfest in der City Ende Oktober – das ist einer von zwölf Terminen, an denen der Handel 2021 verkaufsof­fene Sonntage in Duisburg beantragt. Die Gewerkscha­ft Verdi lehnt alle kategorisc­h ab.

„Das große Duisburger Kürbisfest (Halloween)“soll eine dreitägige Veranstalt­ung Ende Oktober heißen, bei der einiges geplant ist: Die Palette reicht vom Streetfood-Festival, einer Bühne vor dem City Palais mit Musik-Liveacts, einem großen Kinderfest auf der Düsseldorf­er Straße, musikalisc­hen und komödianti­schen Walkacts in der ganzen Innenstadt, einem Herbst- und Bauernmark­t auf der Münz-, Kuh- und Königstraß­e, einer Kunst-im-Schaufenst­er-Ausstellun­g auf der Münzstraße, Livemusik vor der Königsgale­rie sowie Halloween-bezogenen Aktionen. Die Stadt rechnet mit rund 15.000 Festivalbe­suchern. Das neue Veranstalt­ungsformat soll am 31. Oktober von einem verkaufsof­fenen Sonntag flankiert werden. So sieht es ein Antrag des Einzelhand­elsverband­es Niederrhei­n vor, der an insgesamt zwölf Terminen in diesem Jahr öffentlich­e Veranstalt­ungen, Stadt(teil)feste und größere Aktionen von Werbegemei­nschaften mit Shopping-Angeboten begleiten will. Für die City sind vier solcher Termine vorgesehen (siehe Box).

Die Stadt hat diese Termine in einer „ordnungsbe­hördlichen Verordnung über besondere Öffnungsze­iten“zusammenge­fasst, über die der Rat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 18. Februar, in der Mercatorha­lle entscheide­n soll. Die Verwaltung hält die Termine nach dem Landesöffn­ungsgesetz für genehmigun­gsfähig. Danach sind verkaufsof­fene Sonntage ab 13 Uhr zulässig, wenn sie in Zusammenha­ng mit Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstalt­ungen erfolgen und geeignet sind, den Einzelhand­el zu stärken und den jeweiligen Standort beleben oder attraktive­r machen. Innerhalb einer Gemeinde dürfen pro Jahr nicht mehr als 16 solcher Termine stattfinde­n.

Dem schließt sich die Katholisch­e Kirche in Duisburg an. Stadtdecha­nt Roland Winkelmann erklärte auf Anfrage der Stadt, die Kirche habe gegen diese Termine keine Einwände. Auch die Niederrhei­nische Industrieu­nd Handelskam­mer erklärte ihr Einverstän­dnis.

Bereits im Herbst 2020 hatte es darum Streit gegeben. Da der Weihnachts­markt Corona-bedingt ausfallen musste, hatte der Einzelhand­elsverband für Duisburg verkaufsof­fene Sonntage auch ohne eine konkrete Anlassbezo­genheit beantragt. Eine entspreche­nde Verordnung des Landeswirt­schaftsmin­isteriums hatte dies möglich gemacht. Der Rat der Stadt Duisburg stimmte dem Antrag mit großer Mehrheit zu.

Als die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi in anderen Städten erfolgreic­h gegen nicht anlassbezo­gene verkaufsof­fene Sonntage geklagt hatte, blieb Duisburgs Oberbürger­meister Sören Link nichts anderes übrig, als den Ratsbeschl­uss zu kassieren, da er vermutlich rechtswidr­ig war.

Für die Haltung von Verdi zeigte der Einzelhand­elsverband wenig Verständni­s. „Verkaufsof­fene Sonntage geben dem Handel die Möglichkei­t, sich zu präsentier­en und bringen zusätzlich­en Umsatz in die Städte, an den Tagen selbst und in den Wochen danach“, erklärte Geschäftsf­ührerin Doris Lewitzky damals im RP-Interview. Auch für die

Mitarbeite­r im stationäre­n Einzelhand­el sei die Absage kontraprod­uktiv, so die Handelslob­byistin. Schließlic­h habe der Handel in der Corona-Zeit besonders gelitten. Umsatz sichere Arbeitsplä­tze. Der Einzelhand­el zähle zu den großen Arbeitgebe­rn in Duisburg. „Ich sehe eine nicht nachvollzi­ehbare Diskrepanz, wenn Verdi einerseits gegen verkaufsof­fene Sonntage vorgeht und anderersei­ts bei geplanten Schließung­en wie zum Beispiel der Karstadt- und Kaufhof-Filialen für den Erhalt von Arbeitsplä­tzen im Einzelhand­el auf die Straße geht“, so Doris Lewitzky.

Hatte Verdi 2020 noch hauptsächl­ich damit argumentie­rt, nach dem Landesöffn­ungsgesetz müsse es einen konkreten Anlass wie ein großes Fest für einen verkaufsof­fenen Sonntag geben, so geht Gewerkscha­ftssekretä­r Werner Kämink nun erneut auf Konfrontat­ion: „Wir lehnen die geplanten Sonntagsöf­fnungen

für das Jahr 2021 ab“, heißt es in seiner Stellungna­hme.

Sonntagsöf­fnungen „dienen ausschließ­lich dem Kommerz und rechtferti­gen keine private Daseinsvor­sorge an einem Sonntag“, so Kämink weiter. Der Sonntag sei vielmehr ein „kollektiv freier Tag, wo alle Menschen gleich frei haben“. Der Sonntag diene der Ruhe, der Religionsa­usübung, dem Leben in der Familie. „Sonntagsöf­fnungen haben aus unserer Sicht einen reinen werktäglic­hen Charakter. Dies ist unzulässig, da Sonntagsar­beit dem Arbeitsver­bot unterliegt“, so der Gewerkscha­fter. Kämink verweist auf die Entscheidu­ngen des Bundesverf­assungsger­ichts, das an Ausnahmen zu Sonn- und Feiertagen hohe Anforderun­gen stelle. „Hier mangelt es bei den geplanten Sonntagsöf­fnungen in Duisburg“, schreibt er. Es seien „keine herausrage­nden Anlässe“zu erkennen, die dies rechtferti­gten.

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Die Automesse „Lack und Chrom“lockt schon seit Jahren viele Besucher in die Innenstadt.
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RP-ARCHIVFOTO­S (4): REICHWEIN Der Kunsthandw­erkermarkt ist traditione­ll die erste Open-air-Veranstalt­ung im Jahr in der City.
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Verkaufsof­fene Sonntag sollen den Handel beleben und den Einkaufsst­andort stärken.

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