Schwangere Freundin verprügelt
Vor Gericht leugnete der Arbeiter, doch um eine Haftstrafe kam er nicht herum.
DÜSSELDORF (wuk) 17 Monate Haft ohne Chance auf Bewährung hat ein Amtsrichter gegen einen Arbeiter (39) verhängt. Dem war vorgeworfen worden, seine schwangere Freundin (32) durch Schläge mit einem Holzstuhl auf Bauch und Rücken misshandelt, dadurch sogar einen Schwangerschaftsabbruch versucht zu haben. Das hatte der Arbeiter strikt bestritten.
Es sei in der gemeinsamen Wohnung nur zu einem Gerangel gekommen, weil sich die werdenden Eltern darüber uneins waren, ob bestimmte Arzneimittel das ungeborene Baby gefährden könnten. Bei diesem Streit, so der Angeklagte weiter, habe die Frau ihn gebissen, er sie geschubst. In ihrer Aussage blieb die jetzt von ihm getrennt lebende Frau dabei, dass der 39-Jährige mit einem Stuhl auf sie eingeprügelt habe. Zusätzlich sagte sie im
Zeugenstand, er habe mit einer Kaffeekanne auf ihren Kopf geschlagen. Der Verteidiger rügte, dass die Frau ihre Schilderungen zunehmend dramatisiere und deshalb unglaubwürdig sei. Der Angeklagte müsse daher freigesprochen werden.
Der Staatsanwalt hielt jedoch eine Bewährungsstrafe von 23 Monaten für angebracht – und wurde darin noch vom Richter übertroffen. Der verhängte zwar lediglich ein Jahr und fünf Monate als Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung, versagte dem Arbeiter aber jede Chance auf Bewährung. Ob der Mann wirklich in Haft muss, ist aber noch unklar. Sein Anwalt hat sofortige Berufung gegen das Urteil angekündigt. Die Frau hat nach eigener Darstellung ihr Kind inzwischen abtreiben lassen. Es hätte sie sonst „immer an den Angeklagten erinnert“, gab sie dazu an.