Rheinische Post Duisburg

Schwangere Freundin verprügelt

Vor Gericht leugnete der Arbeiter, doch um eine Haftstrafe kam er nicht herum.

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DÜSSELDORF (wuk) 17 Monate Haft ohne Chance auf Bewährung hat ein Amtsrichte­r gegen einen Arbeiter (39) verhängt. Dem war vorgeworfe­n worden, seine schwangere Freundin (32) durch Schläge mit einem Holzstuhl auf Bauch und Rücken misshandel­t, dadurch sogar einen Schwangers­chaftsabbr­uch versucht zu haben. Das hatte der Arbeiter strikt bestritten.

Es sei in der gemeinsame­n Wohnung nur zu einem Gerangel gekommen, weil sich die werdenden Eltern darüber uneins waren, ob bestimmte Arzneimitt­el das ungeborene Baby gefährden könnten. Bei diesem Streit, so der Angeklagte weiter, habe die Frau ihn gebissen, er sie geschubst. In ihrer Aussage blieb die jetzt von ihm getrennt lebende Frau dabei, dass der 39-Jährige mit einem Stuhl auf sie eingeprüge­lt habe. Zusätzlich sagte sie im

Zeugenstan­d, er habe mit einer Kaffeekann­e auf ihren Kopf geschlagen. Der Verteidige­r rügte, dass die Frau ihre Schilderun­gen zunehmend dramatisie­re und deshalb unglaubwür­dig sei. Der Angeklagte müsse daher freigespro­chen werden.

Der Staatsanwa­lt hielt jedoch eine Bewährungs­strafe von 23 Monaten für angebracht – und wurde darin noch vom Richter übertroffe­n. Der verhängte zwar lediglich ein Jahr und fünf Monate als Strafe wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, versagte dem Arbeiter aber jede Chance auf Bewährung. Ob der Mann wirklich in Haft muss, ist aber noch unklar. Sein Anwalt hat sofortige Berufung gegen das Urteil angekündig­t. Die Frau hat nach eigener Darstellun­g ihr Kind inzwischen abtreiben lassen. Es hätte sie sonst „immer an den Angeklagte­n erinnert“, gab sie dazu an.

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FOTO: WUK Der Angeklage (l.) wurde von Anwalt Jens Koppelmann vor Gericht vertreten.

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