Steuervorteile bei der Vermögensnachfolge
Lebensversicherungen gehören zu den klassischen und weiterhin angesagten Instrumenten der Vermögensanlage und Vorsorge. Durch bestimmte Gestaltungen lässt sich mit den Policen auch die Schenkungs- und Erbschaftsteuer sparen.
Die Lebensversicherung als Altersvorsorge ist in Deutschland eine historische Erfolgsgeschichte. Zuletzt bestanden 87,1 Millionen Verträge, und trotz Niedrigzins, schlechter Presse wegen hoher Gebühren und zurückgehender Garantien sind die Beitragseinnahmen im Jahr 2019 um 11,5 Prozent gestiegen. Laut Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV ) sind 2019 mehr als fünf Millionen Verträge neu hinzugekommen.
Es gilt also weiterhin der Befund, dass Lebensversicherungen zu den klassischen Instrumenten der Vermögensanlage und Vorsorge gehören. „Und gerade unter Eheleuten und Lebenspartnern bieten sich Lebensversicherungen sowohl zur gegenseitigen Risikoabsicherung als auch für den planmäßigen Vermögensaufbau an. Rentenversicherungen bieten überdies die Möglichkeit, eine zusätzliche laufende Altersversorgung bereitzustellen“, erläutert der Düsseldorfer Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Christopher Riedel, der regelmäßig zur Gestaltung der Vermögensnachfolge berät. Vor allem aus steuerlicher Sicht würden kapitalbildende Lebensund Rentenversicherungen für den Vermögensaufbau (bü) Schlüsselverlust Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Mieter bei einem Schlüsselverlust auch dann nicht zwangsläufig die vollen Kosten tragen muss, wenn die Schließanlage des Mehrfamilienhauses komplett ausgetauscht werden muss. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter alle vier Wohnungsschlüssel verloren. Der Vermieter hatte rund drei Jahre zuvor eine neue Schließanlage einbauen lassen. Er hatte den Mietern nicht mitgeteilt, welche ungewöhnlich hohen Kosten auf sie zukommen, wenn sie ihre Schlüssel verlieren. Aus diesem Grund musste
Sinn ergeben. Während der Ansparphase blieben die durch die Versicherungsgesellschaft erzielten Kapitalerträge steuerfrei und könnten vom Versicherungsunternehmen vollständig reinvestiert werden. Dies führe zu attraktiven Zinsund Zinseszinseffekten. Hinzu komme, dass Lebens- und der Mieter hier nur einen Teil der Kosten übernehmen – für die Hauseingangstür und für seine eigene Wohnungstür. (LG München I, 31 S 12365/19)
Baumfällung Die Kosten, die einem Vermieter für das Fällen eines morschen Baumes entstanden sind, können auf die Miete umgelegt werden. Mieter können nicht argumentieren, es seien Instandhaltungsmaßnahmen, die vom Vermieter zu bezahlen sind. Zur Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung gehöre auch das Fällen eines kranken oder morschen Baumes. (LG München I, 31 S 3302/20)
Rentenversicherungen nicht der bis zu 19 Prozent betragenden Versicherungssteuer unterliegen.
Zudem könne die Übertragung eines Vertrags im Rahmen einer Erbschaft steuerlich optimiert werden. Grundsätzlich unterliegt die an Hinterbliebene (Ehegatte, Lebenspartner,
Kinder) gezahlte Versicherungsleistung der Erbschaftsteuer. Es handelt sich steuerlich um einen sogenannten Erwerb aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter. Das kann aber, so Riedel, in vielen Fällen durch eine sinnvolle Gestaltung der Versicherungsverträge vermeiden werden. Denn Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn die Versicherungsleistung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an den sogenannten Bezugsberechtigten erfolgt. Der Experte empfiehlt daher, die sogenannte Überkreuz-Versicherung, bei der Eheleute oder Lebenspartner ihre Leben wechselseitig (nicht aber das jeweils eigene) versichern: „Das löst keine Erbschaftsteuer aus, weil die Versicherung nicht an einen Dritten leistet, sondern an ihren Vertragspartner.“Im besten Falle würde die Steuergestaltung gleich bei Abschluss eines Vertrags überprüft, um die richtigen Schritte für eine bestmögliche ertrags- und erbschaftsteuerliche Struktur einzuleiten.
Auch der Krefelder Finanzberater Rolf Klein (Rolf Klein Family Office) betont die Möglichkeit, durch bestimmte Gestaltungen bei Lebens- und Rentenversicherungen erhebliche Steuervorteile bei der Vermögensnachfolge zu erhalten – und das schon zu Lebzeiten. „Zum Beispiel lässt sich durch das Verschenken einer Lebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt legal die Schenkungssteuer sparen. Auf Versicherungsverträge angewendet, führt der Nießbrauch zu einer nennenswerten Kürzung der schenkungssteuerlichen Bemessungsgrundlage.
Diese Kürzung fällt umso höher aus, je jünger der Nießbrauchberechtigte ist und desto länger er die Früchte des Versicherungsvermögens genießt.“
Beim Nießbrauch überträgt der Eigentümer einer Sache das Nutzungsrecht an einen Dritten und behält das Verfügungsrecht für sich. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer behält in dieser Konstellation die Ausschüttungen aus dem Versicherungsvertrag für sich, während die Beschenkten den Vermögenswert an sich erhalten. „Durch diese Gestaltung kann der abzugsfähige Nutzwert für den Beschenkten weitreichend ausgenutzt werden. Das ermöglicht eine spürbare Reduzierung der Schenkungsund Erbschaftssteuerlast“, erklärt Rolf Klein.
Wichtig sei, das steuerbegünstigte Nachlassmanagement mit Lebens- und Rentenversicherungen genau zu planen. Es komme laut Rolf Klein auf die Strukturierung des Versicherungsvertrags an, und nicht jeder Vertrag eigne sich optimal für dieses Vorhaben. „Das muss individuell berechnet werden, um die richtige Versicherungsgesellschaft für das Vorhaben zu finden.“Unter der E-Mail-Adresse klein@rk-familyoffice.de können kostenfreie Berechnungsbeispiele angefordert werden.
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