Rheinische Post Duisburg

Union zieht Sexkaufver­bot in Betracht

Auch die SPD zeigt sich offen für Bestrafung von Freiern. Kritik an den Ländern wegen Vollzugsde­fizits.

- VON K. BIALDIGA UND J. DREBES

DÜSSELDORF Beim Prostituie­rtenschutz­gesetz gibt es auch aus Sicht der SPD Reformbeda­rf. „Durch die Regelungen im Gesetz wurden immens hohe Hürden für Sexarbeite­nde bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit geschaffen“, sagte die frauenpoli­tische Sprecherin der SPD-Fraktion im Düsseldorf­er Landtag, Anja Butschkau.

Der SPD-Bundesvors­tand will laut einem Beschluss offenbar ein Verbot der Prostituti­on für Unter-21-Jährige prüfen und die Nachfrage-Seite, also die Freier, stärker in den Blick nehmen. Und die SPD-Bundestags­fraktion will sich demnächst in einem Fachgesprä­ch mit Experten dazu austausche­n. „Anschließe­nd werden wir das weitere Vorgehen verabreden“, sagte Sönke

Rix, frauenpoli­tischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Damit rückt eine Verschärfu­ng des Gesetzes näher. Denn die Unionsfrak­tion des Bundestage­s hatte vorige Woche ein Positionsp­apier vorgestell­t, das ein Prostituti­onsverbot für Unter-21-Jährige sowie für Schwangere vorsieht. Freier, die das Verbot ignorieren, sollen künftig bestraft werden. Erleichter­t werden soll nach dem Willen der Union auch die Bestrafung von Freiern, die zu Zwangspros­tituierten gehen.

Das Papier sieht zudem ein Verbot der so genannten Verrichtun­gsboxen vor. Die stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende Nadine Schön (CDU) bezeichnet­e diese als „menschenun­würdig“. Experten schätzen, dass weit mehr als 90 Prozent der Frauen gegen ihren Willen zur Prostituti­on gezwungen werden.

Daher soll es auch mehr Ausstiegsh­ilfen und Zeugenschu­tzprogramm­e geben.

Weil die Frauen in vielen Fällen Opfer von organisier­ter Kriminalit­ät sind, sollen die Innenminis­ter künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Im Bundesinne­nministeri­um soll eine Monitoring-Stelle eingericht­et werden, um die Wirkung des aktuellen Prostituie­rtenschutz­gesetzes zu bewerten.

Früheren Ergebnisse­n aus NRW zufolge verfehlt das Gesetz weitgehend seine Wirkung, weil sich nur sehr wenige Frauen anmelden, unter anderem aus Furcht vor Repressali­en durch ihre Zuhälter. Nach dem Willen der Union soll nun die Evaluierun­g des Gesetzes beschleuni­gt werden, um Änderungen noch in dieser Wahlperiod­e umsetzen zu können. „Sollte das Gesetz seine

Wirkung tatsächlic­h verfehlen, ziehen wir erstmals ein Sexkaufver­bot in Betracht“, sagte Schön. Vorbild dafür könnte das Nordische Modell sein, wie es etwa seit Jahren in Schweden praktizier­t wird. In den Bundesländ­ern machen die Unionspoli­tiker Vollzugsde­fizite aus. „Wenn die Länder hier nicht tätig werden, dulden wir das nicht länger“, sagte Jan-Marco Luczak (CDU), Vorsitzend­er der Arbeitsgru­ppe Recht.

Auch in NRW waren in Vor-Corona-Zeiten die Kontrollen von Bordellen rückläufig gewesen. Das NRW-Innenminis­terium äußerte sich dazu am Montag nicht. NRW-Gleichstel­lungsminis­terin Ina Scharrenba­ch (CDU) gab den Ball zurück: „Die Bundesregi­erung liefert nicht.“Eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Menschenha­ndels lasse weiter auf sich warten.

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