Rheinische Post Duisburg

Ex-Frau im Laden mit dem Tod bedroht

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(bm) Ausgerechn­et in der Filiale eines Elektronik-Discounter­s in Marxloh soll ein 42-Jähriger aus Walsum am 17. Juni 2020 seine Ex-Frau mit dem Tode bedroht haben. Für den Satz „Ich werde dich töten“hätte man sich durchaus einen privateren Rahmen vorstellen können. Dennoch war die Beweislage beim Prozess vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz alles andere als eindeutig. Das Paar lebte seit kurzer Zeit getrennt, als man sich in dem Geschäft begegnet sein soll. Schon das allerdings bestritt der Angeklagte. „Das stimmt alles nicht. Ich war an dem Tag gar nicht in dem Laden“, so der 42-Jährige. Die Ordnungshü­ter hatten, als die 32-Jährige sich an die Polizei wandte, auch keinen Anlass zu Zweifeln gehabt. Denn bereits mehrfach vor der Trennung des Paares war sie wegen häuslicher Gewalt alarmiert worden. Mehrfach war der Angeklagte im Rahmen des Gewaltschu­tzgesetzes für Wochen der Wohnung verwiesen worden. Der aber bestritt vor Gericht, jemals gewalttäti­g worden zu sein. „Es gab allerdings Streit“, gab er zu. „Vor allem wegen der Kinder. Aber auch ihre Familie hat mich bedroht.“Der Angeklagte sei ihr gefolgt, als sie in den Laden ging, berichtete die 32 Jahre alte Ex-Frau. „Er sagte, die Scheidung interessie­re ihn nicht. Ich solle mitkommen.“Und er habe ihr angekündig­t, sie zu töten. Der Strafricht­er war von der Schuld des Angeklagte­n überzeugt. „Schon allein deshalb, weil der Angeklagte auch voran gegangene Übergriffe bestreitet, die in den Akten allerdings dokumentie­rt sind.“Er veruritelt­e den 42-Jährigen wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro). Er setzte die Zahlung der Strafe allerdings auf zwei Jahre zur Bewährung aus.

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