NRW verschärft die Regeln für Buchhändler
DÜSSELDORF (gw) Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Montag auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster schnell reagiert und binnen Stunden seine Corona-Schutzverordnung angepasst. Demnach dürfen auch Buchhändler, Inhaber von Schreibwarenläden und Betreiber von Gartenmärkten Kunden nur noch nach Terminvereinbarung einlassen, und es gilt eine Personenbegrenzung von 40 Quadratmetern pro Kunde. Bisher waren diese Bereiche von den Regeln für Nicht-Lebensmittel-Händler ausgenommen gewesen. Zuvor hatte das Gericht genau diese Ausnahmen wegen des damit verbundenen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisiert und die geltende Verordnung aufgehoben. Damit hatten die Richter einem Eilantrag eines Media-Marktes stattgegeben, der nun im Nachhinein doch noch verloren hat.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, das Gericht habe „grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt“. Dagegen kritisierte Josefine Paul, Fraktionschefin der Grünen im Landtag, die Landesregierung habe „zu nachlässig und pauschal argumentiert“. „Die Maßnahmen müssten mit Blick auf ihre Verhältnismäßigkeit, aber auch die Gleichbehandlung triftig begründet werden“, so Paul. Das sei „eigentlich Handwerk soliden Regierungshandelns“.
Leitartikel, Wirtschaft