So bekommt man einen Impftermin
Die 79-Jährigen zuerst: In Nordrhein-Westfalen werden die Impfungen in den kommenden Wochen ausgeweitet. Das Land hat dabei aus den Fehlern in der ersten Runde gelernt. Manches müssen die Kommunen noch regeln.
DÜSSELDORF Darauf haben die über 70-Jährigen in NRW lange gewartet: Nach Ostern können sie nun endlich einen Termin beim Impfen ausmachen, wie aus dem neuen Impferlass von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hervorgeht. Auch die Impfung der chronisch Kranken kommt durch eine flexiblere Regelung voran.
Wann können die über 70-Jährigen einen Termin machen? Ab dem 6. April wird in den Buchungssystemen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Terminvereinbarung freigeschaltet, teilte das Ministerium mit. Ab 8 Uhr ist die Hotline besetzt. Um ein Chaos wie bei den über 80-Jährigen zu vermeiden, werden die Termine jahrgangsweise vergeben. Am 6. April dürfen zunächst nur die über 79-Jährigen einen Termin ausmachen. Sobald genug Impfstoff vorhanden ist, werden weitere Jahrgänge eingeladen.
Wo kann man sich anmelden? Die Anmeldung für eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nach Ostern erneut über die Seite www.116117. de. Daneben können sich die Menschen auch telefonisch anmelden unter der zentralen KV-Rufnummer
116 117. Für die Anmeldung wird die Nummer der Krankenkassenkarte benötigt.
Kann man sich auch als Ehepaar anmelden? Ja, auch hier hat NRW gelernt. „Es werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein“, teilte das Ministerium mit. Mit einem Anruf oder Online-Kontakt können sich beide anmelden. Dabei ist es egal, wie alt der Partner ist. „Für die Lebenspartner eines Impfberechtigten der Gruppe der über 70-Jähringen ist keine Altersbegrenzung vorgesehen“, heißt es.
Wann beginnen die Impfungen? Die ersten Impfungen der 79-Jährigen sollen am Donnerstag, 8. April in den Impfzentren erfolgen. Die Impflinge müssen dazu ihren Personalausweis und ihre Terminbestätigung mitbringen. Zudem sollte man, wenn vorhanden, den Impfpass dabeihaben.
Welchen Impfstoff bekommen die über 70-Jährigen? Sie erhalten wie die über 80-Jährigen laut Ministerium Comirnaty, den Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizer. Zwar ist inzwischen auch Astrazeneca für über 65-Jährige zugelassen. Doch der wird vorrangig an die bestimmten Berufsgruppen verimpft.
Was ändert sich für chronisch Kranke? Das Gesundheitsministerium erlaubt den Impfzentren ab sofort, die Impfverordnung flexibler auszulegen. Konkret: Kontingente, die die Zentren nicht für die Älteren und die verschiedenen Berufsgruppen (Lehrer, Erzieher, Polizisten) benötigen, können sie nun an andere Berechtigte der Priorisierungsgruppe 2 vergeben. „Vordringlich sind Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen zu schaffen“, mahnte das Ministerium. Die Betroffenen müssen dazu ein ärztliches Attest vorlegen, wonach sie mit ihrer Erkrankung zur Priorisierungsgruppe 2 gehören.
Welche Vorerkrankungen berechtigen zum Impfen? Dazu zählen Organtransplantationen, eine akute Krebsbehandlung, Diabetes, chronische Nieren-, Leber- und Lungenerkrankungen,
Demenz, Mukoviszidose. Auch fettleibige Menschen mit einem Body-Mass-Index über 40 gehören zu dieser Gruppe. Hintergrund der Lockerung ist, dass manche Impfzentren an manchen Tagen Dosen übrig haben, die sie bisher einlagern mussten.
Wie erhalten Vorerkrankte einen Termin? Das zu organisieren, ist Aufgabe der Kommunen. Sofern ein Impfzentrum ein Zusatzangebot für Vorerkrankte einrichte, „werden die Kreise und kreisfreien Städte hierzu in geeigneter Weise aufmerksam machen“, erklärte das Ministerium. Beim Impfzentrum Düsseldorf etwa können sich Vorerkrankte an die Mail-Adresse impfung.corona@duesseldorf.de wenden. „Angegeben werden sollen dafür die Kontaktdaten sowie ein aussagekräftiges ärztliches Attest“, erklärte die Stadt.
Was ist mit den Kontaktpersonen von Schwangeren? Laut Impfverordnung dürfen sich je zwei Kontaktpersonen von Schwangeren impfen lassen, auch sie zählen zur Priorisierungsgruppe 2. Impfzentren dürfen freie Kontingente nun an sie vergeben. Auch hier sind die Kommunen für die Terminvergabe zuständig. Wenn das Impfen in den Praxen startet, können die Gynäkologen die Kontaktpersonen impfen.
Wann starten die Hausarzt-Praxen? Am 6. April startet bundesweit das Impfen in 50.000 Hausarzt-Praxen, allerdings nur mit kleinen Mengen. Zunächst werden nur 20 Dosen pro Woche und Praxis zur Verfügung stehen. Die Ärzte sollen die chronisch Kranken unter ihren Patienten ansprechen und gezielt einladen.
Kann man sich den Impfstoff aussuchen? Nein, das ist weiterhin nicht möglich. Der neue Erlass stellt aber klar, dass man durch ein ärztliches Zeugnis die Unverträglichkeit für einen bestimmten Impfstoff nachweisen und dann auch einen anderen bekommen kann. Allerdings muss man dann womöglich länger auf einen Impftermin warten. Hintergrund ist, dass viele Astrazeneca nicht wollten. Inzwischen leert sich aber auch hier das Lager.