Paypal-Zusatzgebühren rechtens
Der BGH begründet sein Urteil mit zusätzlich entstehenden Dienstleistungen.
DÜSSELDORF Bezahlen ohne Bargeld ist nicht immer und überall in Deutschland das Gleiche. Zwar dürfen Banken und Sparkassen hierzulande dem Kunden schon seit Jahren keine Extragebühr abverlangen, wenn er Geld am Terminal oder online überweist oder gar das gute alte Formular dafür verwendet, ein Lastschriftmandat erteilt oder per Kreditkarte zahlt. Aber bei bestimmten Zahlungen über das Internet ist dann doch alles anders: Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Unternehmen für Online-Zahlungen über Paypal oder eine Sofortüberweisung eine zusätzliche Gebühr verlangen dürfen. Die Begründung der Karlsruher Richter: In diesen Fällen sei ein zusätzlicher Dienstleister im Spiel, der beispielsweise die Bonität des Kunden prüfe (Aktenzeichen: I ZR 203/19). Eine Niederlage für den Verbraucher.
Bei der Sofortüberweisung handelt es sich um ein Online-Bezahlsystem der Sofort GmbH, die zur schwedischen Klarna-Gruppe gehört. Anders als beim normalen
Online-Banking, bei dem der Kunde sich gegenüber seiner Bank beispielsweise durch Pin, Tan und Fingerabdruck legitimiert, tritt bei der Sofortüberweisung die Firma Sofort als zahlender Kunde auf, an den der eigentliche Kunde seine Daten weitergegeben hat.
Das Unternehmen erhebt vom Verkäufer (im verhandelten Fall war das das Busunternehmen Flixbus) seine Gebühr. Der Verkäufer kann diese Gebühr dann an den Kunden weitergeben oder nicht. Viele dürften das auch in ihre Preiskalkulation einbeziehen.
Paypal und Sofort verlangen also zusätzliches Geld, und das hat der Bundesgerichtshof nun höchstrichterlich abgesegnet. Angestoßen hatte das Verfahren die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb, nachdem Flixbus von Kunden, die für ihre Zahlungen Paypal oder Sofort nutzen, eine Extraleistung verlangt hatte. Das tut Flixbus zwar seit 2018 nicht mehr, aber die Wettbewerbszentrale wollte grundsätzliche juristische Klarheit.
Welche Konsequenzen das BGH-Urteil für den Zahlungsverkehr hat, bleibt vorerst offen. Zwar hat Paypal mitterweile in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben, dass Aufschläge durch die jeweiligen Verkäufer nicht mehr erlaubt sind, aber daran halten sich nicht alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen. Künftig müssten sie es auch nicht mehr tun.
Die Gebühren für Überweisungen oder Zahlungen mit Kreditkarten sind übrigens in Deutschland seit 2018 nicht mehr erlaubt. Damals hat sie der Gesetzgeber durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie verboten und dies im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten.