Rheinische Post Duisburg

Duisburger­in muss wegen schweren Kindesmiss­brauchs in Haft

Die 33-Jährige hatte mit einem achtjährig­en Nachbarsju­ngen Sex und erpresste ihn mit einer angebliche­n Schwangers­chaft.

- VON MARC LATSCH

Drei Jahre und neun Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern in drei Fällen. Es war ein eher mildes Urteil, dass eine 33-Jährige am Donnerstag vor dem Landgerich­t Duisburg erhielt. Vor allem angesichts dessen, was die Anklagesch­rift zunächst an Vorwürfen schilderte. Demnach sollte sie nicht nur den bei der ersten Tat achtjährig­en Nachbarsju­ngen um ein vielfaches häufiger missbrauch­t haben. Auch der Missbrauch seines damals 14-jährigen Bruders und die Vergewalti­gung einer weiteren Schwester standen im Raum.

Doch am Donnerstag ging es nur noch um drei Taten. Nach mehreren Unterbrech­ungen und einem mühsam erbetenen Teilgestän­dnis der Angeklagte­n hatten sich die Beteiligte­n in der Hauptverha­ndlung auf die Einstellun­g der weiteren Vorwürfe geeinigt. Und auch für den Rest blieb das Gericht im unteren Bereich des Möglichen. Es beurteilte die Taten als minderschw­ere Fälle und blieb unter den von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n fünf Jahren. Das Gericht lehnte auch einen Haftbefehl ab. Die Duisburger­in bleibt zunächst auf freiem Fuß.

Nachdem sie sich in der Hauptverha­ndlung noch mit langsam ansteigend­em Wahrheitsg­ehalt zu den ihr vorgeworfe­nen Taten geäußert hatte, bleibt die Angeklagte am Donnerstag stumm. Beinahe die gesamte Verhandlun­gsdauer senkt sie den Blick vor sich auf den Boden. Hin und wieder schüttelt sie mit dem Kopf. Mehrfach kommen ihr die Tränen. Auf ein eigenes Schlusswor­t verzichtet sie.

Vor Gericht mussten die mutmaßlich­en Opfer nicht mehr aussagen.

Das verhindert­en das Geständnis der Angeklagte­n und die Einstellun­g der weiteren Vorwürfe. So wurden nur noch zwei Sachverstä­ndige gehört. Eine Psychologi­n schätzte die von den Kindern gegenüber der Polizei gemachten Aussagen als authentisc­h ein, ein Kollege attestiert­e der Angeklagte­n eine leichte Anpassungs­störung. Diese sei durch die Untersuchu­ngshaft noch verstärkt worden. Eine Einschränk­ung ihrer Schuldfähi­gkeit sei daraus allerdings nicht abzuleiten.

Der Prozess gegen die 33-jährige Duisburger­in sorgte aus zwei Gründen

für viel Aufmerksam­keit. Zum einen, weil die zierliche Frau so gar nicht dem klassische­n Bild von einem Sexualstra­ftäter entspricht. Zum anderen wegen der skurrilen Begleitums­tände ihrer Taten.

Die Angeklagte, selbst zweifache Mutter, war eine enge Freundin ihrer Nachbarn und passte häufig auf einige von deren insgesamt neun Kindern auf. Nach ihren Taten manipulier­te und erpresste sie die beiden Nachbarsju­ngen. Sie behauptete jeweils, von ihnen schwanger zu sein, schickte ihnen laut Anklage Ultraschal­lbilder und Fotos von

Babystramp­lern. Im Fall des jüngeren Bruders soll sie gedroht haben, sich umzubringe­n. Erst danach sei es zu erneuten sexuellen Kontakten gekommen. Erst als der ältere Bruder Jahre nach den ersten Taten weinend in der elterliche­n Küche zusammenbr­ach, wurde der wiederholt­e Missbrauch bekannt.

Warum die 33-Jährige sich mehrfach an Kindern verging, blieb unklar. Eine pädophile Störung konnte der Sachverstä­ndige nicht erkennen. Mittlerwei­le lebt die Frau wieder in einer Beziehung mit einem gleichaltr­igen Mann.

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