Duisburgerin muss wegen schweren Kindesmissbrauchs in Haft
Die 33-Jährige hatte mit einem achtjährigen Nachbarsjungen Sex und erpresste ihn mit einer angeblichen Schwangerschaft.
Drei Jahre und neun Monate Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen. Es war ein eher mildes Urteil, dass eine 33-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht Duisburg erhielt. Vor allem angesichts dessen, was die Anklageschrift zunächst an Vorwürfen schilderte. Demnach sollte sie nicht nur den bei der ersten Tat achtjährigen Nachbarsjungen um ein vielfaches häufiger missbraucht haben. Auch der Missbrauch seines damals 14-jährigen Bruders und die Vergewaltigung einer weiteren Schwester standen im Raum.
Doch am Donnerstag ging es nur noch um drei Taten. Nach mehreren Unterbrechungen und einem mühsam erbetenen Teilgeständnis der Angeklagten hatten sich die Beteiligten in der Hauptverhandlung auf die Einstellung der weiteren Vorwürfe geeinigt. Und auch für den Rest blieb das Gericht im unteren Bereich des Möglichen. Es beurteilte die Taten als minderschwere Fälle und blieb unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahren. Das Gericht lehnte auch einen Haftbefehl ab. Die Duisburgerin bleibt zunächst auf freiem Fuß.
Nachdem sie sich in der Hauptverhandlung noch mit langsam ansteigendem Wahrheitsgehalt zu den ihr vorgeworfenen Taten geäußert hatte, bleibt die Angeklagte am Donnerstag stumm. Beinahe die gesamte Verhandlungsdauer senkt sie den Blick vor sich auf den Boden. Hin und wieder schüttelt sie mit dem Kopf. Mehrfach kommen ihr die Tränen. Auf ein eigenes Schlusswort verzichtet sie.
Vor Gericht mussten die mutmaßlichen Opfer nicht mehr aussagen.
Das verhinderten das Geständnis der Angeklagten und die Einstellung der weiteren Vorwürfe. So wurden nur noch zwei Sachverständige gehört. Eine Psychologin schätzte die von den Kindern gegenüber der Polizei gemachten Aussagen als authentisch ein, ein Kollege attestierte der Angeklagten eine leichte Anpassungsstörung. Diese sei durch die Untersuchungshaft noch verstärkt worden. Eine Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit sei daraus allerdings nicht abzuleiten.
Der Prozess gegen die 33-jährige Duisburgerin sorgte aus zwei Gründen
für viel Aufmerksamkeit. Zum einen, weil die zierliche Frau so gar nicht dem klassischen Bild von einem Sexualstraftäter entspricht. Zum anderen wegen der skurrilen Begleitumstände ihrer Taten.
Die Angeklagte, selbst zweifache Mutter, war eine enge Freundin ihrer Nachbarn und passte häufig auf einige von deren insgesamt neun Kindern auf. Nach ihren Taten manipulierte und erpresste sie die beiden Nachbarsjungen. Sie behauptete jeweils, von ihnen schwanger zu sein, schickte ihnen laut Anklage Ultraschallbilder und Fotos von
Babystramplern. Im Fall des jüngeren Bruders soll sie gedroht haben, sich umzubringen. Erst danach sei es zu erneuten sexuellen Kontakten gekommen. Erst als der ältere Bruder Jahre nach den ersten Taten weinend in der elterlichen Küche zusammenbrach, wurde der wiederholte Missbrauch bekannt.
Warum die 33-Jährige sich mehrfach an Kindern verging, blieb unklar. Eine pädophile Störung konnte der Sachverständige nicht erkennen. Mittlerweile lebt die Frau wieder in einer Beziehung mit einem gleichaltrigen Mann.