Keine Meldepflicht bei positiven Schüler-Selbsttests
DÜSSELDORF Die freiwilligen Selbsttests an weiterführenden Schulen sorgen weiter für Verunsicherung. Zumal sich einzelne positive Befunde häufen, je mehr Schüler teilnehmen. „Es gibt bei uns ein paar Fälle mit positivem Ergebnis und viele Fragen zu den Abläufen“, sagt eine Schülermutter vom Benrather Annette-Gymnasium. Für ihr Kind, das in die Unterstufe geht, hat sie einer Teilnahme an den Tests widersprochen. „Am Ende bekommt es doch die ganze Klasse mit. Und ein solches Outing kann ein Kind überfordern“, sagt die Benratherin, die findet, dass Tests in der Familie stattfinden sollten. Raphael Flaskamp, kommissarischer Schulleiter des Annette-Gymnasiums, will zur genauen Zahl der Positiv-Ergebnisse
nichts sagen. Das sei „eine interne Angelegenheit“. Die Sorgen der Eltern kann er verstehen. „Das ganze Setting ist von Grund auf falsch. Die Tests gehören in die Hände von medizinischem Personal oder müssen alternativ im geschützten privaten Raum, also in den Familien, stattfinden“, sagt der Pädagoge.
Wie viele Schüler-Selbsttests in den vergangenen Tagen eine Infektion mit dem Coronavirus nahelegen, weiß die Stadt nicht. „Es besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt“, meint eine Sprecherin. Die Schule müsse aber positive Testergebnisse dokumentieren. Und der Betroffene hat die Schule rasch zu verlassen und einen PCRTest einzuleiten. Bis zu diesem zweiten Termin „sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben“, so die Sprecherin.