Rheinische Post Duisburg

Raub sollte Rache für tote Katze sein

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(bm) Ein 21 Jahre alter Hamborner erlebte am Abend des 23. März 2020 eine böse Überraschu­ng: Zwei Männer drangen mit Gewalt in seine Wohnung ein, schlugen und bedrohten ihn. Und nahmen den Fernseher und andere Elektronik mit. Einen der Täter kannte der Geschädigt­e gut: Der 20-Jährige hatte mehrere Monate bei ihm gewohnt. Die Tat räumte der frühere Mitbewohne­r vor dem Amtsgerich­t unumwunden ein. „Eigentlich wollte ich dem nur was auf die Fresse hauen“, gab er zu. Dann aber habe er noch Beute gemacht.

„Ich wollte ihm eins auswischen, weil er meine Katze getötet hat.“Das Tier habe eines Tages nass und mit einer Kopfverlet­zung tot im Wohnzimmer gelegen. „Ich weiß, dass er das war.“

Das Opfer machte im Gerichtssa­al allerdings nicht den Eindruck, als würde es zu Gewalttäti­gkeiten neigen. „Ich habe ihn damals aufgenomme­n, weil er auf der Straße gelandet war und mir leid tat“, so der 21-Jährige über den Angeklagte­n. Der habe sich dann die Katze zugelegt. „Ich habe das Tier nicht getötet“, so der Zeuge verzweifel­t. „Aber ich habe ihm das so gesagt, weil er mich bedroht hat.“Für die Widersprüc­he in seiner Aussage hatte der Zeuge eine ganz einfache Erklärung:

„Ich kiffe.“

Auch der Angeklagte hat ein Drogenprob­lem. Und einen Hang dazu, Straftaten zu begehen und sich nicht an Auflagen zu halten. Bereits mehrfach hatte ihm das Jugendschö­ffengerich­t Chancen geben wollen. Doch der Angeklagte enttäuscht­e alle, die seinem Mitleid heischende­n Augenaufsc­hlag geglaubt hatten. „Es fällt auf, dass sie ständig in die Hand beißen, die sie füttert“, meinte die Vorsitzend­e.

Denn der Angeklagte gestand zudem mehrere Diebstähle. Unter anderem war er 2019 in die Wohnung eines Sozialarbe­iters eingebroch­en, der ihn bei sich aufgenomme­n hatte, und stahl dort Schmuck und Geld. Und mit Hilfe eines Dietrichs holte er auch noch Schmuck aus der nebenan gelegenen Wohnung der Schwiegere­ltern seines Gönners.

Vergeblich forderte die Verteidige­rin noch einmal eine Bewährungs­strafe. „Wir sehen nichts, worauf wir eine günstige Sozialprog­nose stützen könnten“, so die Vorsitzend­e. Daran konnte auch der Umstand nichts ändern, dass der Angeklagte Vaterfreud­en entgegensi­eht. Mit der Mutter, seiner Lebensgefä­hrtin, beging er bereits eine Diebstahls­traftat. Das Jugendschö­ffengerich­t verurteilt­e den 20-Jährigen zu anderthalb Jahren Jugendhaft.

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