Raub sollte Rache für tote Katze sein
(bm) Ein 21 Jahre alter Hamborner erlebte am Abend des 23. März 2020 eine böse Überraschung: Zwei Männer drangen mit Gewalt in seine Wohnung ein, schlugen und bedrohten ihn. Und nahmen den Fernseher und andere Elektronik mit. Einen der Täter kannte der Geschädigte gut: Der 20-Jährige hatte mehrere Monate bei ihm gewohnt. Die Tat räumte der frühere Mitbewohner vor dem Amtsgericht unumwunden ein. „Eigentlich wollte ich dem nur was auf die Fresse hauen“, gab er zu. Dann aber habe er noch Beute gemacht.
„Ich wollte ihm eins auswischen, weil er meine Katze getötet hat.“Das Tier habe eines Tages nass und mit einer Kopfverletzung tot im Wohnzimmer gelegen. „Ich weiß, dass er das war.“
Das Opfer machte im Gerichtssaal allerdings nicht den Eindruck, als würde es zu Gewalttätigkeiten neigen. „Ich habe ihn damals aufgenommen, weil er auf der Straße gelandet war und mir leid tat“, so der 21-Jährige über den Angeklagten. Der habe sich dann die Katze zugelegt. „Ich habe das Tier nicht getötet“, so der Zeuge verzweifelt. „Aber ich habe ihm das so gesagt, weil er mich bedroht hat.“Für die Widersprüche in seiner Aussage hatte der Zeuge eine ganz einfache Erklärung:
„Ich kiffe.“
Auch der Angeklagte hat ein Drogenproblem. Und einen Hang dazu, Straftaten zu begehen und sich nicht an Auflagen zu halten. Bereits mehrfach hatte ihm das Jugendschöffengericht Chancen geben wollen. Doch der Angeklagte enttäuschte alle, die seinem Mitleid heischenden Augenaufschlag geglaubt hatten. „Es fällt auf, dass sie ständig in die Hand beißen, die sie füttert“, meinte die Vorsitzende.
Denn der Angeklagte gestand zudem mehrere Diebstähle. Unter anderem war er 2019 in die Wohnung eines Sozialarbeiters eingebrochen, der ihn bei sich aufgenommen hatte, und stahl dort Schmuck und Geld. Und mit Hilfe eines Dietrichs holte er auch noch Schmuck aus der nebenan gelegenen Wohnung der Schwiegereltern seines Gönners.
Vergeblich forderte die Verteidigerin noch einmal eine Bewährungsstrafe. „Wir sehen nichts, worauf wir eine günstige Sozialprognose stützen könnten“, so die Vorsitzende. Daran konnte auch der Umstand nichts ändern, dass der Angeklagte Vaterfreuden entgegensieht. Mit der Mutter, seiner Lebensgefährtin, beging er bereits eine Diebstahlstraftat. Das Jugendschöffengericht verurteilte den 20-Jährigen zu anderthalb Jahren Jugendhaft.