Das steht im Entwurf des Infektionsschutzgesetzes
BERLIN (dpa/kes/mün) Einen ersten Vorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund am Samstag an die Fraktionen und Länder geschickt. Darum geht es: Private Kontakte Künftig könnte überall wieder eine schon bekannte Regel gelten: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, Kinder rausgerechnet dürfen es maximal fünf Personen sein. Ausgangsbeschränkungen Der Entwurf sieht eine einheitliche Ausgangsbeschränkung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz
von 100 je Kreis oder kreisfreier Stadt vor, die über drei Tage anhält. Die Regelung soll von 21 bis 5 Uhr gelten, Ausnahmen gäbe es etwa für Hundebesitzer, medizinische Notfälle und Menschen, die zur Arbeit müssen.
Schulen und Büros Im Gespräch ist, dass Schulen nur dann regulär öffnen dürfen, wenn alle Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Ab einer 200er-Inzidenz soll es keinen Präsenzunterricht mehr geben – Ausnahmen könnten die
Länder für Notbetreuung und Abschlussklassen machen. Eine Testpflicht fürs Büro ist umstritten. Handel Ab einer 100er-Inzidenz sollen nur noch Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen öffnen – aber auch Buchhändler, Blumenläden und Gartenmärkte. Modellprojekte müssten gestoppt werden
Freizeit und Sport Auch hier müssen sich einige Landkreise von Öffnungsplänen verabschieden. Der Entwurf sieht vor, dass alle Freizeiteinrichtungen
geschlossen bleiben. Sport wäre nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt, auch für Kinder und Jugendliche. Ausnahme: Wettkampf und Training von Leistungssportlern. Tourismus und Gastronomie Hier gab es bis zuletzt die wenigsten Öffnungen – und es sind auch keine in Sicht. Restaurants, Kneipen, Hotels und Ferienwohnungen müssen laut Entwurf zubleiben. Lockdown-Dauer Die Maßnahmen sollen so lange gelten, bis eine Stadt/ ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter der 100er-Inzidenz bleibt. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin. Experten empfehlen einen harten Lockdown für zwei Wochen, manche sind für vier Wochen. Kritik Gegenwind kommt von verschiedenen Seiten: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund etwa hält flächendeckende Ausgangsbeschränkungen für unwahrscheinlich und verfassungsrechtlich problematisch. „Ein derart tiefgreifender
Eingriff muss befristet und genau begründet werden“, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Hier sei es notwendig, auf einen höheren Inzidenzwert (zum Beispiel 200 und höher) zu setzen. Auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart sagt: „Maßnahmen wie Ausgangssperren und Kontrollen von Wohnungen sind unverhältnismäßig. Manche Bestimmungen im Gesetz sind sogar willkürlich.“Es fehlten auch valide Erkenntnisse über die Wirkung der einzelnen Maßnahmen.