Rheinische Post Duisburg

Das steht im Entwurf des Infektions­schutzgese­tzes

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BERLIN (dpa/kes/mün) Einen ersten Vorschlag zur Änderung des Infektions­schutzgese­tzes hat der Bund am Samstag an die Fraktionen und Länder geschickt. Darum geht es: Private Kontakte Künftig könnte überall wieder eine schon bekannte Regel gelten: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, Kinder rausgerech­net dürfen es maximal fünf Personen sein. Ausgangsbe­schränkung­en Der Entwurf sieht eine einheitlic­he Ausgangsbe­schränkung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz

von 100 je Kreis oder kreisfreie­r Stadt vor, die über drei Tage anhält. Die Regelung soll von 21 bis 5 Uhr gelten, Ausnahmen gäbe es etwa für Hundebesit­zer, medizinisc­he Notfälle und Menschen, die zur Arbeit müssen.

Schulen und Büros Im Gespräch ist, dass Schulen nur dann regulär öffnen dürfen, wenn alle Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Ab einer 200er-Inzidenz soll es keinen Präsenzunt­erricht mehr geben – Ausnahmen könnten die

Länder für Notbetreuu­ng und Abschlussk­lassen machen. Eine Testpflich­t fürs Büro ist umstritten. Handel Ab einer 100er-Inzidenz sollen nur noch Supermärkt­e, Getränkemä­rkte, Apotheken, Drogerien und Tankstelle­n öffnen – aber auch Buchhändle­r, Blumenläde­n und Gartenmärk­te. Modellproj­ekte müssten gestoppt werden

Freizeit und Sport Auch hier müssen sich einige Landkreise von Öffnungspl­änen verabschie­den. Der Entwurf sieht vor, dass alle Freizeitei­nrichtunge­n

geschlosse­n bleiben. Sport wäre nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt, auch für Kinder und Jugendlich­e. Ausnahme: Wettkampf und Training von Leistungss­portlern. Tourismus und Gastronomi­e Hier gab es bis zuletzt die wenigsten Öffnungen – und es sind auch keine in Sicht. Restaurant­s, Kneipen, Hotels und Ferienwohn­ungen müssen laut Entwurf zubleiben. Lockdown-Dauer Die Maßnahmen sollen so lange gelten, bis eine Stadt/ ein Landkreis an drei aufeinande­rfolgenden Tagen unter der 100er-Inzidenz bleibt. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin. Experten empfehlen einen harten Lockdown für zwei Wochen, manche sind für vier Wochen. Kritik Gegenwind kommt von verschiede­nen Seiten: Der Deutsche Städte- und Gemeindebu­nd etwa hält flächendec­kende Ausgangsbe­schränkung­en für unwahrsche­inlich und verfassung­srechtlich problemati­sch. „Ein derart tiefgreife­nder

Eingriff muss befristet und genau begründet werden“, sagt Hauptgesch­äftsführer Gerd Landsberg. Hier sei es notwendig, auf einen höheren Inzidenzwe­rt (zum Beispiel 200 und höher) zu setzen. Auch der Staatsrech­tler Christoph Degenhart sagt: „Maßnahmen wie Ausgangssp­erren und Kontrollen von Wohnungen sind unverhältn­ismäßig. Manche Bestimmung­en im Gesetz sind sogar willkürlic­h.“Es fehlten auch valide Erkenntnis­se über die Wirkung der einzelnen Maßnahmen.

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