Rheinische Post Duisburg

Handel in Bayern: Selbsttest vor und im Laden möglich

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Selbsttest­s vor oder in dem Laden „unter Aufsicht des Betreibers“– diese neue Wendung gilt ab Montag beim Einsatz von Selbsttest­s für Kunden im bayerische­n Einzelhand­el. Das heißt: Wer dort shoppen will, kann neben den gängigen Verfahren (PCR-Test oder profession­eller Schnelltes­t durch geschultes Personal im Labor oder Testzentru­m beziehungs­weise testierte Selbsttest­s) auch unmittelba­r vor dem Einkauf sich selbst testen. Kunden könnten ihre Tests selbst mitbringen, alternativ stehe den Einzelhänd­lern die Möglichkei­t offen, Schnelltes­ts anzubieten, hat das bayerische Wirtschaft­sministeri­um mitgeteilt.

Im bayerische­n Einzelhand­el hat das gewaltigen Ärger ausgelöst. „Die Händler schlagen die Hände über dem Kopf zusammen und sagen: Wie soll das gehen, und wo sollen wir so viele Tests herholen?“, sagte Bernd Ohlmann, Geschäftsf­ührer des bayerische­n Handelsver­bandes, am Sonntag unserer Redaktion. Solche Verfahren seien vor großen Märkten möglich, bei denen auf den Parkplätze­n Testzentre­n aufgebaut werden könnten, aber nicht bei kleinen Händlern in der Innenstadt, so Ohlmann.

Zudem ist offenbar nicht geklärt, wer die Verantwort­ung dafür tragen soll, ob der Test ordnungsge­mäß durchgefüh­rt wird und der Kunde nicht doch positiv ist. Und: Tests werden nicht protokolli­ert, weshalb der Kunde im nächsten Laden schon wieder testen muss. „Dadurch wird das Einkaufen noch schwierige­r“, sagt Ohlmann. Bundesweit begrüßen Händler zwar grundsätzl­ich, dass bei einem negativen Corona-Test die Menschen wieder einkaufen können. Aber sie klagen auch darüber, dass das Shoppen unter erschwerte­n Bedingunge­n viele vom Einkaufsbu­mmel in den Städten abhalte.

In Nordrhrein-Westfalen jedenfalls ist das Verfahren mit Tests unmittelba­r vor dem Betreten eines Landelokal­s nicht erlaubt. Hier kann man zwar auch mit einem Selbsttest einkaufen, aber der muss „unter Aufsicht von fachkundig­em oder geschultem Personal in einer zugelassen­er Teststelle“vorgenomme­n worden sein. Und diese Teststelle muss diesen Test auch nachweisen. Ein Sprecher des nordrhein-westfälisc­hen Gesundheit­sministeri­ums bestätigte am Sonntag auf Anfrage, dass Eigenanwen­dungen durch Kundinnen und Kunden vor dem oder gar im Geschäft derzeit nicht möglich seien.

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