Falsche Polizistinnen ertappt: Drahtzieher vor Gericht
DUISBURG (bm) Es war eine dreiste Tat: Als Polizistinnen verkleidet erleichterten zwei Frauen am 23. September 2019 zwei Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens bei einer fingierten Polizeikontrolle um 100.000 Euro (die RP berichtete). In zweiter Instanz musste sich das Landgericht nun mit dem Diebstahl beschäftigen.
Zwei Männer hatten die beiden Frauen mit Diensthemden, Schutzwesten, Beinhalftern, täuschend echt aussehenden Plastik-Pistolen, Pfefferspray, falschen Dienstausweisen und einer Polizeikelle ausgestattet und für die Tat instruiert. Verabredungsgemäß hatten die falschen Polizistinnen gegen 11 Uhr am Kuhlenwall ein Fahrzeug herausgewunken und so getan, als handle es sich um eine Kontrolle. Unbemerkt durch zwei in dem Auto sitzende Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes nahmen sie eine Tasche mit Geld aus dem Kofferraum. Die Securitys bemerkten den Diebstahl aber noch rechtzeitig genug und hinderten die Frauen an der Flucht. Die echte Polizei stellte die Beute noch am Tatort sicher.
Ein 36-Jähriger aus Duisburg, der einer der beiden Drahtzieher der Aktion gewesen war, wurde im September 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Bereits drei Wochen zuvor waren die falschen Polizistinnen und ihr Fahrer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der 36-Jährige zog in Berufung. Der Richter dachte laut darüber nach, dass gegen den Angeklagten nicht nur die 14 Monate mit Bewährung aus diesem Prozess offen seien, sondern er ja auch 15 Monate aus einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit der Revision angegriffen habe. Für den Fall, so der Richter, dass der Angeklagte auf die Revision verzichte und die Berufung in Sachen falsche Polizei-Aktion auf das Strafmaß beschränke, könne eine relativ günstige Gesamtstrafe herausspringen.
Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt folgte der 36-Jährige dem für ihn sehr vorteilhaften Rat. Er wurde alle seine Probleme mit der Justiz auf einen Schlag mit einer zweijährigen Gesamtstrafe los, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.