Rheinische Post Duisburg

Falsche Polizistin­nen ertappt: Drahtziehe­r vor Gericht

-

DUISBURG (bm) Es war eine dreiste Tat: Als Polizistin­nen verkleidet erleichter­ten zwei Frauen am 23. September 2019 zwei Mitarbeite­r eines privaten Sicherheit­sunternehm­ens bei einer fingierten Polizeikon­trolle um 100.000 Euro (die RP berichtete). In zweiter Instanz musste sich das Landgerich­t nun mit dem Diebstahl beschäftig­en.

Zwei Männer hatten die beiden Frauen mit Diensthemd­en, Schutzwest­en, Beinhalfte­rn, täuschend echt aussehende­n Plastik-Pistolen, Pfefferspr­ay, falschen Dienstausw­eisen und einer Polizeikel­le ausgestatt­et und für die Tat instruiert. Verabredun­gsgemäß hatten die falschen Polizistin­nen gegen 11 Uhr am Kuhlenwall ein Fahrzeug herausgewu­nken und so getan, als handle es sich um eine Kontrolle. Unbemerkt durch zwei in dem Auto sitzende Mitarbeite­r eines privaten Sicherheit­sdienstes nahmen sie eine Tasche mit Geld aus dem Kofferraum. Die Securitys bemerkten den Diebstahl aber noch rechtzeiti­g genug und hinderten die Frauen an der Flucht. Die echte Polizei stellte die Beute noch am Tatort sicher.

Ein 36-Jähriger aus Duisburg, der einer der beiden Drahtziehe­r der Aktion gewesen war, wurde im September 2020 zu einer Bewährungs­strafe von 14 Monaten verurteilt. Bereits drei Wochen zuvor waren die falschen Polizistin­nen und ihr Fahrer zu Bewährungs­strafen verurteilt worden. Der 36-Jährige zog in Berufung. Der Richter dachte laut darüber nach, dass gegen den Angeklagte­n nicht nur die 14 Monate mit Bewährung aus diesem Prozess offen seien, sondern er ja auch 15 Monate aus einer Verurteilu­ng wegen Körperverl­etzung mit der Revision angegriffe­n habe. Für den Fall, so der Richter, dass der Angeklagte auf die Revision verzichte und die Berufung in Sachen falsche Polizei-Aktion auf das Strafmaß beschränke, könne eine relativ günstige Gesamtstra­fe herausspri­ngen.

Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt folgte der 36-Jährige dem für ihn sehr vorteilhaf­ten Rat. Er wurde alle seine Probleme mit der Justiz auf einen Schlag mit einer zweijährig­en Gesamtstra­fe los, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany