Rheinische Post Duisburg

Kein Berater-Vertrag für Staake

Der Aufsichtsr­at verweigert dem Hafenchef einen lukrativen Vertrag im Ruhestand.

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(atrie) Der langjährig­e Duisburger Hafenchef Erich Staake (67) kann nach seinem planmäßige­n Ausscheide­n aus dem Amt im kommenden November angesichts der Impf-Affäre nicht mehr auf einen gut dotierten Beraterver­trag hoffen. „Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Aufsichtsr­at keine Zustimmung zu Beraterver­trägen nach dem Ausscheide­n von Herrn Staake als Vorstandsv­orsitzende­m im November 2021 geben“, heißt es in der Mitteilung des Aufsichtsg­remiums, das am Montag tagte.

Staake hatte sich unter Umgehung der geltenden Priorisier­ung bereits am 13. Januar und am 3. Februar gegen das Coronaviru­s impfen lassen. Dafür war er unter anderem von Duisburgs Oberbürger­meister Sören Link (SPD) scharf kritisiert worden. „Wer meint, den Weg zur Spritze abkürzen zu können, schadet dem ohnehin angeschlag­enen Vertrauen in der Bevölkerun­g massiv“, hatte Link erklärt.

Die Stadt Duisburg ist zu einem Drittel Eigentümer­in der Hafengesel­lschaft Duisport. Die anderen zwei Drittel gehören dem Land NRW. Aufsichtsr­atsvorsitz­ender ist der Staatssekr­etär im Verkehrsmi­nisterium Hendrik Schulte.

In der Mitteilung ist ausdrückli­ch von einem „persönlich­en Fehlverhal­ten“Staakes die Rede. Der Aufsichtsr­at missbillig­e dies aus moralische­n Gründen, heißt es. Der Aufsichtsr­at kündigte in der Erklärung

an, das Verhalten Staakes demnächst noch einmal auf mögliche arbeitsrec­htliche Folgen zu überprüfen.

Die vorzeitige Impfung Staakes war vor rund drei Wochen bekannt geworden. Nach heftiger öffentlich­er Kritik hatte er sich entschuldi­gt. Er habe aus Sorge um seine persönlich­e Gesundheit gehandelt. „Diesen Fehler bedauere ich sehr“, erklärte der Hafenchef in einer Mitteilung. Zunächst hatte ein Hafensprec­her die Impfung noch mit Staakes zahlreiche­n Auslandsre­isen im Dienst des als systemrele­vant eingestuft­en Unternehme­ns gerechtfer­tigt. In seinem Schreiben betonte Staake dann jedoch: „Dienstlich­e Gründe haben hier keine Relevanz.“

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