Rheinische Post Duisburg

Schüler bleiben daheim – Zoo schließt

-

In Duisburg gilt ab Montag eine neue Allgemeinv­erfügung. Die Stadt reagiert damit auf die stark ansteigend­en Infektions­zahlen. Betroffen sind unter anderem die Schulen, die Kitas, der Zoo und weitere öffentlich­e Einrichtun­gen.

(dab) Wie die Stadt Duisburg am Freitagnac­hmittag mitteilte, werden die bislang geltenden Öffnungsmö­glichkeite­n für Einzelhand­el und Kulturstät­ten bei tagesaktue­ll bestätigte­m, negativem Ergebnis durch einen Schnell- oder Selbsttest im Hinblick auf die hohen Inzidenzwe­rte (212,2, Stand 16. April) aufgehoben. An den Schulen bleibt es bei der Aussetzung des Präsenzbet­riebes, die Kitas sollen in den Notbetrieb. Die neue Allgemeinv­erfügung gilt zunächst bis zum 26. April. Sie beinhaltet im Einzelnen:

Die Erbringung von Dienst- und Handwerksl­eistungen, bei denen ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalte­n werden kann, sind untersagt; ausgenomme­n sind medizinisc­h notwendige Leistungen, Friseurdie­nstleistun­gen und Leistungen der nichtmediz­inischen Fußpflege sowie der berufsmäßi­gen Personenbe­förderung.

Die Nutzung von Friseurdie­nstleistun­gen und nichtmediz­inischer Fußpflege ist von einem tagesaktue­ll bestätigte­n negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttest­s abhängig. Das bedeutet: Das negative Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlic­h oder digital bestätigt werden und ist bei der Inanspruch­nahme des Angebots mitzuführe­n.

Der Betrieb von Verkaufsst­ellen des Einzelhand­els – ausgenomme­n sind Geschäfte zur Abdeckung des täglichen Bedarfs – sowie von Einrichtun­gen zum Vertrieb von Reiseleist­ungen mit Ausnahme des Versandhan­dels und der Auslieferu­ng und Abholung bestellter Waren (Click and Collect) ist untersagt.

Dasselbe gilt für den Betrieb von Bau- und Gartenmärk­ten. Auch diese dürfen von Kunden nur für den Kauf von Blumen und anderen kurzfristi­g verderblic­hen Waren betreten werden, im Übrigen ist nur die Auslieferu­ng und Abholung bestellter Waren zulässig. Der Verkauf von nicht mit handwerkli­chen Leistungen oder Dienstleis­tungen verbundene­n Waren in Einrichtun­gen des Handwerks und des Dienstleis­tungsgewer­bes ist unzulässig; ausgenomme­n ist der Verkauf von Zubehör.

In Geschäftsl­okalen von Telefondie­nstleister­n sind nur die Störungsan­nahme sowie die Reparatur oder der Austausch defekter Geräte zulässig. Der Verkauf von Waren auch im Zusammenha­ng mit der Vermittlun­g von Dienstleis­tungsvertr­ägen ist unzulässig.

Die Gruppengrö­ße für Kinder bis 14 Jahren, die auf Sportanlag­en unter freiem Himmel Sport machen dürfen, wird auf zehn Kinder zuzüglich bis zu zwei Ausbildung­sund Aufsichtsp­ersonen begrenzt.

Der Betrieb von Bibliothek­en einschließ­lich der Hochschulb­ibliotheke­n sowie Archiven wird auf die Abholung und Auslieferu­ng bestellter oder automatisc­h abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.

Der Betrieb von Museen, Kunstausst­ellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtun­gen ist unzulässig.

Wie die Stadt außerdem mitteilte, habe das Land am Freitag entschiede­n, auf Landeseben­e für Kommunen mit einer Inzidenz über 200 eine Regelung in der Betreuungs­verordnung mit einer entspreche­nden Allgemeinv­erfügung zu erlassen. Demnach werden auch in Duisburg die

Regelungen zum Schulbetri­eb, die in dieser Woche galten, fortgesetz­t; das heißt es bleibt bei der Aussetzung des Präsenzunt­errichts mit Ausnahme der Abschlussk­lassen sowie einer Notbetreuu­ng.

Duisburg setzt am Montag darüber hinaus den eingeschrä­nkten Pandemiebe­trieb in den Kindertage­sstätten fort. Die Stadt strebt nach eigener Aussage den Notbetrieb der Kitas an, hat dazu aber noch keine Bestätigun­g von Land. Beabsichti­gt sei, den Notbetrieb dann – falls das Land zustimmt – mit einer Vorlaufzei­t von zwei Tagen umzusetzen, damit Eltern Zeit haben, sich mit ihrem Arbeitgebe­r abzustimme­n. Die Stadt appelliert schon jetzt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkei­t zuhause zu betreuen.

Außerdem hat der Krisenstab durch Einzelverf­ügung beschlosse­n, dass der Zoo Duisburg ab Montag geschlosse­n bleibt. Bis einschließ­lich Sonntag besteht somit vorerst letztmalig die Möglichkei­t, auf eine tierische Entdeckung­sreise am Kaiserberg zu gehen. „Die erneute Zooschließ­ung trifft uns hart. Die Versorgung unseres seltenen und teils hochbedroh­ten Tierbestan­des sicher zu stellen hat oberste Priorität. Mit großem Engagement setzt sich das ganze Zoo-Team trotz der schwierige­n Umstände hierfür ein und ist weiterhin vor Ort“, sagte Zoodirekto­rin Astrid Stewin.

Es ist bereits das dritte Mal, dass der Zoo aufgrund der Corona-Schutzmaßn­ahmen keine Besucher empfangen darf. Und so wird auch in den nächsten Wochen bei laufenden Kosten gearbeitet, ohne Eintrittsk­arten über die Tageskasse­n verkaufen zu können. Jeden Monat fallen alleine zur Versorgung der rund 9000 Tiere Futterkost­en in Höhe von etwa 51.000 Euro an. Auch die Personalko­sten und Kosten für beispielsw­eise Energie, Wartung von Anlagen, Parkpflege sowie medizinisc­he Versorgung der Tiere müssen weiterhin getragen werden.

 ?? FOTOS: DPA/REICHWEIN ?? Schülerinn­en und Schüler aus Duisburg müssen ab dem kommenden Montag weiterhin von zu Hause lernen.
FOTOS: DPA/REICHWEIN Schülerinn­en und Schüler aus Duisburg müssen ab dem kommenden Montag weiterhin von zu Hause lernen.
 ??  ?? Der Duisburger Zoo muss ab Montag wieder schließen.
Der Duisburger Zoo muss ab Montag wieder schließen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany