Rheinische Post Duisburg

59-Jähriger raubt Friseurin aus

Der Mann stand schon mehrere Male vor Gericht – unter anderem wegen Sexualdeli­kten.

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RUMELN (bm) Die Inhaberin eines Friseursal­ons in Rumeln durchfuhr am 14. August 2020 ein Schreck. Gerade noch hatte ihre Handtasche mit 2000 Euro Einnahmen im Salon gelegen – und plötzlich war sie weg. Ein 59-jähriger Duisburger, der um das Geschäft herumlunge­rte, geriet schnell in Verdacht. Doch vor dem Amtsgerich­t in Duisburg bestritt der Mann, der früher wegen Raub- und Sexualstra­ftaten verurteilt worden war, jede Schuld.

„Als die Frau aufgeregt aus dem Laden kam, habe ich ihr doch noch beim Suchen nach der Tasche und nach einem möglichen Dieb geholfen“, verteidigt­e sich der Angeklagte. Er habe die Tasche jedenfalls nicht gestohlen, sei nur zufällig in der Nähe des Ladens gewesen. Zur falschen Zeit am falschen Ort, sozusagen. Die Zeugin (eine Friseurin) erinnerte sich anders: „Als ich um den Laden herumlief, um zu schauen, ob da irgendwer sei, kam er mir aus dem Hinterhof entgegen.“An Hilfe durch den Angeklagte­n konnte sie sich nicht erinnern, nur daran, dass der schnellste­ns das Weite suchen wollte.

Den Ausschlag für die Verurteilu­ng des 59-Jährigen gab die Aussage eines unbeteilig­ten Zeugen. Ein Anwohner hatte zufällig von seinem Balkon aus beobachtet, dass der Angeklagte mit der Tasche unter dem Arm aus dem Friseursal­on herauskam. Er konnte sich auch deshalb so gut an den 59-Jährigen erinnern, weil dessen Frisur so spärlich ist, dass man sich ohnehin fragen durfte, was er noch in einem Friseurlad­en wollte.

Bei der Verlesung der Vorstrafen wurde klar, dass der Angeklagte früher ganz andere Taten begangen hatte. Schon als Heranwachs­ender war er wegen Vergewalti­gung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden. 1986 verurteilt­e ihn das Landgerich­t wegen schweren Raubes, schwerer Körperverl­etzung und sexueller Nötigung zu elf Jahren. 1995 wurde der Mann nicht nur wegen ähnlicher Delikte erneut zu siebeneinh­alb Jahren Haft verurteilt, sondern auch zu anschließe­nder Sicherungs­verwahrung.

Der Strafricht­er wollte dem 59-Jährigen, der bereits mehr als die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbrachte, den Neuanfang eines Lebens in Freiheit nicht gleich wieder verbauen. Wegen Diebstahls verurteilt­e er ihn letztlich zu einer Geldstrafe von 5000 Euro. Zahlt der Mann nicht, muss er 100 Tage hinter Gitter.

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