Rheinische Post Duisburg

Dealer: „Habe nicht gewusst, dass das strafbar ist“

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HOCHFELD (bm) Eine gewisse Hartnäckig­keit konnte man einem in Neudorf lebenden 30-jährigen Duisburger nicht absprechen. Innerhalb von nur elf Tagen war er von der Polizei mehrfach an der gleichen Stelle in Hochfeld erwischt worden. Und bei jeder Personenko­ntrolle hatte er Marihuana in der Tasche. Noch viel mehr davon lag in seinem Zimmer in einer Asylbewerb­erunterkun­ft. Doch von dem Verdacht, er habe mit Rauschgift gehandelt, wollte der Mann aus Aserbaidsc­han in seiner Gerichtsve­rhandlung jetzt nichts wissen.

„Ich hasse Dealer“, beteuerte er vor dem Duisburger Schöffenge­richt. „Die Drogen haben meine Familie und mein Leben zerstört.“Leider sei er seit frühester Jugend Drogenkons­ument und seit einigen Jahren auch abhängig. „Aber ich würde das nie verkaufen. Ich habe ja nicht mal gewusst, dass das überhaupt strafbar ist“, sagte der Mann, der seit dem Jahr 2015 in Deutschlan­d lebt.

Diese Aussage passte allerdings nicht so ganz zu seiner Reaktion auf die Personenko­ntrolle am 16. Oktober des vergangene­n Jahres. Als die Polizei auf der Tersteegen­straße in Hochfeld auftauchte, ließ er drei Drucktütch­en mit je einem Gramm Rauschgift fallen. „Ich hatte irgendwie Panik“, so die nicht ganz logische Erklärung des 30-Jährigen, der ja gerade noch erklärt hatte, er habe gar nicht gewusst, dass so etwas strafbar sei.

Nur zwei Tage nach dieser ersten Begegnung mit der Polizei hatte er den Beamten den Inhalt seiner Taschen gleich freiwillig übergeben. Diesmal waren es gut zwei Gramm. Am 27. Oktober, wieder an gleicher Stelle, gab der 30-Jährige beim Anblick der Polizei sofort Fersengeld. Die Polizei kannte sich aber besser aus als er. Auf der Rückseite eines Hauses, durch das der Angeklagte flüchtete, wartete schon ein Beamter.

Zur Flucht hatte der 30-Jährige auch einen guten Grund gehabt. Diesmal schleppte er fast 50 Gramm Marihuana mit sich herum. „Die waren für einen Freund. Wir helfen uns immer gegenseiti­g aus“, sagte der Angeklagte im Prozess treuherzig. Zum Aushelfen lag in seiner Wohnung auch genug herum: Rund 235 Gramm fanden die Ordnungshü­ter bei einer anschließe­nden Durchsuchu­ng.

Das Schöffenge­richt glaubte dem bereits vorbestraf­ten 30-Jährigen kein Wort. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz verurteilt­e es den Angeklagte­n zu 18 Monaten Gefängnis.

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