Rheinische Post Duisburg

Ausgangssp­erre in Duisburg ab Samstag

- VON MIKE MICHEL

Die bundeseinh­eitliche Corona-Notbremse ist am Donnerstag vom Bundesrat verabschie­det worden und tritt bereits am Samstag in Kraft. Für Duisburg hat dies unter anderem eine nächtliche Ausgangssp­erre zur Folge.

Fast alle anderen möglichen Beschränku­ngen hatte Duisburg zuvor bereits eingeführt. Lediglich die nächtliche Ausgangssp­erre, die ja so etwas wie das „letzte Mittel“sein soll, war bisher noch nicht verhängt worden – im Gegensatz zu Nachbarstä­dten wie Mülheim oder Krefeld, wo sie bereits seit einigen Tagen gilt. Über die Gründe wurde offiziell nichts bekannt. Dass es gerade in Duisburg ein Überprüfun­gsund Kontrollsy­stem geben könnte,

„Das wäre ja widersinni­g, wenn wir

einerseits Verschärfu­ngen einführen würden und beim Zoo wieder Lockerunge­n vornehmen“

Jörn Esser Stadtsprec­her

ist indes offensicht­lich. So hatte die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion eingestand­en, dass es bei der Einhaltung der Corona-Regeln durchaus auch ein „Akzeptanz- und Umsetzungs­problem gebe – und das keinesfall­s nur bei Menschen mit Migrations­hintergund.

Nun aber zwingt die bundesweit­e Notbremse Duisburg auch hier zum Handeln. Die Regelung besagt: Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangsbe­schränkung. Nur wer arbeiten muss, andere versorgt oder pflegt, darf sein Haus beziehungs­weise Grundstück noch verlassen. Das gilt auch für das abendliche Gassigehen mit dem Vierbeiner.

Ausnahmen gibt es für Individual­sportler bis Mitternach­t. Wer also noch bis 24 Uhr um den Block joggen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Spaziereng­ehen unter Einhaltung der Bestimmung­en zu den Kontaktbes­chränkunge­n ist ebenfalls möglich.

Die Regelungen des heute verabschie­deten Infektions­schutzgese­tzes werden für die Stadt Duisburg am 24. April um 0 Uhr in Kraft treten. Das teilte die Stadt am Donnerstag­abend mit. Die Ausgangsbe­schränkung gilt erstmals in der Nacht von Freitag, 23. April, auf Samstag, 24. April.

Dagegen bietet die Corona-Bremse der Stadt die Möglichkei­t, den

Zoo wieder zu öffnen – zumindest die Außenberei­che. Besucher müssten dann allerdings einen tagesaktue­llen Negativtes­t vorweisen können. Die Stadt hatte zuletzt die Schließung des Zoos angeordnet. Und das soll auch weiter gelten: „Das wäre ja widersinni­g, wenn wir einerseits Verschärfu­ngen einführen würden und beim Zoo wieder Lockerunge­n vornehmen“, erklärte ein Stadtsprec­her am Donnerstag­abend auf Anfrage. Der Zoo hatte zuletzt darauf hingewiese­n, dass jeden Monat zur

Versorgung der rund 9000 Tiere Futterkost­en in Höhe von etwa 51.000 Euro anfallen. Auch die Personalko­sten und Kosten für Energie, Wartung von Anlagen, Parkpflege sowie medizinisc­he Versorgung der Tiere müssen weiter getragen werden. Der

Zoo setzt auf die Verbundenh­eit vieler Tierfreund­e, die sich im vergangene­n Jahr zum Wohle der Tierwelt am Kaiserberg eingesetzt haben.

Grundsätzl­ich können Städte bei ihren Anordnunge­n über die Regelungen der bundeseinh­eitlichen Notbremse hinausgehe­n – unter Berücksich­tigung des jeweiligen Infektions­geschehens und der Belastung der Intensivst­ationen in den Krankenhäu­sern. Aktuell hat Duisburg eine Inzidenz von 225,0. Damit liegt Duisburg aktuell aber noch nicht einmal in den „Top Ten“in NRW. In anderen Städten und Kreisen wie zum Beispiel in Krefeld, Mülheim, Wuppertal oder Remscheid ist sie noch höher.

Die strengsten Regelungen der Corona-Notbremse (inklusive Schließung der Schulen) gelten bereits ab einem Inzidenzwe­rt von 165. Diesen Wert hat Duisburg bereits seit dem 11. April überschrit­ten.

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FOTO: DPA Wie hier in Köln gilt nun auch in Duisburg ab Samstag die Ausgangsbe­schränkung.
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ARCHIVFOTO: CREI Mit Oma in den Zoo am Kaiserberg – das geht vorläufig nicht mehr, obwohl die bundesweit­e Notbremse dies ermögliche­n würde.

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