Hausarzt im Fall Staake darf auch in Zukunft impfen
(atrie) Die Kassenärztliche Vereinigung (KV ) Nordrhein wird im Impfskandal um Hafenchef Erich Staake keine Sanktionen gegen den beteiligten Arzt erlassen. Das hat ein KV-Sprecher am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt. „Nach Auskunft unserer Rechtsabteilung – die zu dem Fall auch mit dem betreffenden Duisburger Hausarzt zuletzt mehrfach in Kontakt stand – gehen wir bei der Bewertung der uns bisher bekannten Gesamtumstände davon aus, dass im Rahmen des Geschehens am 13. Januar dem Arzt vor Ort von Dritten eine Impfliste mit unzulässig ‚priorisierten’ Impflingen vorgelegt worden ist.“Der Arzt habe sich nach eigenen Angaben nur daran gehalten und die auf der Liste befindlichen Personen geimpft.
Staake wurde bereits im Januar mit 67 Jahren in einem Hewag-Seniorenheim
in Neudorf geimpft, obwohl er noch nicht an der Reihe war. Auf der Impfliste der Einrichtung war er als Altenbetreuer genannt. Der Kontakt kam mutmaßlich über die Dinslakener Bauunternehmerfamilie Hellmich zustande, denen auch die Hewag-Heime gehören und zu denen Staake geschäftliche Beziehungen unterhielt. Später hatte der 67-Jährige sich entschuldigt.
Die KV hat nun angekündigt, die Impfärzte im Rheinland als Konsequenz aus dem Fall weiter zu sensibilisieren. Dem Duisburger Hausarzt habe man einen Hinweis erteilt. Demnach erhält er in seiner Praxis auch weiterhin Impfstoff, den er verteilen arf. Mittlerweile prüft in dem Fall auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Staake. Es geht um veruntreuenden Unterschlagung und Bestechlichkeit.