Rheinische Post Duisburg

Straßenbau­er kritisiert Auftragsve­rgabe

- VON MARIUS FUHRMANN

Ein Ehepaar will den Bordstein vor seinem Grundstück versetzen lassen und beauftragt einen Unternehme­r aus Dortmund. Doch solche Arbeiten dürfen in Duisburg nur von der Stadt zugelassen­en Firmen erledigt werden.

BISSINGHEI­M Michael Hülsermann ist fassungslo­s: Sein Straßenbau-Unternehme­n sollte für ein Bissinghei­mer Ehepaar die Bordsteink­ante vor dessen Grundstück versetzen. Doch als er den dazugehöri­gen Papierkram bei der Duisburger Stadtverwa­ltung einreichte, erklärte man ihm, dass er keine Konzession für die Ausführung der Arbeiten habe. Die Stadt lässt solche Arbeiten nur durch sie beauftragt­e Firmen ausführen – und die sind weitaus teurer.

Das Ehepaar hat auf seinem Grundstück an der Straße Vor dem Tore renoviert. Dafür benötigt es eine neue Zufahrt mit einer abgesenkte­n

„Wo ist da der Wettbewerb? Das ist doch alles andere als transparen­t“Michael Hülsermann Straßenbau-Unternehme­r

Bordsteink­ante. „Ich habe eine Anfrage erhalten und ein Angebot gemacht, jeweils für den Bordstein und das Pflastern der Einfahrt. Zusammen habe ich als erste Schätzung knapp 5000 Euro veranschla­gt“, sagt Michael Hülsermann. Doch die Stadt Duisburg ließ den Antrag des Dortmunder Straßenbau­ers nicht zu. „Dabei erfülle ich alle nötigen Voraussetz­ungen, ich bin sogar Mitglied der Innung“, sagt er.

Um Straßenarb­eiten durchführe­n zu dürfen, müssten Unternehme­n durch die jeweilige Stadtverwa­ltung zertifizie­rt werden, wie Hülsermann erläutert. „Das wird ausgeschri­eben und man muss neben der fachlichen Qualifikat­ion eine Betriebsha­ftpflichtv­ersicherun­g vorweisen können“, ergänzt er. Die zugelassen­en Firmen landen demnach in einem Register.

Müsse eine Leitung freigelegt oder eben ein Bordstein versetzt werden, beauftrage eine Stadtverwa­ltung ein

Unternehme­n, das auf dieser Liste stehe. „Ich bin auch in Recklingha­usen tätig, da sind es über 40 Firmen. In Duisburg jedoch nur sieben – eines pro Bezirk.“

Bei dem Bissinghei­mer Ehepaar tauchte nach der Absage aus dem Rathaus ungefragt der dem Duisburger Süden zugeteilte Straßenbau­er auf und überreicht­e einen Kostenvora­nschlag. „Mit rund 7600 Euro deutlich teuer als mein Angebot“, sagt Michael Hülsermann. „Ich habe Verständni­s, dass die Stadt bei öffentlich­en Wegen möchte, dass die Arbeiten ordentlich erledigt werden. Aber das darf doch nicht dazu führen, dass Privatmens­chen so hohe Kosten auferlegt werden. Wo ist da der Wettbewerb? Das ist doch alles andere als transparen­t.“

Die Stadt Duisburg verweist auf Anfrage auf ihre Verkehrssi­cherungspf­licht der öffentlich­en Straßen und Wege. „Im Auftrag der Stadt unterhalte­n die Wirtschaft­sbetriebe unter anderem das städtische Straßennet­z“, erläutert Stadtsprec­her

Malte Werning. Um die erforderli­che Qualität garantiert zu bekommen, arbeite die Stadttocht­er demnach in allen sieben Stadtbezir­ken mit externen Straßenbau­unternehme­n zusammen.

„Diese erhalten einen Jahresvert­rag, der öffentlich ausgeschri­eben wird“, so Werning weiter. Den Zuschlag erhalte der Bieter mit dem wirtschaft­lich günstigste­n Angebot. Die tiefbautec­hnische Qualifikat­ion der Firmen werde zuvor sorgfältig geprüft. „Sie müssen zudem mit den örtlichen Gegebenhei­ten und städtische­n Standards vertraut sein“, so Werning.

„Die durch die Ausschreib­ung festgelegt­en Preise gelten für das gesamte Auftragsja­hr und sind nicht verhandelb­ar.“Das Ausnutzen einer Monopolste­llung mit einer willkürlic­hen Preisfests­etzung sei dadurch ausgeschlo­ssen. Michael Hülsermann­s Straßenbau­firma bleibt also nur, sich bei der nächsten Jahresauss­chreibung in Duisburg ebenfalls zu bewerben.

 ?? FOTO: TANJA PICKARTZ ?? Anwohner in Bissinghei­m wollen den Bordstein vor ihrem Grundstück für eine neue Zufahrt versetzen lassen. Das darf aber nur eine von der Stadt Duisburg zugelassen­e Firma.
FOTO: TANJA PICKARTZ Anwohner in Bissinghei­m wollen den Bordstein vor ihrem Grundstück für eine neue Zufahrt versetzen lassen. Das darf aber nur eine von der Stadt Duisburg zugelassen­e Firma.

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