Straßenbauer kritisiert Auftragsvergabe
Ein Ehepaar will den Bordstein vor seinem Grundstück versetzen lassen und beauftragt einen Unternehmer aus Dortmund. Doch solche Arbeiten dürfen in Duisburg nur von der Stadt zugelassenen Firmen erledigt werden.
BISSINGHEIM Michael Hülsermann ist fassungslos: Sein Straßenbau-Unternehmen sollte für ein Bissingheimer Ehepaar die Bordsteinkante vor dessen Grundstück versetzen. Doch als er den dazugehörigen Papierkram bei der Duisburger Stadtverwaltung einreichte, erklärte man ihm, dass er keine Konzession für die Ausführung der Arbeiten habe. Die Stadt lässt solche Arbeiten nur durch sie beauftragte Firmen ausführen – und die sind weitaus teurer.
Das Ehepaar hat auf seinem Grundstück an der Straße Vor dem Tore renoviert. Dafür benötigt es eine neue Zufahrt mit einer abgesenkten
„Wo ist da der Wettbewerb? Das ist doch alles andere als transparent“Michael Hülsermann Straßenbau-Unternehmer
Bordsteinkante. „Ich habe eine Anfrage erhalten und ein Angebot gemacht, jeweils für den Bordstein und das Pflastern der Einfahrt. Zusammen habe ich als erste Schätzung knapp 5000 Euro veranschlagt“, sagt Michael Hülsermann. Doch die Stadt Duisburg ließ den Antrag des Dortmunder Straßenbauers nicht zu. „Dabei erfülle ich alle nötigen Voraussetzungen, ich bin sogar Mitglied der Innung“, sagt er.
Um Straßenarbeiten durchführen zu dürfen, müssten Unternehmen durch die jeweilige Stadtverwaltung zertifiziert werden, wie Hülsermann erläutert. „Das wird ausgeschrieben und man muss neben der fachlichen Qualifikation eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen können“, ergänzt er. Die zugelassenen Firmen landen demnach in einem Register.
Müsse eine Leitung freigelegt oder eben ein Bordstein versetzt werden, beauftrage eine Stadtverwaltung ein
Unternehmen, das auf dieser Liste stehe. „Ich bin auch in Recklinghausen tätig, da sind es über 40 Firmen. In Duisburg jedoch nur sieben – eines pro Bezirk.“
Bei dem Bissingheimer Ehepaar tauchte nach der Absage aus dem Rathaus ungefragt der dem Duisburger Süden zugeteilte Straßenbauer auf und überreichte einen Kostenvoranschlag. „Mit rund 7600 Euro deutlich teuer als mein Angebot“, sagt Michael Hülsermann. „Ich habe Verständnis, dass die Stadt bei öffentlichen Wegen möchte, dass die Arbeiten ordentlich erledigt werden. Aber das darf doch nicht dazu führen, dass Privatmenschen so hohe Kosten auferlegt werden. Wo ist da der Wettbewerb? Das ist doch alles andere als transparent.“
Die Stadt Duisburg verweist auf Anfrage auf ihre Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen und Wege. „Im Auftrag der Stadt unterhalten die Wirtschaftsbetriebe unter anderem das städtische Straßennetz“, erläutert Stadtsprecher
Malte Werning. Um die erforderliche Qualität garantiert zu bekommen, arbeite die Stadttochter demnach in allen sieben Stadtbezirken mit externen Straßenbauunternehmen zusammen.
„Diese erhalten einen Jahresvertrag, der öffentlich ausgeschrieben wird“, so Werning weiter. Den Zuschlag erhalte der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Die tiefbautechnische Qualifikation der Firmen werde zuvor sorgfältig geprüft. „Sie müssen zudem mit den örtlichen Gegebenheiten und städtischen Standards vertraut sein“, so Werning.
„Die durch die Ausschreibung festgelegten Preise gelten für das gesamte Auftragsjahr und sind nicht verhandelbar.“Das Ausnutzen einer Monopolstellung mit einer willkürlichen Preisfestsetzung sei dadurch ausgeschlossen. Michael Hülsermanns Straßenbaufirma bleibt also nur, sich bei der nächsten Jahresausschreibung in Duisburg ebenfalls zu bewerben.