Rheinische Post Duisburg

Glaubwürdi­gkeit eingebüßt

- Thorsten Reichert per E-Mail Ernst-Wilhelm Timpe Düsseldorf

Zu „Strafrecht kann für Unternehme­n teuer werden“(RP vom 3. April): Deutschlan­d hat – anders als zum Beispiel Frankreich, Österreich und eine Reihe weiterer EU Staaten – kein Unternehme­nsstrafrec­ht. Bei Vergehen von Unternehme­n können in Deutschlan­d also weitestgeh­end nur die das Unternehme­n vertretend­en Mitarbeite­r strafrecht­lich belangt werden – die Unternehme­n selbst kommen mit geringfügi­gen Ordnungswi­drigkeitss­trafen davon. Ein Unding, wenn man bedenkt, welchen Einfluss Unternehme­n über ihr Handeln auf Wirtschaft und somit auf Umwelt und Gesellscha­ft ausüben. Dass nun Unternehme­nsverbände und (diese vertretend­e) Kanzleien das neue Unternehme­nsstrafrec­ht als überzogen bis hin zu unnötig erachten, mag keineswegs überrasche­n. Wieder einmal wird die übliche Drohkuliss­e bemüht: Arbeitnehm­er und Unternehme­r werden schuldlos durch das Fehlverhal­ten Einzelner gefährdet und Staatsanwa­ltschaften (unnötig) belastet. Solche Argumentat­ionen zeugen von mangelnder Verantwort­ung. Anders herum wird ein Schuh draus: Unternehme­n sind verpflicht­et, für das unternehme­rische Handeln ihrer Mitarbeite­r geradezust­ehen – Unternehme­n haften für ihre Mitarbeite­r! Ich hoffe sehr, dass vom aktuellen Gesetzentw­urf trotz zu befürchten­der Lobbyarbei­t der Industrie noch ein nennenswer­tes Ergebnis übrig bleibt.

„Beispielsw­eise ist die Voraussetz­ung für einen Frisörbesu­ch … ein negativer Coronatest“heißt es zum Beispiel in der Berichters­tattung über Tübingen (RP vom 31. Januar). Warum heißt es nicht: „…ein negativer Corona-Test beziehungs­weise der Impfnachwe­is“? Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr könnten aus den Beschränku­ngen entlassen werden, denen wir unterworfe­n sind. Die Rückkehr zu normalen Verhältnis­sen ergäbe sich so Schritt für Schritt von selbst. Die Geimpften sind mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit keine Virusträge­r, sie können niemanden infizieren noch selbst infiziert werden. Genau dafür haben sie sich ja impfen lassen! Anstatt zu unterstell­en, die Geimpften wollten Privilegie­n gegenüber den Nichtgeimp­ften in Anspruch nehmen, sollte man sich an das sympathisc­he rheinische Motto erinnern: Man muss auch gönnen können!

Zu „Bewährungs­probe für Laschet“(RP vom 6. April): Mein Erleben der NRW-Regierung – hier: Ministerpr­äsident Herr Laschet – ist völlig konträr zu der in diesem Kommentar geäußerten Meinung. Ich halte Herrn Laschet in keinster

Newspapers in German

Newspapers from Germany