Glaubwürdigkeit eingebüßt
Zu „Strafrecht kann für Unternehmen teuer werden“(RP vom 3. April): Deutschland hat – anders als zum Beispiel Frankreich, Österreich und eine Reihe weiterer EU Staaten – kein Unternehmensstrafrecht. Bei Vergehen von Unternehmen können in Deutschland also weitestgehend nur die das Unternehmen vertretenden Mitarbeiter strafrechtlich belangt werden – die Unternehmen selbst kommen mit geringfügigen Ordnungswidrigkeitsstrafen davon. Ein Unding, wenn man bedenkt, welchen Einfluss Unternehmen über ihr Handeln auf Wirtschaft und somit auf Umwelt und Gesellschaft ausüben. Dass nun Unternehmensverbände und (diese vertretende) Kanzleien das neue Unternehmensstrafrecht als überzogen bis hin zu unnötig erachten, mag keineswegs überraschen. Wieder einmal wird die übliche Drohkulisse bemüht: Arbeitnehmer und Unternehmer werden schuldlos durch das Fehlverhalten Einzelner gefährdet und Staatsanwaltschaften (unnötig) belastet. Solche Argumentationen zeugen von mangelnder Verantwortung. Anders herum wird ein Schuh draus: Unternehmen sind verpflichtet, für das unternehmerische Handeln ihrer Mitarbeiter geradezustehen – Unternehmen haften für ihre Mitarbeiter! Ich hoffe sehr, dass vom aktuellen Gesetzentwurf trotz zu befürchtender Lobbyarbeit der Industrie noch ein nennenswertes Ergebnis übrig bleibt.
„Beispielsweise ist die Voraussetzung für einen Frisörbesuch … ein negativer Coronatest“heißt es zum Beispiel in der Berichterstattung über Tübingen (RP vom 31. Januar). Warum heißt es nicht: „…ein negativer Corona-Test beziehungsweise der Impfnachweis“? Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr könnten aus den Beschränkungen entlassen werden, denen wir unterworfen sind. Die Rückkehr zu normalen Verhältnissen ergäbe sich so Schritt für Schritt von selbst. Die Geimpften sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Virusträger, sie können niemanden infizieren noch selbst infiziert werden. Genau dafür haben sie sich ja impfen lassen! Anstatt zu unterstellen, die Geimpften wollten Privilegien gegenüber den Nichtgeimpften in Anspruch nehmen, sollte man sich an das sympathische rheinische Motto erinnern: Man muss auch gönnen können!
Zu „Bewährungsprobe für Laschet“(RP vom 6. April): Mein Erleben der NRW-Regierung – hier: Ministerpräsident Herr Laschet – ist völlig konträr zu der in diesem Kommentar geäußerten Meinung. Ich halte Herrn Laschet in keinster