Wann Anwohner zahlen müssen
Mit dem jetzt vom Rat der Stadt verabschiedeten Straßen- und Wegekonzept soll mehr Transparenz geschaffen werden: Welche Anwohner müssen in den nächsten Jahren für welche Straßenbauarbeiten zahlen? Ein Blick nach Rumeln-Kaldenhausen.
RUMELN-KALDENHAUSEN Wenn Anwohner für Straßensanierungen zahlen müssen, dann ist der Ärger häufig programmiert. Denn dann – abhängig unter anderem von der Länge der Straßenfront – können auch schnell mal höhere Beträge entstehen, die bei den jeweiligen Grundstückseigentümern in der Regel für wenig Freude sorgen. Das zugrunde liegende Kommunalabgabengesetz ist inzwischen vom Land geändert worden – und die Änderungen müssen nun von den Kommunen auch konkret umgesetzt werden. In Duisburg hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Beschluss über ein neues „Straßenund Wegekonzept für den Zeitraum 2021 - 2025 dafür die Basis geschaffen.
Wenn eine Straße saniert oder auch ausgebaut wird, gelten nun neue Regeln. Darauf hat jetzt auch der „Runde Tisch Rumeln-Kaldenhausen“aufmerksam gemacht. Der Vorsitzende des „Runden Tisches“, Ferdi Seidelt, weist jetzt darauf hin, was die neuen Regeln für Rumeln-Kaldenhausen bedeuten: „Mal mit Einwohnerversammlung, mal ohne. Mal beitragsfrei, mal beitragspflichtig, dann aber mit halbierten Anwohner-Beiträgen.“
Auf seiner Homepage listet der bürgerschaftliche Verein Straßen auf, die in dem „Straßen- und Wegekonzept“der Stadt in Sachen Ausbau und Sanierung in den kommenden fünf Jahren eine Rolle spielen sollen. Der erstmalige Bau einer Straße wird bekanntlich nach den
Regeln des Bundesbaugesetzes mit dem Investor beziehungsweise den Grundstückseigentümern entlang der neuen Straße abgerechnet. Ist die Straße später schadhaft, gibt es drei Möglichkeiten. Der harmloseste Fall dabei ist das Stopfen von Schlaglöchern und die Instandhaltung der Bordsteine. Wird die Deckschicht der Straße als Ganzes erneuert, wird dies bereits als „Straßenunterhaltungsmaßnahme“bezeichnet. Als drittes gibt es noch den Straßenausbau. Dann wird der Unterbau und die Deckschicht erneuert, häufig ist dies dann noch mit weiteren Kanal- und Tiefbauarbeiten für Glasfaserkabel oder ähnlichen Leitungen gekoppelt.
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die dritte Variante diejenige, für die auch die jeweiligen Anlieger (mit-)zahlen müssen. In solchen Fällen ist künftig eine Anliegerversammlung vorgeschrieben, lediglich bei „geringfügigen Maßnahmen“reicht ein schriftlicher Bescheid. Nach den Landesbestimmungen übernimmt das Land nun die Häfte der Anwohnerbeiträge, um die Grundstückseigentümer zu entlasten.
Das „Straßen- und Wegekonzept“der Stadt listet auf, welche Straßen in Rumeln-Kaldenhausen in den kommenden fünf Jahren im Einzelnen betroffen sind. So sind Ausbesserungen des Donkwegs und der Rumelner Straße von der Bromberger Straße bis Budberger Straße in diesem Jahr vorgesehen. Die Sanierung der Dorfstraße von der Moerser
Straße bis zum kleinen Kreisverkehr soll im nächsten Jahr erfolgen. Diese drei Maßnahmen sollen nicht beitragspflichtig sein.
Das gilt auch für die Bushaltestelle an der Düsseldorfer Straße in Kaldenhausen und den Bahnhofsvorplatz am Harweg, der 2023 ausgebaut werden soll.
Zur Kasse gebeten werden sollen allerdings die Anlieger an der Straße „Auf dem Hastert“zwischen der Moerser Straße und der Straße „An den Wieen“. Die Straße ist in schlechtem Zustand und hat viele Schlaglöcher, der Ausbau ist aber erst für 2024 vorgesehen. Noch ein Jahr später soll dann auch der zweite Stichweg der Ringstraße in Kaldenhausen beitragspflichtig ausgebaut werden.