Rheinische Post Duisburg

Wann Anwohner zahlen müssen

- VON MIKE MICHEL

Mit dem jetzt vom Rat der Stadt verabschie­deten Straßen- und Wegekonzep­t soll mehr Transparen­z geschaffen werden: Welche Anwohner müssen in den nächsten Jahren für welche Straßenbau­arbeiten zahlen? Ein Blick nach Rumeln-Kaldenhaus­en.

RUMELN-KALDENHAUS­EN Wenn Anwohner für Straßensan­ierungen zahlen müssen, dann ist der Ärger häufig programmie­rt. Denn dann – abhängig unter anderem von der Länge der Straßenfro­nt – können auch schnell mal höhere Beträge entstehen, die bei den jeweiligen Grundstück­seigentüme­rn in der Regel für wenig Freude sorgen. Das zugrunde liegende Kommunalab­gabengeset­z ist inzwischen vom Land geändert worden – und die Änderungen müssen nun von den Kommunen auch konkret umgesetzt werden. In Duisburg hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Beschluss über ein neues „Straßenund Wegekonzep­t für den Zeitraum 2021 - 2025 dafür die Basis geschaffen.

Wenn eine Straße saniert oder auch ausgebaut wird, gelten nun neue Regeln. Darauf hat jetzt auch der „Runde Tisch Rumeln-Kaldenhaus­en“aufmerksam gemacht. Der Vorsitzend­e des „Runden Tisches“, Ferdi Seidelt, weist jetzt darauf hin, was die neuen Regeln für Rumeln-Kaldenhaus­en bedeuten: „Mal mit Einwohnerv­ersammlung, mal ohne. Mal beitragsfr­ei, mal beitragspf­lichtig, dann aber mit halbierten Anwohner-Beiträgen.“

Auf seiner Homepage listet der bürgerscha­ftliche Verein Straßen auf, die in dem „Straßen- und Wegekonzep­t“der Stadt in Sachen Ausbau und Sanierung in den kommenden fünf Jahren eine Rolle spielen sollen. Der erstmalige Bau einer Straße wird bekanntlic­h nach den

Regeln des Bundesbaug­esetzes mit dem Investor beziehungs­weise den Grundstück­seigentüme­rn entlang der neuen Straße abgerechne­t. Ist die Straße später schadhaft, gibt es drei Möglichkei­ten. Der harmlosest­e Fall dabei ist das Stopfen von Schlaglöch­ern und die Instandhal­tung der Bordsteine. Wird die Deckschich­t der Straße als Ganzes erneuert, wird dies bereits als „Straßenunt­erhaltungs­maßnahme“bezeichnet. Als drittes gibt es noch den Straßenaus­bau. Dann wird der Unterbau und die Deckschich­t erneuert, häufig ist dies dann noch mit weiteren Kanal- und Tiefbauarb­eiten für Glasfaserk­abel oder ähnlichen Leitungen gekoppelt.

Nach dem Kommunalab­gabengeset­z ist die dritte Variante diejenige, für die auch die jeweiligen Anlieger (mit-)zahlen müssen. In solchen Fällen ist künftig eine Anliegerve­rsammlung vorgeschri­eben, lediglich bei „geringfügi­gen Maßnahmen“reicht ein schriftlic­her Bescheid. Nach den Landesbest­immungen übernimmt das Land nun die Häfte der Anwohnerbe­iträge, um die Grundstück­seigentüme­r zu entlasten.

Das „Straßen- und Wegekonzep­t“der Stadt listet auf, welche Straßen in Rumeln-Kaldenhaus­en in den kommenden fünf Jahren im Einzelnen betroffen sind. So sind Ausbesseru­ngen des Donkwegs und der Rumelner Straße von der Bromberger Straße bis Budberger Straße in diesem Jahr vorgesehen. Die Sanierung der Dorfstraße von der Moerser

Straße bis zum kleinen Kreisverke­hr soll im nächsten Jahr erfolgen. Diese drei Maßnahmen sollen nicht beitragspf­lichtig sein.

Das gilt auch für die Bushaltest­elle an der Düsseldorf­er Straße in Kaldenhaus­en und den Bahnhofsvo­rplatz am Harweg, der 2023 ausgebaut werden soll.

Zur Kasse gebeten werden sollen allerdings die Anlieger an der Straße „Auf dem Hastert“zwischen der Moerser Straße und der Straße „An den Wieen“. Die Straße ist in schlechtem Zustand und hat viele Schlaglöch­er, der Ausbau ist aber erst für 2024 vorgesehen. Noch ein Jahr später soll dann auch der zweite Stichweg der Ringstraße in Kaldenhaus­en beitragspf­lichtig ausgebaut werden.

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RP-FOTO: MTM Bei Zuständen wie auf der Straße „Auf dem Hastert“reicht es irgendwann nicht mehr, nur die Löcher zu stopfen.

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