Rheinische Post Duisburg

Männer aus Rotlicht-Milieu stritten um ein Auto

- VON BODO MALSCH

Bei Geld hört die Freundscha­ft bekanntlic­h auf. Doch auch ein Auto kann dazu beitragen. In einem Fall, mit dem sich das Amtsgerich­t Duisburg auseinande­rsetzen musste, war es vielleicht aber auch umgekehrt. Weil die Geschäfte zweier Männer aus dem Rotlicht-Milieu nicht mehr so wirklich gut liefen und die Freundscha­ft aus dem einen oder anderen dadurch ausgelöste­n Begleitums­tand nicht mehr die alte war, wurde das Auto zum Zankapfel.

Doch keiner der beiden Herren saß auf der Anklageban­k. Vielmehr eine 42 Jahre alte Duisburger­in, die normalerwe­ise im Rotlicht-Viertel arbeitet. „Im Moment verdiene ich nichts. Wegen Corona“, berichtete sie. Das Auto, so heißt es in der Anklage, habe sich die Frau Mitte 2020 von einem der beiden Männer ausgeliehe­n und vereinbart, es am folgenden Tag wieder zurück zu bringen. Was aber nie geschah. Stattdesse­n war der Wagen am 24. September von der Polizei sichergest­ellt worden.

Die Angeklagte habe nichts mit der ganzen Sache zu tun, trug ihr Anwalt vor. Das Auto sei dem Lebensgefä­hrten der 42-Jährigen bereits im November 2019 zur dauerhafte­n Nutzung zur Verfügung gestellt worden. „Die beiden Männer waren schließlic­h Freunde und Geschäftsp­artner“, so der Verteidige­r. Und überhaupt: „Zum angebliche­n Tatzeitpun­kt war meine Mandantin gar nicht in Duisburg, sondern im Urlaub.“

Die Angeklagte schien überrascht. „Wann war ich denn in Urlaub?

Mitte Juli oder Mitte August“, fragte sie. Jedenfalls war soe sicher, dass der Wagen ihrem Lebensgefä­hrten von dessen Freund zur Verfügung gestellt worden sei. Aber mit der Freundscha­ft zwischen den beiden sei es mittlerwei­le aus. Auch mit ihren eigenen Geschäften, fügte sie außerdem mit Bedauern hinzu. „Sie lebt jetzt vom Jobcenter“, so ihr Anwalt.

„Ich war mal Geschäftsf­ührer in einem Laden, der dem Lebensgefä­hrten der Angeklagte­n gehörte“, sagte der Hauptbelas­tungszeuge. In dem Gewerbe, in dem man irgendwo rund um die Vulkanstra­ße tätig gewesen sei, sei es üblich gewesen, sich so etwas Bedeutungs­loses wie Mittelklas­se-Autos auch gegenseiti­g zu überlassen. „Aber das Auto war auf meine Lebensgefä­hrtin zugelassen und ich war der Leasing-Nehmer.“

Der Strafricht­er hatte gar keine Lust mehr, den Fall weiter aufzukläre­n. „Die Angeklagte hat das Auto höchstens gefahren“, gab er seine Einschätzu­ng preis. „Das Ganze war eine Geschichte zwischen den beiden Männern“, beschied er und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

Glücklich war der vorsitzend­e Richter dagegen über die Anwesenhei­t des Lebensgefä­hrten der Angeklagte­n. Denn die gerichtlic­he Anwesenhei­t des 63-jährigen einstigen Bordellbes­itzers war bereits zuvor in anderen Verfahren erfolglos gewünscht worden. Der Richter machte dem Mann dann auch auf dem Gerichtsfl­ur freundlich aber unmissvers­tändlich klar, dass er künftig weiteren Vorladunge­n zu folgen habe.

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