Männer aus Rotlicht-Milieu stritten um ein Auto
Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Doch auch ein Auto kann dazu beitragen. In einem Fall, mit dem sich das Amtsgericht Duisburg auseinandersetzen musste, war es vielleicht aber auch umgekehrt. Weil die Geschäfte zweier Männer aus dem Rotlicht-Milieu nicht mehr so wirklich gut liefen und die Freundschaft aus dem einen oder anderen dadurch ausgelösten Begleitumstand nicht mehr die alte war, wurde das Auto zum Zankapfel.
Doch keiner der beiden Herren saß auf der Anklagebank. Vielmehr eine 42 Jahre alte Duisburgerin, die normalerweise im Rotlicht-Viertel arbeitet. „Im Moment verdiene ich nichts. Wegen Corona“, berichtete sie. Das Auto, so heißt es in der Anklage, habe sich die Frau Mitte 2020 von einem der beiden Männer ausgeliehen und vereinbart, es am folgenden Tag wieder zurück zu bringen. Was aber nie geschah. Stattdessen war der Wagen am 24. September von der Polizei sichergestellt worden.
Die Angeklagte habe nichts mit der ganzen Sache zu tun, trug ihr Anwalt vor. Das Auto sei dem Lebensgefährten der 42-Jährigen bereits im November 2019 zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt worden. „Die beiden Männer waren schließlich Freunde und Geschäftspartner“, so der Verteidiger. Und überhaupt: „Zum angeblichen Tatzeitpunkt war meine Mandantin gar nicht in Duisburg, sondern im Urlaub.“
Die Angeklagte schien überrascht. „Wann war ich denn in Urlaub?
Mitte Juli oder Mitte August“, fragte sie. Jedenfalls war soe sicher, dass der Wagen ihrem Lebensgefährten von dessen Freund zur Verfügung gestellt worden sei. Aber mit der Freundschaft zwischen den beiden sei es mittlerweile aus. Auch mit ihren eigenen Geschäften, fügte sie außerdem mit Bedauern hinzu. „Sie lebt jetzt vom Jobcenter“, so ihr Anwalt.
„Ich war mal Geschäftsführer in einem Laden, der dem Lebensgefährten der Angeklagten gehörte“, sagte der Hauptbelastungszeuge. In dem Gewerbe, in dem man irgendwo rund um die Vulkanstraße tätig gewesen sei, sei es üblich gewesen, sich so etwas Bedeutungsloses wie Mittelklasse-Autos auch gegenseitig zu überlassen. „Aber das Auto war auf meine Lebensgefährtin zugelassen und ich war der Leasing-Nehmer.“
Der Strafrichter hatte gar keine Lust mehr, den Fall weiter aufzuklären. „Die Angeklagte hat das Auto höchstens gefahren“, gab er seine Einschätzung preis. „Das Ganze war eine Geschichte zwischen den beiden Männern“, beschied er und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.
Glücklich war der vorsitzende Richter dagegen über die Anwesenheit des Lebensgefährten der Angeklagten. Denn die gerichtliche Anwesenheit des 63-jährigen einstigen Bordellbesitzers war bereits zuvor in anderen Verfahren erfolglos gewünscht worden. Der Richter machte dem Mann dann auch auf dem Gerichtsflur freundlich aber unmissverständlich klar, dass er künftig weiteren Vorladungen zu folgen habe.