Luftfilter-Vergabe: Stadt muss Gründe für Kündigung nennen
Der wegen möglicher Verstöße gekündigte städtische Mitarbeiter klagt auf Wiedereinstellung. Er bestreitet, im Alleingang gehandelt zu haben.
DÜSSELDORF Die Aufklärung möglicher Ungereimtheiten bei der Vergabe von Raumlüftern für die Düsseldorfer Grundschulen hat nun das Arbeitsgericht erreicht. Am Montag endete ein Gütetermin, zu dem neben dem Anwalt der Stadt auch der frühere Vize-Leiter des Schulverwaltungsamts erschienen war, ohne abschließende Einigung. Die Stadt hatte ihren Mitarbeiter wegen einer aus ihrer Sicht naheliegenden Verletzung von Compliance-Regeln gekündigt. Der bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt Jochen Heide klagt auf Wiedereinstellung. „Man hat mir bis heute keine konkreten Gründe für diese Kündigung genannt“, sagte der frühere Mitarbeiter nach der Verhandlung. Das soll sich nun ändern. Die Richterin gab der Stadt auf, sich bis zum 21. Juni schriftlich zu den Einzelheiten des Falls zu äußern. Danach hat der frühere Vize-Amtsleiter einen Monat Zeit, seine Sicht der Dinge darzulegen.
In dem Fall geht es um einen Auftrag für 4000 Luftfilter, die helfen sollen, den Coronaschutz zu verbessern. Das Volumen liegt bei etwa vier Millionen Euro. Der Mitarbeiter hatte die Bestellung unmittelbar vor dem Jahreswechsel auf den Weg gebracht, seiner Darstellung nach nicht im Alleingang, sondern durchaus in Absprache beziehungsweise nach Rücksprache mit anderen. Preis und Lieferfähigkeit hätten im Vergleich mit anderen für das letztlich beauftragte Hamburger Unternehmen Arteko gesprochen. „Die Vergabekammer hat die Beschwerde eines anderen Anbieters abgewiesen, das entlastet meinen Mandanten erheblich“, sagt Heide.
Als problematisch gilt, dass es zwischen Arteko und einer der Ehefrau des Mitarbeiters gehörenden Firma seit Sommer 2020 eine Vertriebspartnerschaft gibt. Zwar wurde in einer Klausel festgelegt, dass die Landeshauptstadt als solche davon ausgenommen wird. Offenbar ist der Stadt die Verbindung trotzdem zu eng, zumal der Gekündigte Kommanditist der Firma seiner Frau ist. Hinzu kommt, dass der Vizeamtsleiter während eines Klinikaufenthalts
seiner Frau mit der städtischen Eventtochter D.Live im September über Luftreinigungsoptionen für Hallen gesprochen hatte. Zu einem Geschäftsabschluss kam es nicht. „Die Firma meiner Frau hat weder Einnahmen noch Vorteile durch die Bestellung der Luftfilter in Hamburg gehabt“, sagt der ehemals leitende Mitarbeiter. Dasselbe gelte auch für ihn selbst. Geblieben sei einzig ein „womöglich existenzvernichtender Ärger“.
Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft in dem Fall.