Rheinische Post Duisburg

Luftfilter-Vergabe: Stadt muss Gründe für Kündigung nennen

Der wegen möglicher Verstöße gekündigte städtische Mitarbeite­r klagt auf Wiedereins­tellung. Er bestreitet, im Alleingang gehandelt zu haben.

- VON JÖRG JANSSEN

DÜSSELDORF Die Aufklärung möglicher Ungereimth­eiten bei der Vergabe von Raumlüfter­n für die Düsseldorf­er Grundschul­en hat nun das Arbeitsger­icht erreicht. Am Montag endete ein Gütetermin, zu dem neben dem Anwalt der Stadt auch der frühere Vize-Leiter des Schulverwa­ltungsamts erschienen war, ohne abschließe­nde Einigung. Die Stadt hatte ihren Mitarbeite­r wegen einer aus ihrer Sicht naheliegen­den Verletzung von Compliance-Regeln gekündigt. Der bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt Jochen Heide klagt auf Wiedereins­tellung. „Man hat mir bis heute keine konkreten Gründe für diese Kündigung genannt“, sagte der frühere Mitarbeite­r nach der Verhandlun­g. Das soll sich nun ändern. Die Richterin gab der Stadt auf, sich bis zum 21. Juni schriftlic­h zu den Einzelheit­en des Falls zu äußern. Danach hat der frühere Vize-Amtsleiter einen Monat Zeit, seine Sicht der Dinge darzulegen.

In dem Fall geht es um einen Auftrag für 4000 Luftfilter, die helfen sollen, den Coronaschu­tz zu verbessern. Das Volumen liegt bei etwa vier Millionen Euro. Der Mitarbeite­r hatte die Bestellung unmittelba­r vor dem Jahreswech­sel auf den Weg gebracht, seiner Darstellun­g nach nicht im Alleingang, sondern durchaus in Absprache beziehungs­weise nach Rücksprach­e mit anderen. Preis und Lieferfähi­gkeit hätten im Vergleich mit anderen für das letztlich beauftragt­e Hamburger Unternehme­n Arteko gesprochen. „Die Vergabekam­mer hat die Beschwerde eines anderen Anbieters abgewiesen, das entlastet meinen Mandanten erheblich“, sagt Heide.

Als problemati­sch gilt, dass es zwischen Arteko und einer der Ehefrau des Mitarbeite­rs gehörenden Firma seit Sommer 2020 eine Vertriebsp­artnerscha­ft gibt. Zwar wurde in einer Klausel festgelegt, dass die Landeshaup­tstadt als solche davon ausgenomme­n wird. Offenbar ist der Stadt die Verbindung trotzdem zu eng, zumal der Gekündigte Kommanditi­st der Firma seiner Frau ist. Hinzu kommt, dass der Vizeamtsle­iter während eines Klinikaufe­nthalts

seiner Frau mit der städtische­n Eventtocht­er D.Live im September über Luftreinig­ungsoption­en für Hallen gesprochen hatte. Zu einem Geschäftsa­bschluss kam es nicht. „Die Firma meiner Frau hat weder Einnahmen noch Vorteile durch die Bestellung der Luftfilter in Hamburg gehabt“, sagt der ehemals leitende Mitarbeite­r. Dasselbe gelte auch für ihn selbst. Geblieben sei einzig ein „womöglich existenzve­rnichtende­r Ärger“.

Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwa­ltschaft in dem Fall.

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FOTO: JANSSEN Der Mitarbeite­r der Stadt (r.) mit seinem Anwalt Jochen Heide

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