Rheinische Post Duisburg

Sieben Jahre Haft für Kindstötun­g

Ein 38-jähriger Vater wurde am Dienstag vor dem Landgerich­t Duisburg verurteilt.

- VON MARC LATSCH

Was genau sich am Abend des 14. Oktober 2020 in einer Duisburger Wohnung abgespielt hat, wird sich wohl nie vollständi­g klären lassen. Doch eins war für das Landgerich­t klar: Ein 38-jähriger Vater hat seinen erst drei Jahre Monate alten Sohn so lange gewürgt, bis dieser schwere Hirnschäde­n erlitt. Der Junge, Alessio, starb später im Krankenhau­s, der Vater muss für sieben Jahre wegen Totschlags in Haft. Nach eineinhalb Jahren soll er nach dem Willen des Gerichts in eine Therapieei­nrichtung verlegt werden.

Bei seiner Strafzumes­sung blieb das Gericht oberhalb der Forderung der Staatsanwä­ltin, die zuvor für sechseinha­lb Jahre plädiert hatte. Das Gericht glaubte dem 38-Jährigen seine Erinnerung­slücken nicht und hielt somit ein umfassende­res Geständnis für möglich.

Der Angeklagte, ein trockener Alkoholike­r, hatte am Abend der Tat viel Alkohol getrunken und stets angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Das Gericht sah die vermutete Menge (fünf Bier und eine Flasche Likör) jedoch nicht als ausreichen­d an, um von einer vollständi­gen Aufhebung der Schuldfähi­gkeit auszugehen. Hierbei berief sich der Richter auch auf die Zeugenauss­age einer Frau, die noch am Abend in der Wohnung gewesen war und den 38-Jährigen zwar als betrunken, aber noch steuerungs­fähig beschrieb.

Eine Whatsapp-Konversati­on mit eben dieser Frau am frühen Morgen des Folgetages spreche laut Gericht auch gegen die Amnesie-These des Angeklagte­n.

Wie schon beim Prozessauf­takt rund eine Woche zuvor, brach der Angeklagte auch während der Urteilsver­kündung am Dienstag immer wieder in Tränen aus, zitterte. Dass er die Tat zutiefst bereue, glaubte ihm auch das Gericht und rechnete es positiv an.

Dass er mit großer Gewalt gegen einen hilflosen Schutzbefo­hlenen vorging, sprach wiederum gegen den 38-Jährigen. Eine Sachverstä­ndige hatte im Prozessver­lauf angegeben, dass er das Baby rund vier Minuten gewürgt haben müsse, um derartige Schäden hervorzuru­fen. Auch an den Achseln und am Oberschenk­el des Babys stellten die Ärzte im Krankenhau­s Verletzung­en fest.

Was am Ende offen blieb, war das Motiv des Mannes. Während des Prozesses wurde über die schmerzhaf­te Erinnerung an die Kindsmutte­r spekuliert, die an den Folgen der Geburt verstarb. Ein wirklicher Grund für die Tat fand sich jedoch nicht. „Hier blicken wir nach wie vor in eine Blackbox“, sagte der Richter in seinem Plädoyer.

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