Sieben Jahre Haft für Kindstötung
Ein 38-jähriger Vater wurde am Dienstag vor dem Landgericht Duisburg verurteilt.
Was genau sich am Abend des 14. Oktober 2020 in einer Duisburger Wohnung abgespielt hat, wird sich wohl nie vollständig klären lassen. Doch eins war für das Landgericht klar: Ein 38-jähriger Vater hat seinen erst drei Jahre Monate alten Sohn so lange gewürgt, bis dieser schwere Hirnschäden erlitt. Der Junge, Alessio, starb später im Krankenhaus, der Vater muss für sieben Jahre wegen Totschlags in Haft. Nach eineinhalb Jahren soll er nach dem Willen des Gerichts in eine Therapieeinrichtung verlegt werden.
Bei seiner Strafzumessung blieb das Gericht oberhalb der Forderung der Staatsanwältin, die zuvor für sechseinhalb Jahre plädiert hatte. Das Gericht glaubte dem 38-Jährigen seine Erinnerungslücken nicht und hielt somit ein umfassenderes Geständnis für möglich.
Der Angeklagte, ein trockener Alkoholiker, hatte am Abend der Tat viel Alkohol getrunken und stets angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Das Gericht sah die vermutete Menge (fünf Bier und eine Flasche Likör) jedoch nicht als ausreichend an, um von einer vollständigen Aufhebung der Schuldfähigkeit auszugehen. Hierbei berief sich der Richter auch auf die Zeugenaussage einer Frau, die noch am Abend in der Wohnung gewesen war und den 38-Jährigen zwar als betrunken, aber noch steuerungsfähig beschrieb.
Eine Whatsapp-Konversation mit eben dieser Frau am frühen Morgen des Folgetages spreche laut Gericht auch gegen die Amnesie-These des Angeklagten.
Wie schon beim Prozessauftakt rund eine Woche zuvor, brach der Angeklagte auch während der Urteilsverkündung am Dienstag immer wieder in Tränen aus, zitterte. Dass er die Tat zutiefst bereue, glaubte ihm auch das Gericht und rechnete es positiv an.
Dass er mit großer Gewalt gegen einen hilflosen Schutzbefohlenen vorging, sprach wiederum gegen den 38-Jährigen. Eine Sachverständige hatte im Prozessverlauf angegeben, dass er das Baby rund vier Minuten gewürgt haben müsse, um derartige Schäden hervorzurufen. Auch an den Achseln und am Oberschenkel des Babys stellten die Ärzte im Krankenhaus Verletzungen fest.
Was am Ende offen blieb, war das Motiv des Mannes. Während des Prozesses wurde über die schmerzhafte Erinnerung an die Kindsmutter spekuliert, die an den Folgen der Geburt verstarb. Ein wirklicher Grund für die Tat fand sich jedoch nicht. „Hier blicken wir nach wie vor in eine Blackbox“, sagte der Richter in seinem Plädoyer.