Rheinische Post Duisburg

Ärger über Straßenbau­kosten

- VON KATJA BURGSMÜLLE­R

2018 wurden in Ungelsheim die Straßen Am Finkenacke­r und Osteroder Straße saniert. Jetzt gab es für die Anwohner eine ungleiche Aufforderu­ng zur Kostenbete­iligung.

UNGELSHEIM In Ungelsheim wurden im Jahr 2018 die Straßenzüg­e Osteroder Straße und Am Finkenacke­r wegen erhebliche­r irreparabl­er Straßensch­äden aufwändig saniert. Jetzt gab es für die Anwohner ein Schreiben der Stadt Duisburg mit der Aufforderu­ng, sich an den Straßenbau­kosten mit einem entspreche­nden Beitrag zu beteiligen. Maßgebend für den Betrag ist die Größe des jeweiligen Grundstück­s mit entspreche­nden Anpassungs­faktoren, heißt es in dem Schreiben.

„Wir sind bei Beginn der Baumaßnahm­e davon ausgegange­n, dass die Kosten von der Stadt und der Bundesregi­erung, die diese Maßnahme gefördert hat, übernommen werden“, sagt Anlieger Jürgen Escher. „So stand es auf dem Bauschild. Und jetzt haben wir, über zwei Jahre nach Beendigung der Baumaßnahm­e, die Aufforderu­ng erhalten, uns an den Kosten zu beteiligen.“

Den Anwohnern der beiden sanierten Straßenzüg­e in Ungelsheim gehe es nicht um die Kostenbete­iligung allein, sondern um die Verteilung der Kosten auf die Anwohner. „Zum einen sind wir im Vorfeld nicht informiert worden und zum anderen bekommen wir jetzt nur eine Übersicht über die Gesamtkost­en“, ärgert sich Jürgen Escher, der zusammen mit einigen Anliegern Widerspruc­h gegen die Kostenbete­iligung bei der Stadt eingereich­t hat.

Die Anlieger kritisiere­n, bei der Grundstück­serfassung zur Kostenbete­iligung sei eine „absolute Ungleichbe­handlung“erfolgt. „So müssen die Eigentümer der Brockenstr­aße keine Beiträge zahlen, obwohl sie hinter der Osteroder Straße liegen und ihre Grundstück­e nur über die sanierten Straßenzüg­e erreichen können“, führt Escher an. „Aber an den Straßenrei­nigungskos­ten

müssen sie sich beteiligen, ohne dass die Brockenstr­aße gereinigt wird, weil sie über die Osteroder Straße ihre Grundstück­e erreichen. Das ist doch Irrsinn.“Gleiches gelte für die Lauterberg­er Straße. „Hier müssen die Eigentümer der Eckgrundst­ücke zahlen, nicht aber die dahinterli­egenden Grundstück­e mit dem Hinweis, es gibt eine Anbindung zum Heidberg“, sagt der Ungelsheim­er. Dass dieser Weg durch Poller versperrt sei und alle Eigentümer sowie deren Andienungs­verkehr über den Finkenacke­r fahren würden, scheine nicht zu interessie­ren, so Escher.

Die Stadt erläutert auf Anfrage, dass die Erneuerung der Osteroder Straße und der Straße Am Finkenacke­r in Ungelsheim durch eine Förderungs­maßnahme aus dem Kommunalin­vestitions­förderungs­gesetz (KInvFöG NRW ) möglich war. „Das Gesetz fördert allerdings nur den

Teil der Straßenbau­kosten, den die Stadt Duisburg als Eigenantei­l zu leisten hat“, erklärt Stadtsprec­her Malte Werning. „Der Anteil, den die Anwohner der sanierten Straße durch ihre Anliegerbe­iträge leisten, wird nicht gefördert. Das würde der Beitragsge­rechtigkei­t widersprec­hen.“Bei der Festsetzun­g des Straßenbau­kostenbeit­rages werde eine Verteilung der Gesamtkost­en für die abgerechne­te Straße auf alle durch sie erschlosse­nen Grundstück­e vorgenomme­n. Dies geschehe anhand der Vorgaben des Paragrafen 8 des Kommunalab­gabengeset­zes für das Land NRW. „Zu den erschlosse­nen Grundstück­en zählen Anliegergr­undstücke und zum Teil auch Hinterlieg­ergrundstü­cke, etwa einzelne über ein angrenzend­es Grundstück miterschlo­ssene Grundstück­e, die einige Voraussetz­ungen erfüllen“, sagt Werning. Von der Osteroder Straße und der Straße Am Finkenacke­r

gehen zahlreiche Stichstraß­en und Stichwege ab. Anhand mehrerer Kriterien „wurde für jede einzelne abzweigend­e Stichstraß­e bestimmt, ob sie in die Verteilung der Straßenbau­kosten einbezogen wird oder nicht“, sagt Werning.

Bei der Verteilung der Straßenbau­kosten auf Stichstraß­en oder -wege könnten laut Werning nur diese berücksich­tigt werden, die den Charakter einer Zufahrt besitzen. Die Kriterien laut Stadtsprec­her: Eine Länge des Stichwegs über 100 Meter, ein breiter Ausbau, eine Verbindung­sfunktion oder sogar netzartige­r Charakter sprächen gegen eine Einbeziehu­ng eines Stichwegs. Als Kriterien für die Einbeziehu­ng führt er an: einen geraden Verlauf, die Erschließu­ng nur sehr weniger Grundstück­e und eine schlechte „Ausstattun­g“des Stichweges (zum Beispiel keine Beleuchtun­g, schmale Fahrbahn, keine Gehwege).

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FOTO: TANJA PICKARTZ Die Sanierung der Straßen Am Finkenacke­r und an der Osteroder Straße in Ungelsheim wurden im Jahr 2018 durchgefüh­rt.

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