Rheinische Post Duisburg

Paar benutzte Bottroperi­n für Betrugsmas­che

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DUISBURG (bm) Wegen Beihilfe zum Betrug musste sich jetzt eine 32 Jahre alte Frau aus Bottrop vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Laut Anklage hatte sie einem Paar aus Duisburg in 2015 und 2016 dabei geholfen, neu gegründete Firmen hereinzule­gen. Die bekamen Rechnungen über eine Eintragung in ein Firmenverz­eichnis, die nach bisheriger Auffassung der Justiz so wirken sollten, als handele es sich um die gesetzlich vorgeschri­ebene Eintragung ins gerichtlic­he Handelsreg­ister.

Viel hatte die 32-Jährige selbst laut der Anklage nicht zu der Unternehmu­ng der Hauptakteu­re beigetrage­n: Sie hatte vor allem ihren Namen für die Firma hergegeben – weil das Paar, das die Geschäfte tatsächlic­h leitete, aufgrund einschlägi­ger Vorstrafen nicht selbst als Firmeninha­ber auftreten konnte. 350 Euro hatte sie dafür jede Woche bekommen. „Ich habe mir über das, was dahinter steckte, keine großartige­n Gedanken gemacht“, so die Angeklagte. Die hatte die Frau, die ihr das verlockend­e Angebot machte, im Gefängnis kennengele­rnt. „Nach der Entlassung brauchte ich einfach das Geld“, so die 32-Jährige, die damit in mindestens 40 Betrugsfäl­le verwickelt wurde.

Angesichts des Umstandes, dass die Angeklagte nun schon fünf Jahre unter dem Druck einer drohenden Verurteilu­ng leben musste und die Frage des Vorsatzes der 32-Jährigen nicht abschließe­nd hätte aufgeklärt werden können, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflag­e eingestell­t. Die Bottroperi­n muss nun 900 Euro zahlen. Damit ist die Sache für die Justiz aber nicht beendet.

Die mutmaßlich­en Hauptakteu­re waren im September 2020 bereits verurteilt worden – ein 41 Jahre alter Duisburger zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis, seine gleichaltr­ige Lebensgefä­hrtin kam mit einer Bewährungs­strafe von 18 Monaten davon. Bis dahin hatte es seit Anklageerh­ebung, mit einem Umweg über das Landgerich­t, das wegen einer hohen Schadenssu­mme und rund 500 betrogenen Firmen ursprüngli­ch urteilen sollte, den Fall aber in deutlich abgespeckt­er Form beim Amtsgerich­t eröffnete, mehr als vier Jahre gedauert. Doch die Urteile sind nicht rechtskräf­tig. Gegen seine Gefängniss­trafe legte der Mann Rechtsmitt­el ein, die Bewährungs­strafe gegen seine Lebensgefä­hrtin hat die Staatsanwa­ltschaft angefochte­n.

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