Ein vermeidbares Missverständnis
Als sich Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet im August im Flutgebiet ein Bild von der Lage machte, da fiel ein Satz, der den Betroffenen Mut machen sollte: „Tod und Leid können wir nicht wiedergutmachen, aber nach dem Wiederaufbau soll keine Stadt, kein Dorf, keine Familie schlechter dastehen als vorher. Dafür gibt es keine Obergrenze.“
Die Landesregierung hat wiederholt betont, dass man schnell und unbürokratisch helfen wolle. Was passt da besser ins Bild als eine Hilfspauschale für den Hausrat? „Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu“, heißt es in der Bürgerbroschüre des Kommunalministeriums. Für Ehegatten und Lebenspartner kommen noch einmal 8500 Euro hinzu, für jedes weitere Haushaltsmitglied 3500 Euro. Dass dies eine Obergrenze ist und von den Antragstellern Nachweise über den tatsächlichen Schaden beigebracht werden müssen – diese Information sucht man in der Broschüre vergeblich. Insofern kann man den Betroffenen schwerlich einen Vorwurf machen. Sie haben sich auf eine pauschale Hilfszahlung eingestellt und werden nun enttäuscht.
Grundsätzlich ist ja nichts daran auszusetzen, dass das Land für die Hilfen eine Deckelung vorsieht. Schließlich hat es beim Umgang mit Steuermitteln eine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft. Und auch der geforderte Nachweis lässt sich rechtfertigen, musste das Land doch schon bei den Corona-Hilfen die Erfahrung machen, wie anfällig für Missbrauch ein solches Hilfssystem sein kann. Kritikwürdig ist allerdings die Erwartungshaltung, die die Ankündigungen der Landesregierung erzeugt haben. Menschen, die all ihr Hab und Gut verloren haben, müssen jetzt den Eindruck gewinnen, dass sie sich nicht auf die Politik verlassen können.
BERICHT ÄRGER UM HAUSRAT-HILFE FÜR FLUTOPFER, TITELSEITE