Angeklagter äußert sich zu Messerangriff in Asylheim
(bm) Wenn viele Menschen über einen längeren Zeitraum auf vergleichsweise engem Wohnraum zusammenleben müssen, reicht oft eine Kleinigkeit aus, um einen Streit entstehen zu lassen. So am 5. Oktober 2019, als zwei Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Duisburg-Neuenkamp aneinandergerieten. Am Ende waren beide verletzt. Ein 27-Jähriger stand nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Laut Anklage hatte er im Streit um laute Musik einen 40 Jahre alten Mitbewohner zunächst in der Gemeinschaftsküche mit einem Kochtopf geschlagen. Der konnte den Schlag gegen seinen Kopf zwar abwehren, brach sich dabei aber einen Finger. Während der Mann sich um seine schmerzende Wunde kümmerte, soll der Angeklagte mit einem Messer im Zimmer des Nachbarn aufgetaucht sein und ihn damit attackiert haben.
Der Geschädigte konnte zwar durch geschicktes Ausweichen verhindern, dass ihn das Messer an Hals oder Kopf traf. Ganz entging er der Klinge nicht: Sie schlitzte ihm auf 20 Zentimeter Länge den linken Arm auf. An die angebliche Attacke mit dem Kochtopf hatte der Angeklagte keine Erinnerung mehr. Die Attacke mit dem Messer gab er zu. „Aber der Mann hat mich vorher massiv beleidigt und mich auch gewürgt“, versuchte der 27-Jährige zu rechtfertigen, dass er voller Wut ein Messer aus der Küche holte und damit zustach.
Der einzige unbeteiligte Zeuge des Vorfalls ist inzwischen gestorben. Der 40-Jährige verwickelte sich vor Gericht in Widersprüche gegenüber seinen früheren Angaben bei der Polizei. So blieb unter anderem die Ursache einer Verletzung, die der 27-Jährige selbst bei der Messerattacke davon trug, ungeklärt.
Der Angeklagte sprach davon, dass ihn der Kontrahent mit einem Glas verletzt habe, der 40-Jährige überraschte mit der Mitteilung, der Angeklagte habe sich die Wunde selbst zugefügt.
Die Juristen stellten den Kochtopf-Komplex kurzerhand ein. Fest stand zur Überzeugung aller Beteiligten am Ende nur, dass der Angeklagte den Nachbarn mit einem Messer am Arm verletzt hatte. Dafür gab es 18 Monate Haft, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Obwohl der 40-Jährige bereits einschlägig vorbestraft war, ging das Gericht von einer günstigen Sozialprognose aus. Nicht zuletzt deshalb, weil er sich in den vergangenen zwei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen ließ.