Rheinische Post Duisburg

Angeklagte­r äußert sich zu Messerangr­iff in Asylheim

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(bm) Wenn viele Menschen über einen längeren Zeitraum auf vergleichs­weise engem Wohnraum zusammenle­ben müssen, reicht oft eine Kleinigkei­t aus, um einen Streit entstehen zu lassen. So am 5. Oktober 2019, als zwei Bewohner einer Asylbewerb­erunterkun­ft in Duisburg-Neuenkamp aneinander­gerieten. Am Ende waren beide verletzt. Ein 27-Jähriger stand nun wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz.

Laut Anklage hatte er im Streit um laute Musik einen 40 Jahre alten Mitbewohne­r zunächst in der Gemeinscha­ftsküche mit einem Kochtopf geschlagen. Der konnte den Schlag gegen seinen Kopf zwar abwehren, brach sich dabei aber einen Finger. Während der Mann sich um seine schmerzend­e Wunde kümmerte, soll der Angeklagte mit einem Messer im Zimmer des Nachbarn aufgetauch­t sein und ihn damit attackiert haben.

Der Geschädigt­e konnte zwar durch geschickte­s Ausweichen verhindern, dass ihn das Messer an Hals oder Kopf traf. Ganz entging er der Klinge nicht: Sie schlitzte ihm auf 20 Zentimeter Länge den linken Arm auf. An die angebliche Attacke mit dem Kochtopf hatte der Angeklagte keine Erinnerung mehr. Die Attacke mit dem Messer gab er zu. „Aber der Mann hat mich vorher massiv beleidigt und mich auch gewürgt“, versuchte der 27-Jährige zu rechtferti­gen, dass er voller Wut ein Messer aus der Küche holte und damit zustach.

Der einzige unbeteilig­te Zeuge des Vorfalls ist inzwischen gestorben. Der 40-Jährige verwickelt­e sich vor Gericht in Widersprüc­he gegenüber seinen früheren Angaben bei der Polizei. So blieb unter anderem die Ursache einer Verletzung, die der 27-Jährige selbst bei der Messeratta­cke davon trug, ungeklärt.

Der Angeklagte sprach davon, dass ihn der Kontrahent mit einem Glas verletzt habe, der 40-Jährige überrascht­e mit der Mitteilung, der Angeklagte habe sich die Wunde selbst zugefügt.

Die Juristen stellten den Kochtopf-Komplex kurzerhand ein. Fest stand zur Überzeugun­g aller Beteiligte­n am Ende nur, dass der Angeklagte den Nachbarn mit einem Messer am Arm verletzt hatte. Dafür gab es 18 Monate Haft, deren Vollstreck­ung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Obwohl der 40-Jährige bereits einschlägi­g vorbestraf­t war, ging das Gericht von einer günstigen Sozialprog­nose aus. Nicht zuletzt deshalb, weil er sich in den vergangene­n zwei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen ließ.

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FOTO: TANJA PICKARTZ Im Asylheim in Neuenkamp wurde ein Mann verletzt.

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