Rheinische Post Duisburg

Wrestling-Fans um rund 130.000 Euro betrogen

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(bm) Mindestens zehnmal ging es gut: Ein selbststän­diger Versicheru­ngsmakler und zuletzt auch Reiseveran­stalter aus Duisburg hatte bereits mehrere kleinere Reisen für Wrestling- und Eishockey-Fans in die USA organisier­t. Doch dann ging es schief: Kunden zahlten viel Geld, doch zur „Wrestleman­ia“in Florida kamen sie nicht. Dem 36-jährigen Veranstalt­er brachte das nun eine Verurteilu­ng wegen gewerbsmäß­igen Betruges ein. Es war ein zweitägige­s Verfahren, bei dem betrogene Kunden keinen Zweifel daran ließen, dass sie sauer waren. Sauer, weil sie pro Person durchschni­ttlich 2000 Euro gezahlt hatten, ohne dafür etwas zu bekommen.

Der Angeklagte hatte die Reise, die im April 2017 stattfinde­n sollte, bereits ein Jahr zuvor angeboten und beworben. Rund 100 Kunden zahlten vorab. 60 erstattete­n Anzeige. Sie hatten rund 130.000 Euro für nichts bezahlt. Dabei hatte der Angeklagte ihnen per Mail-Nachrichte­n immer wieder mitgeteilt, alles entwickele sich prächtig. Vor Gericht hatte der 36-Jährige behauptet, das Scheitern der Reise sei nicht seine Schuld. Er habe sein Ein-MannUntern­ehmen vor dem Reisetermi­n verkauft, wobei er ausdrückli­ch zur Auflage machte, dass die geplante Reise stattfinde­n müsse.

Der Staatsanwa­lt glaubte den Betrugsvor­satz daraus ableiten zu können, dass der Angeklagte nie etwas tat, um die Reise zu organisier­en. Bis zum Verkauf der Firma war kein Flug gebucht, kein Hotel reserviert, keine Eintrittsk­arte geordert. Und es war nie genug Geld auf einem Geschäftsk­onto, um das alles zu bezahlen. Stattdesse­n hatte der 36-Jährige die Zahlungen der Kunden für andere Dinge verwandt. Der Verteidige­r forderte Freispruch.

Das Gericht sah die Täuschung in einem anderen Umstand: Der Angeklagte habe gehofft, er bekomme die Reise hin. „Doch tatsächlic­h fehlten ihm die Voraussetz­ungen dafür, eine Reise dieser Größe zu organisier­en“, so der Vorsitzend­e. „Die Sache wuchs ihm über den Kopf.“

Für das Urteil kam es zwar nicht darauf an, aber das Gericht ließ auch deutlich durchblick­en, was es vom angebliche­n Verkauf der Firma zur passenden Zeit hielt. An einen Käufer, von dem es nur eine Visitenkar­te und die Ablichtung eines plump gefälschte­n Personalau­sweises gab. „Wir glauben nicht, dass es diesen Verkauf gegeben hat“, so der Vorsitzend­e.

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