Grundsteuerreform – Finanzamt hilft
Eigentümer müssen eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Hotline beantwortet Fragen.
GRAFSCHAFT (RP) Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in diesen in Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Ulrike Sondermann Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gelte dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.
Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Ulrike Sondermann. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gebe wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.
Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen.
Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt Elster möglich. „Wer bereits einen Elster-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Ulrike Sondermann. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www. elster.de registrieren.“
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Wer über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann beim Finanzamt Papiervordrucke anfordern.
Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie zum Beispiel eine Check-Liste und ErklärVideos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
Für Rückfragen hat das Finanzamt Kamp-Lintfort eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02842 121-1959 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.