Rheinische Post Duisburg

Grundsteue­rreform – Finanzamt hilft

Eigentümer müssen eine sogenannte Feststellu­ngserkläru­ng abgeben. Hotline beantworte­t Fragen.

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GRAFSCHAFT (RP) Eigentümer­innen und Eigentümer von Wohngrunds­tücken erhalten in diesen in Tagen ein individuel­les Informatio­nsschreibe­n zur Umsetzung der Grundsteue­rreform vom Finanzamt. „Mit den Informatio­nsschreibe­n stellen wir den Eigentümer­innen und Eigentümer­n Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellu­ngserkläru­ng unterstütz­en und die Abgabe erleichter­n“, erklärt Ulrike Sondermann Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort. Die Feststellu­ngserkläru­ng dient der Neuberechn­ung der Grundsteue­r nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesre­form. In Nordrhein-Westfalen gelte dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschlan­d – das Bundesmode­ll.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeich­en, die Gemarkung, das Grundbuchb­latt, Angaben zum Flurstück, die Grundstück­sfläche sowie den Bodenricht­wert. „Den Bürgerinne­n und Bürgern liegen damit die überwiegen­den Daten für die Feststellu­ngserkläru­ng vor“, betont Ulrike Sondermann. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständi­gkeit und Richtigkei­t direkt in ihre Feststellu­ngserkläru­ng eintragen.“

Auch das von der Finanzverw­altung Nordrhein-Westfalen eingericht­ete Grundsteue­rportal gebe wichtige Hilfestell­ungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatena­uszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informatio­nsschreibe­n abgegliche­n werden. Das Grundsteue­rportal ist über www.grundsteue­r.nrw.de erreichbar.

Die Feststellu­ngserkläru­ng ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober grundsätzl­ich digital bei dem zuständige­n Finanzamt einzureich­en.

Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt Elster möglich. „Wer bereits einen Elster-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellu­ngserkläru­ng nutzen“, so Ulrike Sondermann. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www. elster.de registrier­en.“

Die Feststellu­ngserkläru­ng kann auch über den Zugang von nahen Angehörige­n oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Wer über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann beim Finanzamt Papiervord­rucke anfordern.

Hilfreiche Informatio­nen zur Grundsteue­rreform, wie zum Beispiel eine Check-Liste und ErklärVide­os zum Grundsteue­rportal stehen auf der zentralen Internetse­ite www.grundsteue­r.nrw.de zur Verfügung.

Für Rückfragen hat das Finanzamt Kamp-Lintfort eine zentrale Grundsteue­r-Hotline unter 02842 121-1959 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) eingericht­et.

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FOTO: CREI Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort, rät Eigentümer­n, sich möglichst bald beim Online-Finanzamt Elster zu registrier­en.

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