Der graue „Lappen“wird zum Souvenir
Es wird Zeit: Die nächsten Jahrgänge müssen ihre alten Führerscheine umtauschen. Gerade ist die nächste Frist abgelaufen, wer ein Verwarngeld vermeiden will, sollte sich beeilen.
NIEDERRHEIN Es gibt keine Gnade: Auch wer sich im Laufe der Jahre an seinen grauen Führerschein gewöhnt hat, wird ihn abgeben müssen. Denn die Zeit des „Lappens“, wie er liebevoll genannt wird, läuft ab. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, egal ob grau oder rot, für den wird es langsam Zeit. Alle, auf die das zutrifft, müssen ihre Fahrerlaubnis eigentlich bis zum 19. Januar 2023 in einen neuen Führerschein im Plastik-Scheckkartenformat umgetauscht haben.
Hintergrund Am 19. Januar 2013 ist eine neue Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Die besagt, dass Führerscheine nicht mehr wie früher endlos gültig sein dürfen. Die Gültigkeit ist immer auf 15 Jahre befristet. Bei allen Dokumenten, die ab dem 19. Januar 2013 erstellt wurden, wurde das automatisch umgesetzt. Alle älteren Führerscheine, die davor ausgegeben worden sind, werden erst jetzt ausgetauscht: nach und nach im Laufe der kommenden Jahre. Und zwar alle. Ganz egal, ob es die uralten grauen „Lappen“sind, die roten Papierführerscheine oder auch die Karten, die es ab 1999 gab. Weil aber unmöglich alle Dokumente gleichzeitig ausgewechselt werden können, erfolgt das schrittweise. Diejenigen, deren Frist nun abläuft, sind die Inhaber von Papier-Führerscheinen aus den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964. Kurioserweise haben alle, die vor 1953 geboren sind, bis 2033 Zeit, ihren „Lappen“umzutauschen.
Sinn und Zweck „Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden“, erläutert die Bundesregierung. Ähnlich, wie es auch bei Personalausweisen oder Reisepässen gehandhabt wird. Der Führerschein wird in vollem Umfang der bisherigen Berechtigung umgestellt. Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.
Wo und wie genau macht man das?
Beantragen kann man den neuen Führerschein in den Bürgerbüros der Kommunen. Bearbeitet werden alle Anträge bei den Führerscheinund Zulassungsstellen der Kreise Kleve und Wesel. Jeder kann das auch direkt mit dem Online-Antrag auf der Internetseiteseite www. kreis-kleve.de (Bereich Dienstleistung) beziehungsweise www.kreiswesel.de (bereich Online-Dienste) erledigen. Die Bürger können den Führerschein-Pflichtumtausch mit dem Online-Antrag ausfüllen, die Gebühr direkt bezahlen, den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und per Post übersenden. Eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung ist dann nicht mehr erforderlich. Was für viele Menschen praktischer sein dürfte: Man kann sich den neuen Führerschein gegen einen Aufpreis von 5,10 Euro nach Hause schicken lassen.
Was muss man für den Antrag mitbringen? Einen Ausweis, etwa den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Kostenpunkt: 25,30 Euro. Das alles gilt für normale Pkw-Führerscheine und alles „darunter“, etwa Roller- oder Motorradführerscheine. Bei Lkw-Führerscheinen wird’s teurer, und man muss zusätzlich ärztliche Bescheinigungen vorlegen.
Wie lange dauert es, bis der neue
Führerschein da ist? Unter normalen Umständen liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei vier bis fünf Wochen, erläutert Benedikt Giesbers von der Pressestelle des Kreises Kleve. Aktuell werden in der Führerscheinstelle des Kreises Kleve für den Pflichtumtausch zusätzliche Mitarbeitende eingesetzt. Es sei trotzdem gut möglich, dass sich die Wartezeiten verlängern, da um den Stichtag die Anzahl der Anträge angestiegen sei. Der Kreis weist zudem darauf hin, dass man gegen eine Gebühr von etwa 15 Euro in dringenden Fällen auch einen Führerschein im Expressverfahren bestellen könne. Die Lieferzeit beträgt dann drei bis vier Tage.
Wie viele Führerscheine wurden für die entsprechenden Geburtsjahr
gänge ausgestellt? Die aktuelle Regelung betrifft im Kreis Kleve rund 12.800 Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964. Aktuell haben rund 3100 Fahrerlaubnisinhaber einen Antrag gestellt. Rund 1300 Anträge sind in den vergangenen vier Wochen eingegangen. Viele müssen also noch umtauschen.
Wie geht es nach 2023 weiter?
Schrittweise sind weitere Jahrgänge, die noch einen Papier-Führerschein haben, zum Umtausch verpflichtet. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ist 2024 das entscheidende Jahr, wer nach 1971 geboren ist, ist 2025 fällig. Erst danach, ab 2026, sind nach und nach diejenigen zum Tausch verpflichtet, die schon einen Führerschein im Scheckkarten-Format haben. Bei den Karten ist der Geburtsjahrgang der Inhaber für die Umtausch-Frist egal: Dann geht es nur noch nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Am längsten haben alle Zeit, die zwar einen Papier-Führerschein besitzen, aber vor 1953 geboren sind. Bei ihnen muss der Umtausch bis 2033 erledigt sein.
Ausstellungsdatum Das Ausstellungsdatum ist das Datum, zu dem der Führerschein erstellt wurde. Nicht zu verwechseln mit dem Datum, an dem eine Person die Fahrerlaubnis irgendwann mal erworben hat. Wer beispielsweise seinen alten „Lappen“schon mit der Einführung der kleinen Plastikkarten ab 1999 umgetauscht hat, hat einen Führerschein vom Ausstellungsjahr 1999.
Kann man den Umtausch auch freiwillig früher erledigen als verlangt?
Ja, kann man. Beim Kreis Kleve geht man davon aus, dass die Bürger die Möglichkeit eher selten nutzen werden. Jüngere könnten ihren Führerschein zwar auch früher umtauschen. „Allerdings macht dies kaum jemand, da der neue Führerschein für 15 Jahre gültig ist, und keiner Zeit ,verschenken’ möchte, weil er zu früh den Führerschein tauscht“, so Kreissprecher Giesbers.
Was passiert, wenn man es nicht
(rechtzeitig) macht? Dann riskiert man ein Verwarngeld von zehn Euro, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt.
Was mache ich mit meinem alten
Führerschein? Die gute Nachricht für alle, die sich vom „Lappen“nicht trennen können: Es ist möglich, ihn entwerten zu lassen. Dann darf man ihn wieder mit nach Hause nehmen. Er ist dann aber nur noch ein Souvenir und für die nächste Polizeikontrolle wertlos.