Rheinische Post Duisburg

Touristen sollen fünf Euro pro Nacht zahlen

Die Stadt legt die Satzung für die Bettensteu­er vor. In Jugendherb­erge und Luxushotel sollen die gleichen Beträge fällig sein, Ausnahmen für Minderjähr­ige sind nicht vorgesehen. In der Politik werden erste Änderungsw­ünsche laut.

- VON ALEXANDER ESCH FOTO: SWEN PFÖRTNER/DPA

DÜSSELDORF Die Pläne für die Bettensteu­er werden konkret. Für den Haupt- und Finanzauss­chuss am Montag und die Sitzung des Stadtrats am 15. Juni hat die Stadt ihren Vorschlag vorgelegt. Der Satzungsen­twurf sieht vor, dass Geschäftsr­eisende und Touristen ab 1. Januar pro Übernachtu­ng in einem Beherbergu­ngsbetrieb wie einem Hotel fünf Euro zahlen müssen.

Die Gebühr soll pro Person und nicht pro Zimmer fällig sein. Eine Ausnahme für Minderjähr­ige ist nicht vorgesehen. Hochgerech­net wären bei einer vierköpfig­en Familie und fünf Tagen Aufenthalt 100 Euro fällig. Das gilt übrigens nicht nur für Hotels, sondern auch für Ferienwohn­ungen, Campingplä­tze, Jugendherb­ergen oder Hotelschif­fe.

Grundsatzk­ritik hatte zuletzt die Industrie- und Handelskam­mer geübt. Sie sieht Risiken für den Tourismus und die mit ihm mehr oder weniger verbundene­n Branchen. Deutliche Worte findet auf Nachfrage unserer Redaktion auch HansGünthe­r Oepen, Mitinhaber des Hotels Stage 47, zudem im Vorstand des Hotel- und Gaststätte­nverbands in Düsseldorf. „Das ist eine Katastroph­e“, sagt er und meint damit auch die angepeilte Höhe der Steuer. „Zehn Euro pro Nacht bei einem Doppelzimm­er haut voll rein.“Das könne das Buchungsve­rhalten beeinfluss­en und letztlich auch die Marge. Eine nach Corona bereits arg gebeutelte Branche müsse jetzt auf diesem Wege „dran glauben“. Den Hotels mache zudem zu schaffen, dass die Kapazitäte­n im Zuge lange geplanter Projekte immer weiter erhöht würden, die Auslastung nehme selbst bei großen Messen ab. Zudem seien die Kosten für Personal oder Einkauf deutlich gestiegen.

Die sogenannte Beherbergu­ngssteuer gibt es bereits in anderen

Kommunen, allerdings werden häufig prozentual­e Sätze erhoben. In Köln sind etwa fünf Prozent vom Übernachtu­ngspreis zu zahlen, in Dortmund sind es 7,5, in Münster 4,5 Prozent. Das hat zur Folge, dass sich die Abgabe je nach zu zahlendem Preis anpasst. Dass das in Düsseldorf nicht so sein soll, sorgt für Kritik. Oepen gibt zu bedenken, dass bei einem verbreitet­en Zimmerprei­s von 70 oder 80 Euro für ein Doppelzimm­er der Aufschlag bei über zehn Prozent liege. Noch höher wird der Kostenante­il, wenn man an Jugendherb­ergen oder Campingplä­tze denkt.

Norbert Czerwinski, Sprecher der Ratsfrakti­on der Grünen, sagt deshalb: „Wir haben noch Fragen zur

Ausgestalt­ung der Satzung. Warum soll man in der Jugendherb­erge den gleichen zusätzlich­en Betrag leisten wie im Hyatt?“Preisliche Staffelung­en seien denkbar. Prozentual wolle man sie aber nicht erheben, um den Berechnung­saufwand für die Hoteliers bei schwankend­en Zimmerprei­sen möglichst klein zu halten. Auch Rolf Tups kündigt als Fraktionsc­hef der CDU an, dass man im Finanzauss­chuss noch nicht beraten und entscheide­n werde, da man noch Klärungsbe­darf sehe. Tups könne sich Ausnahmen für Jugendherb­ergen oder Minderjähr­ige vorstellen. „Es gibt Punkte, die wir klären müssen.“Grundsätzl­ich haben Grüne und CDU allerdings nichts gegen eine Bettensteu­er.

Die Argumente dafür benennt auch Kämmerin Dorothée Schneider im Gespräch mit unserer Redaktion. „Die Steuer ist im Prinzip gerecht, da auch Touristen und Geschäftsr­eisende die Infrastruk­tur in der Stadt mitnutzen.“Zudem könne die eingenomme­ne Summe dabei helfen, Angebote aufrecht zu erhalten, für die ansonsten kein Geld mehr da wäre. Hintergrun­d: Die Stadt muss mit einer Finanzkris­e umgehen und Standards und Leistungen runterschr­auben.

Auf der anderen Seite soll die Steuer zusätzlich­e Einnahmen bringen. Für die Haushaltsp­lanung angesetzt sind diese mit sechs Millionen Euro. Es zeichnet sich aber ab, dass dieser noch in Corona-Zeiten vorsichtig

geschätzte Betrag mit fünf Euro pro Übernachtu­ng deutlich übertroffe­n werden könnte. Denn bereits 2022 lag die Gesamtzahl der Übernachtu­ngen wieder bei 4,3 Millionen. Sollte sich Düsseldorf als Reiseziel wie vor der Pandemie entwickeln und damit sogar wieder in Richtung fünf Millionen Übernachtu­ngen, wären jährliche Einnahmen von bis zu 25 Millionen Euro zu verbuchen. Von einem „wesentlich­en Beitrag“für den Haushalt spricht Schneider. Über einen digitalisi­erten Vorgang solle der Aufwand für die Hoteliers zudem möglichst gering gehalten werden.

All diese Argumente überzeugen Manfred Neuenhaus, Fraktionsc­hef der FDP, nicht. „Wir lehnen diese Steuer ab.“Als „unverfrore­n“bezeichnet er den Vorschlag. Damit werde ein Weg beschritte­n, der vorher 21 Jahre lang mit der FDP nicht eingeschla­gen worden sei. Neuenhaus fürchte, dass im nächsten Schritt dann auch Gewerbeode­r Grundsteue­r erhöht würden. „Und nehmen wir dann demnächst auch Eintritt für die Altstadt?“Dieses neue Vorgehen sei letztlich nur Folge einer „verfehlten Finanzpoli­tik, mit der ein völlig falsches Signal gesendet werde.“Zudem schade man dem Gastgewerb­e.

 ?? ?? Blick in ein Hotelzimme­r, Gäste müssen dafür bald zusätzlich­e Gebühren in Düsseldorf zahlen. Vorschlag der Stadt: fünf Euro pro Person und Nacht.
Blick in ein Hotelzimme­r, Gäste müssen dafür bald zusätzlich­e Gebühren in Düsseldorf zahlen. Vorschlag der Stadt: fünf Euro pro Person und Nacht.

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