Rheinhauser und angebliches Opfer bleiben Freunde
RHEINHAUSEN (bm) Wegen eines ausgesprochen brutal und rücksichtlos klingenden Raubes musste sich jetzt ein 20-jähriger Rheinhauser vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz verantworten. Er soll am 1. Februar 2023 einen 18-Jährigen an einer Bushaltestelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße in der City mit einer Metallstange niedergeschlagen und ihm Geld abgenommen haben.
Was der Angeklagte vor Gericht bestritt. Der angebliche Geschädigte, mit dem er befreundet ist, habe ihm bei einem Besuch in seiner Wohnung 75 Euro aus der Geldbörse gestohlen. Das Geld habe er bei einer Zufallsbegegnung Anfang Februar vergeblich zurückgefordert. Darum habe es eine Auseinandersetzung gegeben, bei der er dem Zeugen eine Ohrfeige gegeben habe. Das sei alles.
Es hätte einen schon argwöhnisch machen können, dass der angebliche Geschädigte und der Angeklagte im Mai 2023 in einem Geschäft im Einkaufszentrum Limbecker Platz in Essen einträchtig gemeinsam Sportbekleidung stahlen. Das angebliche Raubopfer hatte den Kumpel offenbar schon bei der Polizei schützen wollen. Er sprach von einem unbekannten Täter, von dem er nur so ungefähr den Namen wisse. Treibende Kraft der Anzeige war offenbar der Vater des 18-Jährigen gewesen.
Vor dem Jugendschöffengericht eierte der Freund des Angeklagten ganz schön herum. Er habe sich bei dem 20-Jährigen mal Geld geliehen, deshalb habe es den Streit gegeben, behauptete er. Und sprach nun nicht mehr von einer Metallstange, sondern von einem kleinen Ast, mit dem er geschlagen worden sei. Die Aussage blieb wirr und unverständlich. Das Jugendschöffengericht stellte das Verfahren ein.
Übrig blieb der Diebstahl, den der 20-Jährige eingestanden hatte. Dafür gab es eine Verwarnung und 65 Arbeitsstunden. Für ein halbes Jahr wird er der Aufsicht des Jugendamtes unterstellt und muss regelmäßig die Berufsschule besuchen.