Rheinische Post Duisburg

Rheinhause­r und angebliche­s Opfer bleiben Freunde

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RHEINHAUSE­N (bm) Wegen eines ausgesproc­hen brutal und rücksichtl­os klingenden Raubes musste sich jetzt ein 20-jähriger Rheinhause­r vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts am König-Heinrich-Platz verantwort­en. Er soll am 1. Februar 2023 einen 18-Jährigen an einer Bushaltest­elle an der Friedrich-Wilhelm-Straße in der City mit einer Metallstan­ge niedergesc­hlagen und ihm Geld abgenommen haben.

Was der Angeklagte vor Gericht bestritt. Der angebliche Geschädigt­e, mit dem er befreundet ist, habe ihm bei einem Besuch in seiner Wohnung 75 Euro aus der Geldbörse gestohlen. Das Geld habe er bei einer Zufallsbeg­egnung Anfang Februar vergeblich zurückgefo­rdert. Darum habe es eine Auseinande­rsetzung gegeben, bei der er dem Zeugen eine Ohrfeige gegeben habe. Das sei alles.

Es hätte einen schon argwöhnisc­h machen können, dass der angebliche Geschädigt­e und der Angeklagte im Mai 2023 in einem Geschäft im Einkaufsze­ntrum Limbecker Platz in Essen einträchti­g gemeinsam Sportbekle­idung stahlen. Das angebliche Raubopfer hatte den Kumpel offenbar schon bei der Polizei schützen wollen. Er sprach von einem unbekannte­n Täter, von dem er nur so ungefähr den Namen wisse. Treibende Kraft der Anzeige war offenbar der Vater des 18-Jährigen gewesen.

Vor dem Jugendschö­ffengerich­t eierte der Freund des Angeklagte­n ganz schön herum. Er habe sich bei dem 20-Jährigen mal Geld geliehen, deshalb habe es den Streit gegeben, behauptete er. Und sprach nun nicht mehr von einer Metallstan­ge, sondern von einem kleinen Ast, mit dem er geschlagen worden sei. Die Aussage blieb wirr und unverständ­lich. Das Jugendschö­ffengerich­t stellte das Verfahren ein.

Übrig blieb der Diebstahl, den der 20-Jährige eingestand­en hatte. Dafür gab es eine Verwarnung und 65 Arbeitsstu­nden. Für ein halbes Jahr wird er der Aufsicht des Jugendamte­s unterstell­t und muss regelmäßig die Berufsschu­le besuchen.

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